Leipzig möchte kooperative Wohnungsbauprojekte und selbst genutztes Wohneigentum weiter stärken. Das hat der Stadtrat am Donnerstag, dem 10. November, mit den Stimmen von Linken, Grünen und SPD sowie Oberbürgermeister Burkhard Jung beschlossen.
In dem beschlossenen Antrag der Grünen heißt es: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts weitere kommunale Maßnahmen zur Unterstützung des Ankaufs und Zwischenerwerbs von Liegenschaften für (kooperative) Wohnungsbauprojekte sowie selbstgenutztes Wohneigentum durch die Stadtverwaltung oder kommunale Unternehmen zu prüfen.“
Leipzig als Mieterstadt
Leipzig sei eine Mieterstadt, erklärte Grünen-Stadtrat Tobias Peter in der Ratsversammlung. Weil diese stärker als andere den Schwankungen des Wohnungsmarktes ausgesetzt seien, ergebe sich eine besondere Brisanz. Deshalb sei es wichtig, nach Alternativen zu suchen. Das Wohnungspolitische Konzept verpflichte die Stadt, eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Konkret sollen beispielsweise Mietergemeinschaften und kooperative Projekte gestärkt werden. Doch die hätten ein Problem: „Sie können nicht so schnell auf dem Immobilienmarkt agieren wie institutionelle Investoren.“ An diesem Punkt kommt die Stadt Leipzig ins Spiel.
Verwaltung lehnt städtische Gesellschaft ab
Im Wesentlichen hatten die Grünen den Verwaltungsstandpunkt übernommen. Dort fehlte allerdings der Zwischenerwerb von Liegenschaften. Zudem soll geprüft werden, ob neben der Stadtverwaltung auch eine kommunale Gesellschaft dafür infrage kommt, dies zu leisten. Die Verwaltung hatte die Neueinrichtung einer städtischen Gesellschaft als „nicht zielführend“ bezeichnet, da „die notwendigen Strukturen innerhalb des Liegenschaftsamtes bereits etabliert“ seien.
Vor der Abstimmung hatten die Grünen einen Änderungsantrag der Linken übernommen. Diese hatte ergänzt: „Dazu ist dem Stadtrat bis Ende des dritten Quartals 2023 ein Umsetzungskonzept für einen revolvierenden Stadtentwicklungsfonds vorzulegen. Im Umsetzungskonzept ist darzustellen, wie kommunale Unternehmen, Genossenschaften sowie kooperative Wohngruppen als Nacherwerberinnen durch Erbpacht oder Kauf eintreten können.“
Am Ende gab es 33 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
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