Wenn man gut verdient, machen 50 Euro mehr auf der Energiekostenrechnung meist nicht viel aus. Sie werden nicht mal bewirken, dass die Vielverbraucher ihren Verbrauch dann senken. Unter den jetzt steigenden Energiepreisen leiden vor allem jene am meisten, in deren knappen Haushaltsbudget diese Mehrkosten keinen Platz finden. Hier muss auch Leipzig reagieren, findet die Linksfraktion im Stadtrat und stellt einen entsprechenden Antrag.
Die Explosion der Energiepreise ist aber vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen eine Katastrophe.Die zentrale Forderung im Linke-Antrag lautet: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2022 im Rahmen seines Weisungsrechts die geltenden Regelungen für die Übernahme der Kosten für Heizung und Warmwasser im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergänzen, dass Nachforderungen für Heizkosten und Warmwasser als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte bewegen. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen.“
Das gemeinsame Statement von Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender, und Dr. Volker Külow, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior/-innen der Linksfraktion, zum Antrag:
„Das jetzt von der Bundesregierung vorgestellte Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ist zu begrüßen, aber die Einmaligkeit und zu geringe Höhe des Zuschusses reichen nicht aus. Besonders kritikwürdig ist aber vor allem, dass die Personengruppen nach SGB II und SGB XII (darunter Erwerbslose, Aufstocker/-innen und Ergänzer/-innen) nicht umfasst sind: in Leipzig waren das ausweislich des Sozialreports 2021 im Jahr 2020 über 61.000 betroffene Menschen. Im Ergebnis bedarf es daher zusätzlicher kommunaler Lösungen der Stadt Leipzig.
Die Linksfraktion bringt daher den Antrag ‚Maßnahmen gegen Energiearmut in Leipzig: Übernahme von Betriebskostennachforderungen bei Hartz IV und Sozialhilfe aus Anlass der gestiegenen Energiepreise‘ ins Verfahren. Unser Antrag richtet sich auf eine Verfahrensvereinfachung für Leistungsberechtigte zur Übernahme der Betriebskostennachzahlung (Heiz- und Warmwasserkosten) einerseits und andererseits auf einen Energiekostenzuschuss für gestiegene Stromkosten, die aus dem Regelsatz des SGB II/XII bestritten werden müssen.
Daher fordern wir den Oberbürgermeister bis zum Ende des II. Quartals auf, im Rahmen seines Weisungsrechts die geltenden Regelungen für die Übernahme der Kosten für Heizung und Warmwasser im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergänzen, dass Nachforderungen für Heizkosten und Warmwasser als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte bewegen. In diesen Fällen ist davon auszugehen ist, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen.
Zusätzlich soll der Oberbürgermeister bis zum Ende des II. Quartals prüfen, ob ein einmaliger kommunaler Zuschuss als zwingend notwendige Leistung für die Leipziger:innen zur Deckung ihrer erhöhten finanziellen Bedarfe bei Strom gezahlt wird (unbürokratischer Energiekostenzuschuss) und ein Sozialtarif bei den Stadtwerken Leipzig für Leipzig Pass-Inhaber:innen eingeführt oder bestehende Tarife dahingehend angepasst werden können. Auch eine Überarbeitung der KdU-Richtlinie bzw. besser der Verwaltungsrichtlinie Ifo-02771-DS-01 vom 20. Juli 2021 soll erfolgen.
Angesichts der aktuellen allgemeinen Preissteigerungen für Heizenergie und der zu erwartenden zahlreichen Nachforderungen ist ein einfaches, bürger- und verwaltungsfreundliches Verfahren notwendig. Die Stadt Leipzig sollte daher bindende, klare und umsetzbare Anweisungen an das Jobcenter und das Sozialamt erlassen und die Weisungen in geeigneter Form für die Bürger:innen veröffentlichen.“
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