„Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist“, hatte die SPD-Fraktion im September beantragt, nachdem der enorme Bearbeitungsstau in der Leipziger Ausländerbehörde publik geworden war. „Die betreffende Organisationseinheit der Ausländerbehörde wird bis Mitte 2023 personell und technisch so ausgestattet, dass Einbürgerungsgesuche durchschnittlich binnen sechs Monaten bearbeitet werden können.“
Doch so einfach wird es wohl nicht werden, wie das Ordnungsamt jetzt in der Stellungnahme der Stadtverwaltung aufdröselt. Dabei findet die Verwaltung den Vorstoß der SPD-Fraktion sogar richtig und will tatsächlich zusätzliches Personal einstellen, um den riesigen Berg an Einbürgerungsanträgen abzuarbeiten.
Die Stellungnahme der Stadt zur Aufstockung der Stellen für Einbürgerungen.
So schlägt die Verwaltung für die Entscheidung der Ratsversammlung am 14. Dezember vor: „Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.“ Und: „Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.“
Aber das Geld für die nötige Personalstärke ist nicht da, heißt es in der Stellungnahme: „Aus gegenwärtiger Perspektive stehen die zur vollumfänglichen Umsetzung des vorliegenden Antrages erforderlichen Haushaltsmittel, bezogen auf die Personalkosten, nicht zur Verfügung. Um die Situation in der Einbürgerung dennoch kurzfristig zu verbessern und das o. g. Vorhaben, unter Berücksichtigung der krisenbedingt angespannten Haushaltssituation, zu unterstützen, wird die Einbürgerungsbehörde um 5 VzÄ zum 01.12.2022 verstärkt, was einer Verdopplung der Bearbeitungskapazität gleichkommt.“
Was dann zusätzliche Personalkosten von 662.420 Euro ergibt.
Aber das wird nicht reichen, den Berg an Anträgen zeitnah abzuarbeiten.
Viel Bürokratie, zu wenige Personalstellen
„Im Jahr 2023 werden damit theoretisch 19.937 Personen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen“, heißt es in der Stellungnahme.
„Die Einbürgerungsbehörde erreichten in den Jahren 2021 und 2022 monatlich durchschnittlich 200 Anfragen für die Stellung eines Einbürgerungsantrages. Bereits seit 2021 befinden sich Ordnungsamt und Hauptamt in Abstimmung zu einer Organisationsentwicklung und Stellenbemessung in der Ausländerbehörde (ABH). Diese soll vor allem der Ermittlung von Fallzahlenschlüsseln auf der Basis einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation dienen. Seitens der Ausländerbehörde wurde die geplante Maßnahme für das Jahr 2023 vorgesehen.“
Ergebnis soll die Gründung eines eigenen Sachgebiets sein: „Dessen ungeachtet ist die Gründung eines eigenen Sachgebiets für Einbürgerungen in der ABH unter Nutzung der bereits bestehenden Stellen aktuell in der Vorbereitung und kann zeitnah umgesetzt werden.“
Was heißt: Die Lage wird sich ein wenig entspannen. Aber nicht restlos. Dazu wären wohl eher 20 neue Stellen vonnöten.
Aber offensichtlich wurden auch im Bereich der Ausländerbehörde die Zeichen der Zeit jahrelang verschlafen, denn nicht nur bei den Einbürgerungen klemmt es, wie die Vorlage so nebenbei noch feststellt: „Zudem wird der Verwaltungsstandpunkt parallel zur Vorlage VII-DAS-07913 in das Stadtratsverfahren gegeben. Mit dieser werden im Ordnungsamt ab dem 01.12.2022 zusätzlich weitere 10 VzÄ für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln unbefristet eingerichtet.“
Denn „auch in anderen Bereichen der Ausländerbehörde (liegt) eine angespannte Arbeitssituation vor“.
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