Wer in den Pressemeldungen der Staatsregierung nach dem Wort Zweckentfremdungsverbot sucht, findet eine verstรถrende Meldung vom 28. Dezember 1998: โDie Verordnung der Sรคchsischen Staatsregierung รผber das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 12. Dezember 1996 tritt am 31. Dezember 1998 auรer Kraft. Sie galt fรผr die Stรคdte Chemnitz, Dresden und Leipzig.โ Damals schrumpften Sachsens Stรคdte noch.
Am 13. Juni 2023 nun einigte sich die Koalition von CDU, Grรผnen und SPD darauf, dass es in Sachsen wieder ein Zweckentfremdungsverbot geben soll. Gerade in Dresden und Leipzig hat sich der Wind gedreht. Beide Stรคdte wachsen und es fehlt allerenden an โ bezahlbaren โ Wohnungen.
In Leipzig hat sich der Stadtrat mit dem Thema schon seit fรผnf Jahren beschรคftigt und Druck aufgebaut, dass die sรคchsische Landesregierung endlich reagiert. Aber ein Koalitionsbeschluss ist noch kein Gesetz. Das muss erst ausformuliert und dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden. Man hรคtte es sich auch einfacher machen kรถnnen und den Gesetzvorschlag der Linken von 2021 einfach รผbernehmen kรถnnen. Aber den haben die Regierungsparteien 2022 erst einmal abgelehnt.
Seit fรผnf Jahren Stadtratsthema
Dass Leipzig lรคngst in der Klemme steckt, interessierte da die vor allem behรคbig agierende CDU in der Regierung nicht weiter. โBereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat โ ausgehend von der SPD-Fraktion โ, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenรผber der Staatsregierung dafรผr einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu kรถnnenโ, stellte nun die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat fest.
โAndererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstรคnde wurden รผber die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.โ
Und so wollte die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause wissen, ob Leipzig dann wenigstens schon mal Vorkehrungen getroffen hat, um schnell reagieren zu kรถnnen, wenn das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot endlich kommt.
โDie Stadtverwaltung Leipzig hat รผber den Beschluss des Koalitionsausschusses ausschlieรlich รผber die Presse erfahren und noch keine offiziellen Informationen seitens der Landesregierung erhalten. Folglich fehlen relevante Informationen zur Vorbereitung einer Zweckentfremdungssatzungโ, erwiderte praktisch postwendend das Amt fรผr Wohnungsbau und Stadterneuerung . โDabei ist insbesondere ausschlaggebend, ob der Freistaat ein Gesetz erlรคsst, das die Tatbestรคnde der Zweckentfremdung auf Landesebene regelt, oder ob der Freistaat eine Satzungsermรคchtigung fรผr die Kommunen beschlieรt, auf deren Grundlage die Kommunen selbst die Rahmenbedingungen festlegen kรถnnen. Zur Klรคrung wird die Verwaltung aktiv auf die Vertreter der Landesregierung zugehen.โ
Schon 2019 habe die Stadt Leipzig ein Gutachten beauftragt, aus dem der Bedarf einer Zweckentfremdungssatzung hervorging. Unter anderem wurde seitdem bekannt, dass rund 600 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.
Das braucht wieder Kontrollpersonal
โDaraufhin hat die Stadt diesen Bedarf mehrfach gegenรผber dem Freistaat artikuliert und bereits eine Stelle im Stellenplan fรผr die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung vorgesehenโ, teilt das Amt fรผr Wohnungsbau und Stadterneuerung mit. โDie Verortung der Organisationseinheit zur Umsetzung eines Wohnraumzweckentfremdungsverbotes ist verwaltungsintern zu klรคren. Daneben ist die Anzahl und die Finanzierung der Stellen zu klรคren sowie das erforderliche Personal zu beschaffen, die die Zweckentfremdung in der Stadt Leipzig umsetzen sollen.โ
Und das in Zeiten eines knappen Haushalts, bei dem schon wieder Diskussionen รผber die nรถtigen Personalstellen entflammt sind. Wรคhrend gleichzeitig die Suche nach qualifiziertem Personal immer schwerer wird.
Hat die Stadt dann aber wenigstens schon so etwas wie einen Satzungsentwurf in der Schublade, der dann einfach in Kraft gesetzt werden kann?
โEs gibt noch keinen Satzungsentwurf bzw. Verordnung, da fรผr die Erarbeitung noch relevante Informationen fehlen. Sobald die Stadtverwaltung eine offizielle Information seitens des Freistaats erhรคlt und die Rahmenbedingungen erfรคhrt, kann ein Entwurf erarbeitet werdenโ, vertrรถstet das Amt fรผr Wohnungsbau und Stadterneuerung. โZusรคtzlich tauscht sich die Stadtverwaltung regelmรครig mit anderen Kommunen aus, wie Instrumente wie die Zweckentfremdung in ihren Bundeslรคndern bzw. Kommunen rechtlich geregelt sind, um bei Beschluss des Freistaats zรผgig eine kommunale Satzung bzw. Verordnung erarbeiten und ins Verfahren geben zu kรถnnen.โ
Das Tempo aber gibt die Staatsregierung vor, der nachweislich mehrerer Anfragen die angespannte Wohnungsmarktlage in Leipzig herzlich egal ist.
Empfohlen auf LZ
So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:
Keine Kommentare bisher