Seit dem 1. Januar 2023 hat der Freistaat Sachsen ein Transparenzgesetz. Das regelt auch die Möglichkeiten, sich zur transparenzpflichtigen Kommune zu erklären und in einer Satzung zu klären, wie die Bürger ohne Barrieren an die von ihnen gewünschten Auskünfte kommen. Ob Leipzig da alsbald mitmachen würde, war im März noch nicht so klar, weshalb FDP-Stadtrat Sven Morlok am 14. Juni so etwas wie eine kleine Sternstunde hatte.
Denn seine Fraktion hatte – nachdem Oberbürgermeister Burkhard Jung im März noch nicht gewusst hatte, ob Leipzig alsbald eine Transparenzsatzung bekäme – einfach einen Antrag geschrieben, worin steht: „Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Die Ausarbeitung der Satzung braucht noch Zeit
Der September wird es freilich nun noch nicht. Aber die vom Rechtsamt ausgearbeitete Stellungnahme der Stadt machte klar, dass Leipzig jetzt tatsächlich an der Erarbeitung einer Transparenzsatzung sitzt.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Transparenzsatzung gemäß § 4 Abs. 2 Sächsisches Transparenzgesetz zu erarbeiten und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen“, schlug die Stadt als Beschlussformulierung vor.
Stellungnahme der Stadt zum Freibeuter-Antrag „Transparenzsatzung für Leipzig“.
Das fand Sven Molock sogar gut, weil es endlich eine klare Ansage ist. Nur eins fehlte ihm: der konkrete Termin. Da er weiß, dass Leipzigs Ämter auch für die Ausarbeitung so einer Satzung Zeit brauchen, schlug er das Ende des ersten Quartals 2024 vor. Ein Termin, bei dem Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning so auch mitgehen konnte.
Martin Biederstedt aus der Grünen-Fraktion hätte sich auch bereits den kommenden Januar als Zielmarke vorstellen können. Immerhin hatte die Stadt schon Zeit zu reagieren, da das Sächsische Transparenzgesetz ja schon im Juli 2022 beschlossen wurde und im Januar 2023 in Kraft trat. Da erstaunte es ihn dann durchaus, dass die Ausarbeitung der nötigen Satzung so lange brauche. Aber viel wichtiger sei ihm, so betonte er, dass der „Transparenzanspruch den Charakter eines Jedermannsrechts“ haben muss, dass also niemand bei seinem Wunsch aus Auskunft benachteiligt oder gar ausgeschlossen wird.
Verwaltungsstandpunkt soll im Frühjahr 2024 kommen
Dass es doch etwas dauert, bis der Stadtrat eine ausgearbeitete Satzung vorliegen hat, begründete seinerseits Ulrich Hörning damit, dass man eine Transparenzsatzung haben wolle, „die auch nach innen funktioniert“. Womit er zumindest andeutete, dass ja auch die Abläufe in der Verwaltung stimmen müssen, wenn Bürger wichtige Anfragen zu städtischem Handeln haben.
Wobei Leipzig eigentlich schon Erfahrungen habe, so Hörning. Denn Leipzig war eine der ersten Städte in Sachsen, die eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt haben. Die zwar nicht im Übermaß in Anspruch genommen wird, die aber schon zeigte, dass eine Stadt durchaus Transparenz zeigen kann, wenn sie nur will.
Da wird nicht nur Sven Morlok gespannt sein, was dann irgendwann Anfang 2024 auf den Tisch der Ratsfraktionen kommt. Der Verwaltungsstandpunkt mit dem ergänzten Abgabetermin bis 31. März 2024 fand zumindest einhellige Zustimmung. Die Transparenzsatzung kann in Arbeit gehen.
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