In der September-Ratsversammlung hatte Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek eine Menge Fragen zum Fischsterben in der Neuen Luppe und in der Weißen Elster. Im August und September gab es das in Folge von Starkregenereignissen und der Einleitung von Mischwasser in die beiden Gewässer. Aber so richtig zufrieden war er mit den Antworten des Umweltbürgermeisters nicht und wollte nun erst recht wissen, wie das mit der Einleitung von Mischwasser in Leipziger Flüsse ist.
Jetzt bekam er nach den eher ausweichenden Reaktionen in der September-Ratsversammlung etwas umfassendere Antworten aus dem Amt für Umweltschutz, die eigentlich alle ziemlich technisch sind, aber doch erstmals zeigen, wie oft es zu Mischwassereinleitungen in die Flüsse kommt. Nur am Ende lässt der Amtsleiter dann einen regelrechten Stoßseufzer los, wenn er deutlich schreibt, dass der ganze Aufwand beim Reinigen von Kanälen und Flüssen nach so einer Mischwassereinleitung entfallen würde, „wenn nicht so viel Müll in Toiletten/Ausgüsse gespült würde.“
Die Hinweise an die Leipziger/-innen, die genau diesen Müll in ihre Toiletten spülen, gibt er dann gleich noch mit. Denn augenscheinlich herrscht da ein gewaltiger Lernbedarf.
Fragen und Antworten
An wie vielen Tagen wurde in den letzten 5 Jahren Mischwasser in das Leipziger Gewässersystem eingeleitet und an welchen Stellen?
Durch die Leipziger Wasserwerke wurde mitgeteilt, dass an den mit Messtechnik ausgerüsteten Entlastungsstellen über die letzten fünf Jahre jeweils zwischen 13 und 202 Entlastungen aufgezeichnet wurden. Dies beinhaltet sämtliche Entlastungen, inklusive der Möglichkeit mehrfacher Abschläge pro Tag (z. B. bei wiederkehrenden Regen über einen Tag hinweg).
Wie überwacht die Stadt das Gewässersystem und trägt dazu bei, dass die Gewässer trotz Einleitung von Mischwasser einen gesunden ökologischen Zustand erreichen können? Werden regelmäßige Messungen an den Leipziger Gewässern vorgenommen, um deren ökologischen Zustand zu überwachen?
Es erfolgen regelmäßige Messungen zur Bewertung des chemischen und ökologischen Zustandes an Leipziger Gewässern im Rahmen der Zustandserfassung nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Weiterhin erfolgen durch die Gewässerunterhaltungspflichtigen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung. Siehe hierzu Frage 5.
Wie schätzt die Stadt die Auswirkungen auf die Gewässerökologie durch die oben genannten Ereignisse in diesem Sommer ein? Wird systematisch erfasst, wie sich die Population der hier lebenden Fauna verändert haben?
In die Gewässer erfolgt im Fall von Mischwasserabschlägen eine Zuführung von stark verdünntem Mischwasser. Auf Grund der grundsätzlichen Fähigkeit von Fließgewässern zur Selbstreinigung sind es temporäre Auswirkungen, die auf den Bewirtschaftungszyklus nach Wasserrahmenrichtlinie (6 Jahre) keine Auswirkungen haben.
Eine systematische Erfassung der Fauna erfolgt durch das LfULG im Rahmen der ökologischen Zustandserfassung nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie. Die Zuständigkeit liegt beim Freistaat Sachsen.
Ist es zutreffend, dass die Wasserwerke für die Einleitung von Mischwasser eine Gebühr bezahlen müssen? Wenn ja, in welcher Höhe werden dafür Kosten entrichtet und ist der Stadt bekannt, wie diese Gelder eingesetzt werden?
Nach dem Abwasserabgabengesetz wird durch die Leipziger Wasserwerke eine Abwasserabgabe an den Freistaat Sachsen entrichtet. Angaben zur Höhe der Abgabe unterliegen dem Steuergeheimnis. Über die Verwendung entscheidet der Freistaat Sachsen.
Weiterhin erhebt auch die Stadt Leipzig auf der Grundlage der Gewässerunterhaltungssatzung für alle Fließ- und Standgewässer zweiter Ordnung und die in ihrer Unterhaltslast stehenden natürlichen und künstlichen Gewässer eine jährliche Abgabe. Diese Abgabe dient dazu, einen Teil der Kosten für die laufende Unterhaltung dieser Gewässer zu decken, wie es nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes erforderlich ist.
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um nach der Einleitung von Mischwasser in das Leipziger Gewässersystem den ökologischen Zustand wieder zu verbessern bzw. wiederherzustellen?
Die Einleitung von Mischwasserabschlägen hat für den ökologischen Zustand nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie keine Relevanz. Gesonderte Maßnahmen zur Wiederherstellung des ökologischen Zustands sind somit nicht notwendig. Darüberhinausgehende Maßnahmen zum regulären Gewässerunterhalt liegen beim Gewässerunterhaltungspflichtigen.
Die Unterhaltungspflicht für Gewässer 1. Ordnung im Gewässersystem der Stadt Leipzig (Weiße Elster, Kleine Luppe, Elstermühlgraben, Pleiße und Parthe) liegt beim Freistaat Sachsen. Die Stadt Leipzig ist im Gewässersystem Leipzig nur für Gewässer 2. Ordnung unterhaltungspflichtig.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um jenseits der Bergung der Fischkadaver auch andere Verunreinigungen aus den Gewässern, wie Kondome und Hygieneartikel zu bergen?
Die Betreiber der Einleitstellen im Leipziger Gewässersystem sind verpflichte,t nach Starkregenereignissen die Einleitstellen zu überprüfen, zu reinigen und Unrat zu beseitigen, wobei der Aufwand vermeidbar wäre, wenn nicht so viel Müll in Toiletten/Ausgüsse gespült würde.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Wasserwerke verwiesen (Abwasseretikette (l.de), dort insbesondere unter Downloads auf die beiden Dokumente Toilette oder Mülleimer? sowie den Flyer Alte Arzneimittel richtig entsorgen).
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