Am 1. Januar trat das Sรคchsische Transparenzgesetz in Kraft. Auf Landesebene blieb die befรผrchtete รberforderung der รmter durch Anfragen der Bรผrger aus. Aber wie ist das in den Kommunen? Leipzig hat das neue Recht noch nicht in eine eigene Satzung รผberfรผhrt. Darรผber wunderte sich die Fraktion Freibeuter und beantragte im Mรคrz, Leipzig solle baldigst eine Transparenzsatzung einfรผhren. Die soll auch kommen.
Leipzig hat zwar schon eine Informationsfreiheitssatzung. Aber das sรคchsische Gesetz geht weiter. Und die Bรผrger, die Auskunft wollen, mรผssen nicht mehr die bislang von der Stadt veranschlagten Bearbeitungsgebรผhrenzahlen, die ganz gewiss fรผr so Manchen eine hohe Hรผrde waren.
โDie Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit fรผr Antrรคge bis 600,00 Euro sind sehr geringโ, stellten die Freibeuter in ihrem Antrag fest. โIm Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebรผhrentabelle sah fรผr die Beantwortung von Anfragen Gebรผhren von 5 โฌ bis 100 โฌ vor.โ
Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen fรผr Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig sogar jetzt schon innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sรคchsischen Transparenzgesetzes.
โDemnach sollen die begehrten Informationen unverzรผglich, spรคtestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Antrรคgen nicht mรถglich sein, kann diese Frist angemessen verlรคngert werden. Dies entspricht grundsรคtzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzungโ, liest man im Freibeuter-Antrag.
Aber auch: โDie Antragsberechtigung soll sich auf natรผrliche und juristische Personen Leipzigs beschrรคnken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschlieรen.โ
Gรผltigkeit des Gesetzes
Und im Wesentlichen begrรผรt die Stadtverwaltung den Antrag der Freibeuter und schlรคgt jetzt der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vor: โDer Oberbรผrgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Transparenzsatzung gemรคร ยง 4 Abs. 2 Sรคchsisches Transparenzgesetz zu erarbeiten und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.โ
Dass Leipzig eine Satzung beschlieรen muss, ist dabei unstrittig: โMit der Informationsvorlage โ VII-A-06205-NF-03-Ifo-01 โ wurde die Ratsversammlung รผber das Inkrafttreten des Sรคchsischen Transparenzgesetzes, die sich hieraus ergebenden Mรถglichkeiten eines weiterreichenden stรคdtischen Informationszugangs und die hierzu erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.
Danach gilt das Sรคchsische Transparenzgesetz fรผr die Stadt Leipzig nur dann, wenn die Ratsversammlung aufgrund der Ermรคchtigung in ยง 4 Abs. 2 SรคchsTranspG im Wege einer Transparenzsatzung beschlieรt, transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sรคchsischen Transparenzgesetzes zu sein.โ
Dann gelten aber die Regelungen des Transparenzgesetzes. Die kรถnnen durch eine eigene Satzung nicht verรคndert werden, was freilich in zwei Antragspunkten der Freibeuter anklingt โ einmal in der Definition, welche Informationen die Stadt dann ganz automatisch freigeben muss, und zum anderen beim Ausschluss mรถglicher Sammelanfragen.
Freibeuter hoffen auf Vorlage bis Ende September
Darauf weist die Stellungnahme aus dem Rechtsamt explizit hin. Aber insgesamt stรถรt der Antrag der Freibeuter auf Wohlwollen: โDie Stadtverwaltung stimmt dem mit dem Antrag verfolgten Anliegen zu und unterbreitet mit dem Alternativvorschlag einen sachdienlich gefassten Beschlussantrag.
Die Verwaltung wird den Stadtrat nach dem Satzungsbeschluss im weiteren Vorbereitungsprozess รผber die zu verรถffentlichen Dokumente informieren.โ
Ob dabei der von den Freibeutern gewรผnschte Termin fรผr die Vorlage einer Transparenzsatzung bis zum 30. September 2023 gehalten werden kann, verrรคt die Vorlage freilich noch nicht.
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