Was wurde nicht schon in der Leipziger Ratsversammlung gestritten über die Auswirkungen der Sozialen Erhaltungssatzung. Meist aus Vermieter-Perspektive – oder der Sicht einiger Vermieter, die meinen, dass sie selbst sinnvolle Investitionen nicht mehr durchführen dürften. Während andere die Erhaltungssatzung sehr wohl gut finden, weil sie auch das Flair beliebter Viertel in Leipzig erhalten hilft. Es sind meist nicht Kamin und Luxusbad, die die Mieter in Leipzigs schönste Viertel lockt.
Die Genehmigungskriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben in Gebieten mit der Sozialen Erhaltungssatzung haben sich bewährt und können weiter angewandt werden, befindet jetzt auch die Leipziger Stadtverwaltung. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor.
Durch die Erfahrungen der ersten Jahre könne der Kriterienkatalog zur Anwendung der Satzung sogar etwas gestrafft und vereinfacht werden, teilt die Verwaltung mit, nachdem jetzt der erste Umsetzungsbericht für den Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2021 vorgelegt wurde.
Was man in Erhaltungsgebieten darf
Zulässig sind alle baulichen Änderungen innerhalb des sogenannten Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards, etwa der Anbau eines ersten Balkons mit einer Grundfläche, die zur Wohnung passt. Besonders hochwertige Wohnungsausstattungen, wie der Einbau eines Kamins, sind dagegen nicht mehr möglich. Weiterhin erforderlich sind Genehmigungen für das Instandsetzen, Sanieren sowie Nutzungsänderungen und Abbrüche baulicher Anlagen.
Seit Juli 2020 gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche „Lindenau“ und „Alt-Lindenau“, im Osten die „Eisenbahnstraße“ und „Am Lene-Voigt-Park“, im Süden „Connewitz“ sowie im Norden das Gebiet „Eutritzsch“.
Diese Genehmigungskriterien wurden nunmehr nach zwei Jahren Umsetzung evaluiert, konkretisiert und auch in der Struktur und Lesbarkeit optimiert. Seit April 2022 gelten die Sozialen Erhaltungssatzungen zudem in Plagwitz/Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest und Leutzsch in Alt-West.
Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Sehr aufwendige Sanierungen sollen damit verhindert und die Bevölkerungsmischung in den Wohngebieten erhalten werden.
Zugleich soll jedoch der Wohnungsbau in Leipzig nicht ausgebremst werden, da nur der Bestand betrachtet wird. Bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben müssen hier vorab seitens der Stadt genehmigt werden. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass jedes Vorhaben im Einzelfall zu prüfen ist.
Die Funktionsweise der Sozialen Erhaltungssatzungen erklärt die Stadt Leipzig in einem Video auf der Internetseite www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.
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