Leipzigs Bevölkerung wächst. Darüber darf man sogar staunen, denn das wichtigste Wohnungsbausegment kommt nur mühsam voran, weil die Mittel dafür begrenzt sind. Begrenzt sind sie durch die vom Freistaat gewährten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau. 25 Millionen Euro für die Schaffung von neuen Sozialwohnungen reichen in Leipzig nicht hinten und nicht vorne, kritisiert die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Juliane Nagel.

Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Juliane Nagel (Drucksache 7/12610) wurden 2022 in Sachsen gerade einmal 557 Sozialwohnungen fertiggestellt. Davon befinden sich 297 in Dresden und 260 in Leipzig. Ende 2021 existierten mithin in Sachsen 12.083 Sozialwohnungen, Ende 2022 waren es 12.541. Alle Landkreise und Kreisfreien Städte melden indes insgesamt einen Bedarf an 11.940 zusätzlichen Sozialwohnungen bis zum Jahr 2025. Insgesamt erhält Sachsen im Jahr 2023 Bundesmittel in Höhe von 99,6 Millionen Euro für den Sozialwohnungsbau, die durch Landesmittel in Höhe von 29,9 Millionen ergänzt werden.

Leipzig braucht eigentlich 135 Millionen Euro jährlich

„Der Sozialwohnungsbau in Sachsen geht noch immer schleppend voran. In den anspruchsberechtigten Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig übersteigt der Bedarf an neuen Sozialwohnungen das Angebot um ein Vielfaches“, stellt Juliane Nagel fest.

„So geht die Stadt Leipzig in ihrer Wohnungsbauförderkonzeption für 2023 davon aus, dass durchschnittlich pro Jahr 2.260 neue Sozialwohnungen entstehen müssen (abweichend zu Angaben des Regionalministeriums, vgl. Wohnungsbauförderkonzeption S. 12). Dafür benötigt die Stadt jährlich Fördermittel in Höhe von 135 Millionen Euro.“

In der Wohnungsbauförderkonzeption, die dem Leipziger Stadtrat im März zur Kenntnis gegeben wurde, steht ganz unmissverständlich: „Diese Methodik zur Ermittlung der Bedarfe basiert auf dem Anteil der WBS-berechtigten Haushalte, welche zum einen durch Bevölkerungszuwachs sowie zum anderen durch die Bedarfe der bestehenden Haushalte (Umzugsbedarfe) resultieren. Der somit ermittelte jährliche Bedarf an neu zu schaffenden miet- und belegungsgebundenen Wohnungen beträgt demnach 2.260 Wohnungen.

Seit dem 3. Februar 2023 gelten mit der novellierten Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum neue Fördersätze, die den veränderten Angebotsmieten und Baukosten Rechnung tragen sollen. Erst diese – arg verspätete – Änderung macht es möglich, Fördermittel gezielt für den Sozialwohnungsbau einzusetzen. Es wäre aber nötig, die Zuschüsse an den Baupreisindex zu koppeln, um Kostenveränderungen abzufangen.“

Die entstandenen Sozialwohnungen in Sachsen. Grafik: Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Regionalentwicklung
Entstandene Sozialwohnungen in Sachsen. Grafik: Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Regionalentwicklung

Doch als gäbe es da eine fulminante Kommunikationsstörung zwischen Leipzig und Dresden, behauptet das Regionalministerium steif und fest, Leipzig habe nur einen Bedarf an 660 neuen Sozialwohnungen angemeldet. Eine ziemlich seltsame Zahl, wenn sogar Chemnitz 1.200 angemeldet hat und Dresden sogar 10.000.

Das ist nicht das erste Mal, dass das Regionalministerium völlig andere Zahlen ausweist, als sie im Leipziger Stadtrat kommuniziert werden.

Für 2023 hat Leipzig 47,5 Millionen Euro beantragt

„Erfreulich ist, dass sowohl in Dresden als auch in Leipzig die öffentlichen Unternehmen die Hauptakteure beim Sozialwohnungsbau sind und die von 15 auf 20 Jahre verlängerten Belegungsbindungen genutzt werden. So bleiben Sozialwohnungen länger Sozialwohnungen. Wir hatten das 2020 gefordert (Drucksache 7/3270)“, stellt Juliane Nagel für die Linksfraktion fest.

„Darüber hinaus muss Sachsen dauerhafte Bindungen ermöglichen und mindestens Modellprojekte starten. Eine Fördermöglichkeit sollte darin bestehen, Baugrundstücke in Erbbaupacht zu vergeben: Wer baut, muss den Boden dann nicht kaufen, sondern pachtet ihn für mehrere Jahrzehnte vom Staat. Die Voraussetzung dafür wäre, dass dieser Wohnraum dauerhaft sozialgebunden bleibt. In Berlin gibt es Schritte in diese Richtung.

Dabei bemüht sich Leipzig Jahr um Jahr darum, die versprochenen Fördermittel für sozialen Wohnungsbau auch abzurufen.

„Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2022 ein Fördermittelkontingent in Höhe von 25.000.000,00 Euro beantragt. Die SAB hat 22.675.869,53 Euro bewilligt“, bestätigt das Regionalministerium.

2023 steht ein deutlich höheres Budget zur Verfügung, entsprechend sind auch die Antragssummen der beiden großen Städte gestiegen: „Für das Jahr 2023 hat die Stadt Dresden ein Fördermittelkontingent in Höhe von 40.000.184,00 Euro beantragt. Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2023 ein Fördermittelkontingent in Höhe von 47.500.000,00 Euro beantragt. Die Zuwendungsbescheide für das Jahr 2023 sind noch nicht erlassen worden.“

2022 sind mit 260 fertiggestellten Wohnungen nicht ansatzweise die für Leipzig benötigten Sozialwohnungen fertiggestellt worden. Die Menschen, die solche Wohnungen benötigen, sind in der Regel nicht in der Lage, ihren Lebensmittelpunkt dann einfach in die angrenzenden Landkreise zu verlegen und dann täglich mit dem Auto in die Stadt zu pendeln. Für sie verschärft sich die Wohnungsmarktlage jedes Jahr weiter. Denn wenn jährlich 2.000 Wohnungen im preiswerten Segment zu wenig entstehen, wächst die Lücke zum tatsächlichen Bedarf.

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“Die Menschen, die solche Wohnungen benötigen, sind in der Regel nicht in der Lage, ihren Lebensmittelpunkt dann einfach in die angrenzenden Landkreise zu verlegen und dann täglich mit dem Auto in die Stadt zu pendeln. Für sie verschärft sich die Wohnungsmarktlage jedes Jahr weiter. ” Wohnen im Umland ist teurer als in der Großstadt. Wer sich Großstadt nicht leisten kann, braucht es im “direkten” Umland gar nicht erst versuchen – insbesondere, wenn man sich dann auch noch ein Auto anschafft. Günstiger ist es nur, wenn man in sehr ländliche Gegenden zieht und dann Homeoffice macht bzw. mit 49-Euro-Ticket pendelt.

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