Eine ganz elementare Frage warf die SPD-Fraktion auf, als sie die Stadtverwaltung wegen des riesigen Berges an Baugenehmigungen für Wohnungen anfragte, die seit Jahren immer mehr werden, ohne dass einige Bauherren tatsächlich vorhaben zu bauen. Was dann für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Christopher Zenker den Verdacht nahelegte, dass dahinter wohl oft genug nur Spekulation steckt. Grundstücke mit Baugenehmigung lassen sich viel teurer verkaufen.

Aber die Bauherren stehen nicht unter dem Druck, mit einer Baugenehmigung auch bald in den Bau der Wohnungen einzusteigen. Schon gar nicht in einer Stadt wie Leipzig, wo der Wohnungsmarkt längst angespannt ist und tausende Einwohner händeringend nach bezahlbaren Wohnungen suchen. Denn das hat ja nur den Effekt, dass Bauland noch wertvoller wird und noch teurer weiterverkauft werden kann.

„In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen“, schrieb die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage.

„Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.“

Den Kommunen sind die Hände gebunden

Ja, aber nutzt die Stadt diese Möglichkeiten? Ganz offensichtlich nicht. Das wurde auch bei der Nachfrage von Christopher Zenker am 18. Oktober in der Ratsversammlung deutlich. Denn ganz so „üppig“ sind die Spielräume von Kommunen eben doch nicht. Selbst das Grundgesetz beschneidet die Spielräume der Kommunen, definiert zwar eine gewisse Verpflichtung durch Besitz. Aber wo es konkret wird, stehen Besitzrechte über allem. Und sorgen dafür, dass Kommunen hilflos zusehen müssen, wenn trotz Baugenehmigung jahrelang eben doch nichts passiert.

„Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand, um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz“, teilte das Baudezernat auf die Anfrage der SPD-Fraktion hin mit.

„Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z. B. ‚Lückenschließung‘) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.“

Und so äußerte sich am 18. Oktober auch Baudezernent Thomas Dienberg.

Man ahnt, in welche juristischen Konflikte Leipzig hineinlaufen würde, würde die Stadt tatsächlich so agieren und den Grundstückseigentümern die Baugenehmigung wieder entziehen, wenn das Grundstück über drei Jahre weiterhin nur Brache bleibt.

Ein Berg von 10.000 (noch) nicht errichteten Wohnungen

Was Zenker sichtlich in der Vermutung bestätigte, dass viele dieser Baugenehmigungen eben doch nur Spekulation sind und die Bauherren einfach darauf setzen, dass ein Grundstück mit Baurecht zu einem Vielfachen des Kaufpreises weiterverkauft werden kann. Was dann einer der Gründe dafür ist, dass in Deutschland die Immobilienpreise derart drastisch gestiegen sind. Es hat ja eine Ursache.

Und welches Ausmaß die nicht umgesetzten Baumaßnahmen in Leipzig inzwischen haben, hat das Baudezernat auch mit Zahlen untersetzt: „Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4.046 Gebäuden 15.415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.“

Nur wurden davon eben viele nicht gebaut.

„Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10.601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3.537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahren betrug der Bauüberhang 2.531 Wohnungen.“

Das heißt: Der Überhang ist nicht erst gewachsen, seit mit Beginn des Ukraine-Krieges die Baupreise durch die Decke geschossen sind. Sondern schon viele Jahre vorher.

Dass Leipzig so viele Wohnungen genehmigt hat, hat natürlich mit dem enormen Bedarf zu tun. Die Bevölkerung der Stadt wächst. Und trotzdem beschäftige das Thema das Baudezernat, bestätigte Dienberg. Der doch lieber davon ausgeht, dass die meisten Bauherren nur zu knapp kalkuliert hätten und ihre Projekte mit den davongaloppierenden Baupreisen völlig neu anpacken müssen.

Aber man merkte auch, dass Zenker diese Interpretation nicht recht teilen mag. Dazu wäre zu auffällig, wie sich die Zahl der nicht gebauten Wohnungen über die Jahre einfach vervierfacht hat.

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