Die Wohnraumsituation in Leipzig ist angespannt. Der Handlungsspielraum der Stadt ist jedoch eingeschränkt – Wohnraum ist oft Landessache. Die Linke will mit einem Antrag „der Verwaltung Rückenwind geben“, sich beim Freistaat für die Leipziger Mieter*innen einzusetzen. Auch Spekulation mit Wohnraum soll erschwert werden.
Konkret sieht das so aus: Bisher darf nach Verkauf einer Wohnung erst nach 3 Jahren gekündigt werden, wenn der neue Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Wenn der Freistaat jedoch eine angespannte Wohnungssituation feststellt, kann diese Frist jedoch auf 10 Jahre verlängert werden. Für eine entsprechende Verordnung soll sich nun die Stadtverwaltung beim Freistaat einsetzen.
So entschied der Stadtrat: Mit 35 Stimmen entschieden Linke, SPD, Grüne und der fraktionslose Thomas Kumbernuß dafür. AfD, CDU und Sven Morlok von den Freibeutern hielten mit 17 Stimmen dagegen. Damit ist der Antrag der Linken angenommen. Äußern wollten sich die anderen Fraktionen nicht.
Wann genau sich die Verwaltung kümmern wird, schreibt der Antrag nicht vor. Der Freistaat hatte bereits im Juni 2020 und im 2021 eine angespannte Wohnsituation in Leipzig festgestellt und dementsprechende Deckelungen der Mietpreise ermöglicht.
Linke unterstreicht soziale Aspekte
„Stellen Sie sich vor, Sie wohnen seit vielen Jahren in Ihrer Wohnung. Die Kinder gehen in die Schule um die Ecke oder die Kita. Die Nachbarschaft läuft gut. Dann flattert ein Schreiben in den Briefkasten: Die Wohnung wurde verkauft und bald meldet der neue Eigentümer Eigenbedarf an und kündigt Ihnen. Es folgen Schriftwechsel, juristische Auseinandersetzungen, bis Sie aufgeben – obwohl Sie im Recht sind.“
In Leipzig würden vor allem Mehrfamilienhäuser viel ver- und gekauft, so Nagel. Menschen würden aus ihren Wohnungen gedrängt, damit, das, müsse man den Vermietern unterstellen, teurer weitervermietet werden könne. Eigenbedarfskündigungen seien einer der häufigsten Kündigungsgründe in Leipzig. Nicht alle Menschen könnten sich gegen die Kündigungen entsprechend wehren.
„Wir wollen mit dem Stadtratsbeschluss der Verwaltung Rückenwind geben, den Bedarf nach einer Verordnung für den verlängerten Kündigungsschutz zum Schutze der Mieter*innen in unserer Stadt beim Land anzumelden.“
Es gibt 2 Kommentare
Die Sachlage ist leider etwas unklar dargestellt.
Es handelt sich hier vermutlich nur um vermietete Wohnungen, die an Unternehmen verkauft werden.
Oder es geht um Wohnungen, die während der Vermietungsdauer in Eigentum umgewandelt wurden.
Meiner Meinung nach gilt die Sonderregelung des “angespannten Wohnungsmarktes” nicht, wenn der Mieter bereits in eine Eigentumswohnung zog.
Sperrfristen gibt es zudem, wenn ganze Mehrfamilienhäuser gekauft werden (privat, mehrere Leute) und dann auf Eigenbedarf gekündigt werden soll.
Im Übrigen, man kann nicht einfach mit Eigenbedarf kündigen, und sie dann teurer weitervermieten, so wird das öfters bedrohend dargestellt.
Dazu gibt es enge Regelungen und Grenzen, die Kündigungsfristen liegen je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten.
Diese könnte man evtl. etwas erhöhen, aber das regelt alles das BGB.
Während größere Anleger durchaus Mittel und Wege finden, ein Mehrparteienhaus leer zu bekommen, wird das bei einem Privatkäufer nicht der Fall sein.
So wird der normale Eigentümer (eine Wohnung zum selbst drin Wohnen) der Gekniffene sein. Der wird sich keine kaufen, wenn noch Mieter drin sind.
Schade, dass die Linke (wieder einmal) nicht um die Ecke denken kann.