Wenn man gut verdient, machen 50 Euro mehr auf der Energiekostenrechnung meist nicht viel aus. Sie werden nicht mal bewirken, dass die Vielverbraucher ihren Verbrauch dann senken. Unter den jetzt steigenden Energiepreisen leiden vor allem jene am meisten, in deren knappen Haushaltsbudget diese Mehrkosten keinen Platz finden. Hier muss auch Leipzig reagieren, findet die Linksfraktion im Stadtrat und stellt einen entsprechenden Antrag.

Die Explosion der Energiepreise ist aber vor allem fรผr Menschen mit niedrigem Einkommen eine Katastrophe.Die zentrale Forderung im Linke-Antrag lautet: โ€žDer Oberbรผrgermeister wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2022 im Rahmen seines Weisungsrechts die geltenden Regelungen fรผr die รœbernahme der Kosten fรผr Heizung und Warmwasser im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergรคnzen, dass Nachforderungen fรผr Heizkosten und Warmwasser als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte bewegen. In diesen Fรคllen ist davon auszugehen, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen.โ€œ

Das gemeinsame Statement von Sรถren Pellmann, Fraktionsvorsitzender, und Dr. Volker Kรผlow, Sprecher fรผr Gesundheit, Soziales und Senior/-innen der Linksfraktion, zum Antrag:

โ€žDas jetzt von der Bundesregierung vorgestellte Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ist zu begrรผรŸen, aber die Einmaligkeit und zu geringe Hรถhe des Zuschusses reichen nicht aus. Besonders kritikwรผrdig ist aber vor allem, dass die Personengruppen nach SGB II und SGB XII (darunter Erwerbslose, Aufstocker/-innen und Ergรคnzer/-innen) nicht umfasst sind: in Leipzig waren das ausweislich des Sozialreports 2021 im Jahr 2020 รผber 61.000 betroffene Menschen. Im Ergebnis bedarf es daher zusรคtzlicher kommunaler Lรถsungen der Stadt Leipzig.

Die Linksfraktion bringt daher den Antrag โ€šMaรŸnahmen gegen Energiearmut in Leipzig: รœbernahme von Betriebskostennachforderungen bei Hartz IV und Sozialhilfe aus Anlass der gestiegenen Energiepreiseโ€˜ ins Verfahren. Unser Antrag richtet sich auf eine Verfahrensvereinfachung fรผr Leistungsberechtigte zur รœbernahme der Betriebskostennachzahlung (Heiz- und Warmwasserkosten) einerseits und andererseits auf einen Energiekostenzuschuss fรผr gestiegene Stromkosten, die aus dem Regelsatz des SGB II/XII bestritten werden mรผssen.

Daher fordern wir den Oberbรผrgermeister bis zum Ende des II. Quartals auf, im Rahmen seines Weisungsrechts die geltenden Regelungen fรผr die รœbernahme der Kosten fรผr Heizung und Warmwasser im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergรคnzen, dass Nachforderungen fรผr Heizkosten und Warmwasser als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte bewegen. In diesen Fรคllen ist davon auszugehen ist, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen.

Zusรคtzlich soll der Oberbรผrgermeister bis zum Ende des II. Quartals prรผfen, ob ein einmaliger kommunaler Zuschuss als zwingend notwendige Leistung fรผr die Leipziger:innen zur Deckung ihrer erhรถhten finanziellen Bedarfe bei Strom gezahlt wird (unbรผrokratischer Energiekostenzuschuss) und ein Sozialtarif bei den Stadtwerken Leipzig fรผr Leipzig Pass-Inhaber:innen eingefรผhrt oder bestehende Tarife dahingehend angepasst werden kรถnnen. Auch eine รœberarbeitung der KdU-Richtlinie bzw. besser der Verwaltungsrichtlinie Ifo-02771-DS-01 vom 20. Juli 2021 soll erfolgen.

Angesichts der aktuellen allgemeinen Preissteigerungen fรผr Heizenergie und der zu erwartenden zahlreichen Nachforderungen ist ein einfaches, bรผrger- und verwaltungsfreundliches Verfahren notwendig. Die Stadt Leipzig sollte daher bindende, klare und umsetzbare Anweisungen an das Jobcenter und das Sozialamt erlassen und die Weisungen in geeigneter Form fรผr die Bรผrger:innen verรถffentlichen.โ€œ

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