Am 19. Januar wurde auch ein in Leipzig tätiges Immobilienunternehmen Thema im Stadtrat, das gerade zwei Tage zuvor mediale Aufmerksamkeit erzeugt hatte, als es das Studentenmagazin „luhze“ vor Gericht bringen wollte. Das erübrigte sich zwar am 20. Januar, weil die Klage zurückgezogen wurde. Aber dass das Unternehmen ganz und gar kein unbeschriebenes Blatt ist, wurde mit der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion deutlich.

Das Geschäftsmodell von United Capital RE scheine „im Ankauf von Wohnungen, Umwandlung von Gewerbe- oder Wohnraum in kleine Studierendenappartments, die dann überteuert vermietet werden, zu bestehen. Zudem sind (unrechtmäßige) Eigenbedarfskündigungen und fristlose Kündigungen bekannt“, hatte die Linksfraktion in ihrer Anfrage formuliert.„Mehrere der Häuser der United Capital RE liegen in Sozialen Erhaltungsgebieten, durch die Anfragestellerin werden zirka 20 gezählt. In der Antwort auf die Anfrage wurde bekundet, dass in Bezug auf acht bisher bekannte Objekte keine Anträge auf Genehmigung baulicher Änderung nach sozialem Erhaltungsrecht gestellt wurden und nun geprüft wird, ob ein Verstoß gegen erhaltungs- oder  baurechtliche Vorschriften gegeben ist.“

Und mit der Antwort aus dem Planungsdezernat wurde dann klar, dass United Capital mit seiner Geschäftspraxis auch die Bauverwaltung längst beschäftigt. „Insgesamt wurden der Stadtverwaltung (dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, AWS) bisher über 40 Objekte benannt bzw. gemeldet, für welche seitens Mieter/-innen und Anwohner/-innen Verstöße gegen erhaltungs- und baurechtliche Vorschriften vermutet werden“, erläutert das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.

„Die Gebäude bzw. Wohnungen in den Sozialen Erhaltungsgebieten gehören nach Kenntnis der Stadtverwaltung verschiedenen Eigentümern. Das Unternehmen United Capital RE oder deren Geschäftsführer als Privatperson erscheinen in den meisten Fällen im Grundbuch. Daraus geht jedoch noch nicht die dazugehörige Wohnung hervor. Nach Lageprüfung sowie einer ersten Sichtung der eingegangenen Meldungen wurden 23 Objekte in Sozialen Erhaltungsgebieten identifiziert.“

Wer kontrolliert die Verstöße?

Und dann taucht das Problem auf, dass die Stadt so lange im Dunkeln tappt, bis tatsächlich Bauanträge beziehungsweise Anträge zur erhaltungsrechtlichen Genehmigung gestellt werden. Solange das nicht erfolgt ist, sind bauliche Veränderungen für die Stadt nicht sichtbar.

„Verstöße gegen erhaltungs- und baurechtliche Vorschriften konnten dort bisher noch nicht festgestellt werden, da bisher keine Anträge zur erhaltungsrechtlichen Genehmigung zu diesen Objekten eingegangen sind und bisher noch keine Kontrollen erfolgen konnten. Die Meldungen zu den meisten Objekten waren im 4. Quartal 2021 bei der Stadtverwaltung eingegangen und werden aktuell gebündelt bearbeitet“, teilt das Baudezernat jetzt mit.

„Ausgehend von den Mietermeldungen wird Anfang 2022 die Kontaktierung des Unternehmens bzw. der Privatpersonen und ggf. auch der Hausverwaltungen der bisher benannten Objekte vorbereitet sowie im Einzelfall eine Vor-Ort-Überprüfung.“

In der Antwort von Baubürgermeister Thomas Dienberg am 19. Januar auf die Nachfrage von Linke-Stadträtin Juliane Nagel wurde dann klar, dass zumindest in einem Fall tatsächlich ein Verstoß gegen erhaltungsrechtliche Maßgaben vorliegt. Wie es bei den anderen publik gewordenen Fällen ist, werde noch überprüft. „Wir gehen dem nach“, sagte Dienberg.

Die Liste der Beschwerden

Aber inzwischen liegen bei der Stadt eine ganze Latte von Beschwerden vor.

„Dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung sind nach Meldung von Mietern, ehemaligen Eigentümer/-innen, interessierten Bürger/-innen, Studentenvertretungen sowie eigenen Recherchen folgende Beschreibungen und Beschwerden über das Agieren des Unternehmens bekannt:

Eigentumswohnungen werden über die United Capital RE GmbH bzw. deren Geschäftsführung als Privatpersonen angekauft, teilweise erfolgt so der Erwerb mehrerer Wohnungen im Gebäude. Einzeleigentümer von Wohnungen in den Wohnhäusern werden durch attraktive Angebote zum Verkauf ihrer Wohnungen bewegt.

Benannt werden aktive Entmietung des Wohnraums – teilweise unter Vorwand des Eigenbedarfs, Entschädigungszahlungen oder Angebot von Tauschwohnungen als Praxis der neuen Eigentümer.

Die neuen Eigentümer nehmen bauliche Veränderungen an bestehendem Wohnraum vor, um die Anzahl der Wohnräume zu vergrößern. Dazu wird die Küche z. B. in das ehemalige Bad oder den Flur integriert, sodass ein weiterer Wohnraum entsteht.

Die Vermietung der einzelnen Zimmer (möbliert, teilmöbliert und unmöbliert) als WG-Zimmer erfolgt mit separaten Mietverträgen über (vermeintliche) Privatpersonen. Dies erfolgt beispielsweise über Plattformen wie Wg-Gesucht.de oder Ebay Kleinanzeigen. Einige der inserierten Objekte befinden sich auch in Sozialen Erhaltungssatzungen (siehe Frage 1).

Die erzielten Mietpreise einer Wohnung als WG mit den nunmehr einzeln mietbaren Zimmern lassen deutlich höhere Gesamtkaltmieten vermuten, als diese als gesamt vermietete Einzelwohnung erwarten lässt.

Über die inserierten WG-Zimmer sind teilweise ungenehmigte Grundrissänderungen und Modernisierungen in bestehendem Wohnraum ablesbar, die in den Sozialen Erhaltungsgebieten nicht genehmigungsfähig wären (z. B. Auflösung bestehender Küchen / Verlegung von Küchen in den Flur oder das ehemalige Bad).“

Für Juliane Nagel eine durchaus irritierende Fülle von Beschwerden. Und das in einem sensiblen Erhaltungsgebiet, in dem eine soziale Erhaltungssatzung eigentlich dafür sorgen soll, dass solche Dinge nicht passieren.

Die Debatte vom 19.01.2022

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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