โDer Bundesgesetzgeber hat sich das wieder etwas einfach gemachtโ, antwortete Oberbรผrgermeister Burkhard Jung (SPD) auf eine Frage der Linksfraktion. Darin ging es um die Umsetzung der Wohngeldreform, die ab 1. Januar 2023 Geringverdiener/-innen eine finanzielle Erleichterung verschaffen soll. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll mit dem neuen โWohngeld Plusโ von rund 600.000 auf zwei Millionen Bรผrger/-innen erweitert werden.
Vervierfachung der Antrรคge erwartet
Doch die gedachte Erleichterung stellt die Kommunen vor eine Mammutaufgabe, so Jung: โFรผr die Stadt bedeutet das eine Verdrei- oder sogar Vervierfachung der Antragsstellung und Bescheidung.โ Um diesen Mehraufwand zu bewรคltigen, seien mindestens 30 weitere Stellen vonnรถten. Diese will der Oberbรผrgermeister noch in diesem Jahr einrichten.
โAber auch 30 Stellen erscheinen mir relativ kรผhnโ, entgegnet Volker Kรผlow (Linke). Er rechnet dem Stadtrat vor, dass sich bisher rund 36 Mitarbeiter/-innen um 6.000 Fรคlle gekรผmmert haben. Laut der aktuellen Berechnungen soll diese Zahl durch die Wohngeldreform auf mindestens 21.000 Fรคlle steigen. Eine annรคhernde Vervierfachung der Fรคlle mit einer Verdopplung der Sachbearbeiter/-innen bewรคltigen; ist das mรถglich?
Thomas Fabian (SPD), Bรผrgermeister fรผr Soziales, erklรคrt, dass man sich darauf verstรคndigt habe, bei Bedarf nachzusteuern. Vorerst mรผssten aber รผberhaupt 30 neue Mitarbeiter/-innen gefunden und eingearbeitet werden. โDas werde ich den Bรผrgern und Bรผrgerinnen sagen mรผssen, dass wir das nicht einfach so auf Knopfdruck ohne Wartezeiten schaffen werdenโ, ergรคnzt OBM Jung.
Bundesregierung verhindert Digitalisierung
Als die Anmerkung aus dem Stadtrat kommt, dass man bei dem Thema doch bitte gleich die Digitalisierung mitdenken soll, um Stellen und Aufwand zu sparen, schaltet sich erneut Jung ein, der bei der Thematik recht erzรผrnt wirkt.
โWir haben auf Berliner Ebene viel diskutiert, um eine Volldigitalisierung dieser Wohngeldreform durchzusetzenโ, erzรคhlt Jung, bis vor einem Jahr Prรคsident des Deutschen Stรคdtetages. Die Bemรผhungen der Kommunen seien aber leider ergebnislos geblieben. โMan war sehr stur in Berlin.โ
Verwaltungsbรผrgermeister Ulrich Hรถrning (SPD) erklรคrt jedoch, dass die Antragsstellung bereits digital lรคuft. Bis Mitte Dezember solle dann neben dem Erstantrag auch die Weiterbewilligung und die รnderungsmitteilung online funktionieren. Damit seien drei wichtige Pfeiler des Wohngeldes abgedeckt.
Wohngeldberechnung noch unklar
Eine Frage der Linksfraktion konnte der Oberbรผrgermeister nicht beantworten: Wie wird sich die Wohngeldberechnung nach der Reform รคndern? Welche Eckwerte (Einkommen, Nebenkosten, Wohnflรคche etc.) werden wie mit einbezogen? Die sogenannten Wohngeldtabellen mit den neuen Informationen scheinen noch nicht in den Kommunen angekommen zu sein.
Der Wohngeldbetrag soll ab 2023 mit der Reform um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhรถht werden, heiรt es auf der Seite der Bundesregierung. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.
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