In der Ratsversammlung im März wollte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat hat schon ein paar Antworten von der Verwaltung bekommen, wie viel Platz für Windkraftanlagen auf Leipziger Stadtgebiet eigentlich zu finden wäre. Aber da war auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit seinem „Osterpaket“ noch nicht so weit. Aber warten, bis alle Feinheiten geklärt sind, ist einfach keine Strategie, finden die Grünen.
Bekannt gegeben, was im „Osterpaket“ steht, hat das Bundeswirtschaftsministerium dann Anfang April. Dafür kam die Grünen-Anfrage tatsächlich ein paar Wochen zu früh. Und auch die sächsische Bauordnung wird zumindest eine Öffnungsklausel enthalten, die darin festgeschriebene 1.000-Meter-Abstandsregel aufzuweichen.
Und der Ukraine-Krieg hat endgültig gezeigt, dass Deutschland Tempo machen muss, um sich baldmöglichst unabhängig von russischen Energielieferungen zu machen. Das geht aber nur mit einem wirklich straffen Ausbau von Wind- und Solarkraft.
Und so hat die Grünen-Fraktion jetzt einen Antrag ins Ratsverfahren eingereicht, um den Ausbau von Windenergie auf dem Leipziger Stadtgebiet bzw. auf Flächen, auf die die Stadt Leipzig Zugriff hat, umfänglich auszuschöpfen. Dabei sollen die neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen als Grundlage dienen, um auf dem Leipziger Stadtgebiet Flächen für Windkraft bereitzustellen und Repowering zu ermöglichen.
„Unsere Fraktion erwartet dabei bis zum 3. Quartal 2022 eine belastbare Potenzialrechnung, Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Anwohner/-innen und Energiegenossenschaften und die Realisierung von Bürgerenergieprojekten sowie verbindliche Natur- und Artenschutzvorgaben für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet“, betont die Fraktion.
„Mit den Zielsetzungen der Bundesregierung, 80 % der Stromerzeugung bis 2030 durch Erneuerbare Energien zu gewährleisten, ist auch ein erheblicher Ausbau der Windenergie verbunden. Auch durch das Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen und die neue Sächsische Bauordnung sollen die Windausbaupotentiale vervielfacht werden“, erklärt Sophia Kraft, Stadträtin und energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, zu dem Antrag.
„Vor dem Hintergrund dieser politisch-rechtlichen Entwicklungen auf Bundes- und auch auf Landesebene, der globalen Klimakrise und dem dringenden Ausbaubedarf an Erneuerbaren Energien auch auf dem Stadtgebiet Leipzig muss sich die Stadt Leipzig zum Windkraftausbau (inkl. Repowering) bekennen und diesen nach Möglichkeiten fördern. Hierfür hat unsere Fraktion nun konkrete Aufgaben formuliert.“
Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung sieht vor, dass der Abstand neuer Windkraftanlagen 1.000 Meter zur Wohnbebauung (ab fünf Wohngebäuden) betragen soll, wobei auch eine Unterschreitung dieses Abstands Nachrüstung von Windenergieanlagen (Repowering) und für Einzelvorhaben möglich ist, sofern die betreffenden Gemeinden und Ortschaften zustimmen. Zudem soll eine landesrechtliche Experimentierklausel die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten ermöglichen.
Und der Bau von neuen Windkraftanlagen hat natürlich eine höhere Akzeptanz, wenn die betroffenen Bürger auch finanziell daran beteiligt werden. Darauf geht Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion, ein, wenn er sagt:
„Um die Akzeptanz bei Bürger/-innen und Anwohner/-innen für Windkraft zu stärken, ist es wichtig, die Energiewende auch als eine Bürgerenergiewende zu gestalten. Dafür sind finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an den Windenergieanlagen im Stadtgebiet für Energiegenossenschaften und Bürger/-innen zu schaffen und bei der Planung zu berücksichtigen. Beispielhaft ist hier die Stadt Coesfeld in Nordrhein-Westfalen zu nennen, wo eine breite Beteiligung von Landwirt/-innen und Bürger/-innen einen Windpark mit großer gesellschaftlicher Akzeptanz ermöglicht hat. Dieses Projekt gilt bundesweit als Vorbild für den Ausbau der Windkraft gilt. Die EEG-Novelle sieht zudem erleichterte Regelungen für Bürgerenergieprojekte vor. Wir erwarten hier, dass diese von der Stadt Leipzig unterstützt werden.“
Und dann ist ja da auch noch das diesmal die Solarkraft betreffende Thema Energieberg Seehausen, wo die Anwohner seit Monaten versuchen, das gewachsene Grün auf dem alten Deponieberg zu retten, das jetzt einer großen Solaranlage weichen soll.
Tobias Peter: „Diskussionen wie um den Energieberg Seehausen zeigen, dass wir Naturschutz beim Ausbau von Erneuerbaren von Anfang an mitdenken müssen. Deshalb sollen von Anfang an Standards verankert werden, mit denen ein Zusatznutzen für Naturschutz und Artenvielfalt verbunden ist.“
Der Antrag
Windkraft im Leipziger Stadtgebiet ausbauen – Potenziale ausschöpfen, Bürger beteiligen, Naturschutz gewährleisten
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig unterstützt den Ausbau von Windenergie auf dem Leipziger Stadtgebiet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen, um auf dem Leipziger Stadtgebiet Flächen für Windkraft bereitzustellen und Repowering zu ermöglichen, umfänglich ausgeschöpft werden,
2. vor dem Hintergrund der neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen bis zum 3. Quartal 2022 eine belastbare Potentialrechnung für den Ausbau und das Repowering von Windkraftanlagen im Leipziger Stadtgebiet vorzunehmen und dem Rat vorzulegen,
3. bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet auf die finanzielle Beteiligung von Anwohner/-innen und Energiegenossenschaften und die Realisierung von Bürgerenergieprojekten hinzuwirken,
4. auf Grundlage der Regelungen und Leitlinien von Bund und Freistaat verbindliche Natur- und Artenschutzvorgaben für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet zu entwickeln.
Begründung:
Mit den Zielsetzungen der Bundesregierung, 80 % der Stromerzeugung bis 2030 durch Erneuerbare Energien zu gewährleisten, ist auch ein erheblicher Ausbau der Windenergie verbunden. Auch durch das Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen und die neue Sächsische Bauordnung sollen die Windausbaupotentiale vervielfacht werden.
Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung sieht vor, dass der Abstand neuer Windkraftanlagen 1.000 Meter zur Wohnbebauung (ab fünf Wohngebäuden) betragen soll, wobei auch eine Unterschreitung dieses Abstands Nachrüstung von Windenergieanlagen (Repowering) und für Einzelvorhaben möglich ist, sofern die betreffenden Gemeinden und Ortschaften zustimmen. Zudem soll eine landesrechtliche Experimentierklausel die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten ermöglichen.
Die Bundesregierung plant ein Wind-an Land-Gesetz mit einem Zwei-Prozent-Flächen-Ziel für Windkraft und plant in weiteren Gesetzesänderungen wie etwa in der EEG-Novelle Erleichterungen für den Ausbau von Windkraft. Windkraftanlagen von Bürgerenergieprojekten sollen ohne Teilnahme an Ausschreibungen realisiert werden können.
Vor dem Hintergrund dieser politisch-rechtlichen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, der globalen Klimakrise und dem dringenden Ausbaubedarf an Erneuerbaren Energien auch auf dem Stadtgebiet Leipzig soll sich die Stadt Leipzig zum Windkraftausbau (inkl. Repowering) bekennen und diesen nach Möglichkeiten fördern. Hierzu sind rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Um die Akzeptanz bei Bürger/-innen und Anwohner/-innen für Windkraft zu stärken, ist es wichtig, die Energiewende auch als eine Bürgerenergiewende zu gestalten. Dafür sind finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an den Windenergieanlagen im Leipziger Stadtgebiet für Energiegenossenschaften und Bürger*innen zu schaffen und bei der Planung zu berücksichtigen.
Beispielhaft ist hier die Stadt Coesfeld, NRW, zu nennen, wo eine breite Beteiligung von Landwirt/-innen und Bürger/-innen einen Windpark mit großer gesellschaftlicher Akzeptanz ermöglicht hat, welche nun als Vorbild für den Ausbau der Windkraft bundesweit gilt. Die EEG-Novelle sieht erleichterte Regelungen für Bürgerenergieprojekte vor, welche von der Stadt Leipzig unterstützt werden sollen.
Die Diskussion um andere Projekte zum Ausbau von Erneuerbaren zeigen, dass die Vereinbarkeit von Arten- und Naturschutz von Anfang an mitgedacht werden muss. Seitens Bund und Freistaat wurden dazu verschiedene Eckpunkte und Leitlinien entwickelt, die eine Grundlage für verbindliche naturschutzfachliche Vorgaben bei der Errichtung von Windkraftanlagen bilden.
Zunächst sollten die vorhandenen Flächenpotenziale vor allen Dingen auf bereits versiegelten Flächen ausgeschöpft werden und keine ökologisch wertvollen Flächen dafür in Anspruch genommen werden.
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