Wie bekommt man es hin, eine Altkleidersammlung in Leipzig so zu organisieren, dass die Verwertung der gesammelten Kleidung gemeinnützig erfolgt und nicht Privatunternehmen bereichert? Das ist eine Frage, mit der sich Stadtrat und Verwaltung nun schon seit Jahren beschäftigen. 2013 scheint man dafür eine gangbare Lösung gefunden zu haben, die aber vom Verwaltungsgericht Leipzig 2018 gekippt wurde. Mit der alarmierenden Folge, dass bei der jetzt erfolgten Verlosung der Standorte die Leipziger Stadtreinigung überhaupt nicht mehr zum Zug kam. Ein Unding, finden CDU und Linke unisono.
Denn das hat auch Folgen für den Stadtraum: Längst leidet Leipzig ebenso unter der Vermüllung durch diverse Zeitgenossen, die selbst ihren Sperrmüll an den Containern deponieren.
Über die Folgen dieser Verlosung sorgt sich zum Beispiel CDU-Stadtrat Konrad Riedel, der die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Ordnung vertritt: „Mit dem Betrieb der städtischen Kleidercontainer ging auch die Pflege der Standorte einher. Bisher herrschte dort Ordnung und wenn doch mal etwas daneben stand, war die Stadtreinigung schnell zur Stelle, um alles auf Vordermann zu bringen. Wie sich das mit privaten Anbietern entwickelt, die teilweise von außerhalb kommen, ist zumindest fraglich. Wir werden die Situation vor Ort jedenfalls genau beobachten und auch im Blick behalten müssen, wie die privaten Anbieter die Container betreiben. Denn nur bei entsprechend hohen Preisen am Markt lohnt der Betrieb der Container auch.“
CDU-Stadtrat rät zum Wertstoffhof
Und so rät Konrad Riedel nach dieser Verlosung allen Leipzigern, die ihre alten Kleider verantwortungsvoll entsorgen wollen, diese doch lieber zu den Wertstoffhöfen der Stadteinigung zu bringen: „Wer seine alten Kleider weiterhin bei der Stadtreinigung entsorgen will, kann das auf den kommunalen Wertstoffhöfen machen. Dort wird für die entsprechende Weiterverarbeitung gesorgt.“
Die Linksfraktion hat nach diesem Verlosungsdebakel, das zwar dem Gerichtsbeschluss entspricht, aber die Gemeinnützigkeit der Kleidersammlung geradezu ad absurdum führt – einen Antrag gestellt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2022 die in der Vorlage VII-DS-00467 angekündigte Neukonzeption der kommunalen Altkleidersammlung dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.“
Denn dass ein Gericht die Konzeption von 2013, mit der der „Wildwuchs von nicht genehmigten Containern und Sammlungen“ endlich eingedämmt werden sollte,
ausgerechnet mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz für unwirksam erklärt, heißt ja nicht, dass Leipzig kein Recht hat, die Altkleidersammlung nicht gemeinnützig zu regeln.
Keine Sonderrechte für gemeinnützige Sammler mehr
Und auch der Umweltaspekt spielte ja 2013 eine ganz zentrale Rolle: „Mit einem eigenen kommunalen Alttextil- und Altschuherfassungssystem kann sichergestellt werden, dass mit den Alttextilien verantwortungsbewusst und umweltgerecht umgegangen wird.“
„Am 14.03.2018 erklärte das Verwaltungsgericht die bis dato geltende Sammelpraxis der Stadt Leipzig für Altkleider für ungültig. Das Sammelverfahren der Stadtreinigung legte dabei fest, dass diese mit 250 Containern auf der öffentlichen Straße und mit 40 Containern auf den Wertstoffhöfen Alttextilien sammelte. Gemeinnützige Sammler sollten 50 Container mittels Sondernutzungserlaubnissen betreiben dürfen“, geht die Linksfraktion auf die Vorgeschichte ein.
„Das Gericht urteilte, dass diese Praxis gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt, indem gemeinnützigen Vereinen Standorte zugebilligt werden, während allen gewerblichen Sammlern die Sondernutzungserlaubnis versagt wird. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Anzahl der Container und ihre Standorte durch den Stadtrat zu beschließen sind.“
Gerichtsurteil setzte sinnvolle Steuerung außer Kraft
Das Ergebnis, so die Linksfraktion: „Dieses Urteil führte dazu, dass die privilegierte Sammlung von Altkleidern durch die Stadt und gemeinnützige Sammler beendet werden musste. Die bürokratische Maßgabe, dass Standorte und Container-Anzahl nicht mehr durch die Stadt flexibel und nach Bedarf verändert werden können, hat absurde Folgen: Quellen die Container an einem Standort über, können trotzdem nicht ohne Weiteres zusätzliche Container aufgestellt werden. Sind die Container dauerhaft leer, kann die Stadt sie trotzdem nicht einfach entfernen.“
Diese Wildwüchse sind längst schon im ganzen Stadtgebiet zu sehen. Da hilft dann auch kein Abfalltelefon mehr, wenn die Container überquellen und die Altkleider drumherum im Dreck liegen. Das, was als sinnvolle Steuerung gedacht war, war vom Gericht außer Kraft gesetzt worden.
Linke will Profit-Verwertung stoppen
„Besonders skandalöse Folgen zog das Urteil dieses Jahr nach sich. Um dem Urteil zu entsprechen, wurden die Containerstellplätze in diesem Jahr zum ersten Mal verlost. Bei dieser Verlosung ging die Stadt komplett leer aus, sodass die kommunale Altkleidersammlung bis zur nächsten Verlosung ausschließlich auf den Wertstoffhöfen stattfinden kann“, stellt die Linksfraktion fest.
„Für uns als Linke ist es nicht hinnehmbar, dass private Unternehmen Profite mit Altkleidern machen, welche von den Menschen kostenlos und meist mit gemeinnütziger Absicht abgegeben werden, während die Stadt Leipzig das Nachsehen hat. Wir wollen deswegen schnellstmöglich ein rechtssicheres Verfahren entwickeln, das es uns ermöglicht, profitorientierte Altkleidersammlung zu unterbinden und die abgegebenen Kleidungsstücke einer gemeinnützigen Verwendung oder Verwertung zuzuführen.“
Und auch die Linksfraktion empfiehlt: „An den aktuellen Containerstellplätzen sollte auf die aktuelle Situation aufmerksam gemacht werden. Dort kann dafür geworben werden, die Kleider lieber auf den Wertstoffhöfen abzugeben oder explizit Container gemeinnütziger Sammler zu verwenden.“
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Das setzt aber voraus, dass auf den Wertstoffhöfen ausreichend Container für die Altkleider vorgehalten werden. Als wir vor einigen Wochen unsere Altkleider auf einem Wertstoffhof abgeben wollten, waren die Container bereits voll und es wurde uns empfohlen, die Altkleider in den Restmüll zu werfen. Das haben wir natürlich nicht getan und sie wieder mitgenommen.