„Gemeinnutz darf nicht ins Stadtsäckel – Quadratmetermiete für gemeinnützige Glühweinhütten auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt auf 0 € setzen“, hatten die Freibeuter beantragt, nachdem mehrere gemeinnützige Vereine heftig nach Luft geschnappt hatten, als sie die Standmiete für ihre Hütte auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt schwarz auf weiß vor sich hatten. Denn 2022 hatte die Ratsversammlung einen großen Fehler gemacht und eine Marktsatzung beschlossen, die auch gemeinnützige Vereine behandelt wie ganz normale Händler.
Damals war es die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Krefft, die vergeblich gegen genau diesen Punkt gesprochen hatte und die Stadtratsmehrheit nicht davon überzeugen konnte, dass diese Änderung Folgen haben würde, die keiner wollte. Denn die gemeinnützigen Vereine stehen ja in der Regel auf dem Weihnachtsmarkt, um hier vor allem Spenden einzusammeln. Auch mit dem Verkauf von Glühwein.
Nur: Wenn die eingenommenen Spenden für die Standmiete draufgehen, ist der Zweck dieser ehrenamtlichen Weihnachtsmarkteinsätze völlig verfehlt. Und so warb am 13. Dezember FDP-Stadtrat Sascha Matzke für den Antrag seiner Fraktion, diesen Passus in der Marktsatzung wieder zu heilen. Was natürlich erst einmal nur ein Antrag sein kann an den Oberbürgermeister, damit sein Marktleiter im neuen Jahr eine neue Satzung vorlegt.
Was das Marktamt in seinem Beschlussvorschlag im Grunde schon versprochen hat.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Änderungssatzung zur Marktsatzung vorzuschlagen, die das Ziel verfolgt, gemeinnützige Vereine, die sog. Wechselhütten nutzen, von den Benutzungsgebühren der Marktsatzung rückwirkend ab dem Jahr 2023 zu befreien“, heißt es da.
Eigentlich kein großes Ding
Auch wenn das Marktamt dann in der Erläuterung die möglichen Engpässe bei der Neufassung beschrieb: „Das mit der Anfrage verfolgte Ziel der Gebührenbefreiung gemeinnütziger Vereine, die sog. Wechselhütten des Marktamtes auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt nutzen, ist rechtlich nur durch Ratsbeschluss über eine Änderung der Marktsatzung zulässig.
Mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf und einer aktualisierten Kalkulation der Gebühren geht das Marktamt davon aus, dass eine entsprechende Änderungssatzung grundsätzlich auch mit Rückwirkung für das Jahr 2023 ab 2024 rechtlich zulässig ist, da eine Gebührenbefreiung eine Vergünstigung und keine Verschlechterung der Vereine darstellen würde. Die bereits erteilten Gebührenbescheide 2023 könnten dann widerrufen werden. Bereits gezahlte Gebühren würden erstattet.
Hinsichtlich der 5 Vereine, die die Wechselhütte der Konzessionsnehmerin Fa. Käthe Wohlfahrt KG nutzen, würde geprüft werden, ob diese hiervon ebenfalls profitieren können, da diese einen privatrechtlichen Vertrag mit der Konzessionsnehmerin Käthe Wohlfahrt KG abgeschlossen haben. Da die Konzessionsnehmerin vertraglich verpflichtet ist, sich an den Gebühren der Marktsatzung zu orientieren, werden auch für diese Wechselhütte 10,00 € je qm/tägl. netto erhoben.
Mit Änderung der Marktsatzung wäre auch die Konzessionsnehmerin auf dem Marktplatz verpflichtet, die Wechselhütte auf dem Marktplatz wieder gebührenfrei für gemeinnützige Vereine anzubieten.
Nachteilig zu bewerten ist hierbei die Belastung des Fachamtsbudgets bzw. des städtischen Haushalts. Eine Gebührenbefreiung aus politischen oder sozialen Gründen darf nicht zu einer Belastung der übrigen Gebührenzahler führen. Da die Gebühren der Marktsatzung ausschließlich der unmittelbaren Deckung aller Kosten im Zusammenhang mit der Marktbetreibung dienen, entsteht zwangsläufig eine Kostenunterdeckung.
Der gebührenrechtliche Grundsatz der Kostendeckung kann nicht mehr eingehalten werden. Eine Kostenüberdeckung ist gesetzlich ausgeschlossen.“
Das klingt, als müssten dann die Kosten für alle anderen Buden enorm steigen. Was aber wohl eher nicht der Fall ist bei einer einzelnen, von Vereinen bespielten Bude für 26 Weihnachtsmarkt-Tage à 10 Euro pro Tag.
Dass dann CDU-Stadtrat Michael Weickert auch noch mit einer völlig falschen Unterstellung gegenüber Matzke dazwischen ging, er würde dem Stadtrat noch mehr ehrenamtliche Zusatzarbeit aufhalsen, machte eher deutlich, dass das eigentliche Thema überhaupt nicht strittig war. Der Verwaltungsstandpunkt, der vorschlug, 2024 eine neue Marktsatzung vorzulegen, die die ehrenamtlichen Hüttennutzer von der Standgebühr freispricht, wurde von der Ratsversammlung einstimmig angenommen.
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