Im Artikel vom 11. Oktober 2022 „‚Sofortmaßnahmenplan Parkchaos‘: Das Auto auf der Wiese“ schrieb ich zu den Bußgeldern für das rechtswidrige Abstellen von Kfz in öffentlichen Grünanlagen: „Hier wäre es Aufgabe der Fraktionen im Stadtrat: 1. Anzufragen, welche Bußgelder im Ordnungswidrigkeitsverfahren aktuell verhängt werden und 2. Einen Beschluss herbeizuführen, in dem die Höhe der Bußgelder festgelegt wird.“

Frage und Antwort

Es war zwar nur auf Twitter, aber jemand fragte an.

Was kostet das Parken in Grünanlagen? Screenshot: Privat
Was kostet das Parken in Grünanlagen? Screenshot: Privat

Fast richtig, aber nicht vollständig, geantwortet vom Social-Media-Team der Stadt Leipzig.

Warum unvollständig?

Es gilt selbstverständlich der §17 OWiG, ich zitiere hier nicht, jedoch kann die Stadt auf jeden Fall Bußgelder festlegen.

So wurde am 16. September 2020 vom Stadtrat beschlossen, dass beim Wegwerfen einer Zigarettenkippe „Bei angezeigten Verstößen den vorgegebenen Bußgeldrahmen auf Basis des geltenden Bußgeldkataloges Umweltschutz auszuschöpfen und künftig den höchstmöglichen Bußgeldsatz von 50 EUR zu verhängen“ ist.

Anmerkung: Das Wegwerfen einer Zigarettenkippe ist auch eine Ordnungswidrigkeit gemäß OwiG.

Was sagt der Bußgeldkatalog?

Die Begründung der Rechtswidrigkeit, gemäß PolVO § 2 (2) habe ich im oben genannten Artikel bereits behandelt, heute geht es um das mögliche Bußgeld.

Gehen wir dazu in den Bußgeldkatalog des Freistaates Sachsen, Teil Naturschutz Anlage 3, dann finden wir auf Seite 16 die erhellenden Regelbeispiele.

Der Gesetzgeber sagt: „Die nachfolgend aufgeführten Handlungen müssen gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 1 SächsNatSchG adäquat bußgeldbewehrt sein.“

Und siehe da, wir finden unter B 1.5 folgenden Eintrag: „Parken oder Abstellen von Kfz, Wohn- oder Campingfahrzeugen sowie Zelten und Lagern, Baden“, dafür ist gesetzliche Bußgeldrahmen 50 bis 2.500 Euro.

Dazu die rechtliche Grundlage: 28 Absatz 1 SächsNatSchG: „Das Betretungsrecht umfasst nicht das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten sowie das Aufstellen und Abstellen von Fahrzeugen.“

Fazit

Also lieber Stadtrat, Feuer frei – legt ein Bußgeld fest!

Wie das mit der Beseitigung der rechtswidrig abgestellten Kfz, ergo dem Abschleppen, gesetzlich möglich ist, das überlasse ich den Juristen wie Jürgen Kasek.

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Es gibt 3 Kommentare

Hallo Herr Köhler! Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Gesundheit noch viele Themen anzustoßen, die auf Ihrem Stapel liegen. Ihr Ausscheiden aus dem Stadtrat sehe ich als herben Verlust. Wären Sie bei der nächsten Kommunalwahl nochmal angetreten, hätte ich vielleicht das erste Mal die Piraten gewählt.

Ich kann da nur für mich, als ehemaliger Stadtrat, sprechen. Das lag auf dem hohen Stapel meiner unerledigten Aufgaben. Deshalb gehe ich es jetzt, auf diesem Weg, an.

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