Der noch amtierende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im April 2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sachgrundlose Befristungen eingeschränkt werden sollen. Doch nun muss sich eine neue Parteienkonstellation dem Thema widmen – was dauern kann. Freibeuter und Linksfraktion wollten die Sache in Leipzig bei Verwaltung und Eiegnbetrieben selbst in die Hand nehmen und haben den Stadtrat am Mittwoch, den 10. November, über zwei Anträge zu diesem Thema abstimmen lassen.

Die Freibeuter-Fraktion forderte die Verwaltung in ihrem Antrag dazu auf, das Ausmaß der sachgrundlosen Befristung in Verwaltung und Eigenbetrieben darzulegen. In einem zweiten Schritt soll die Verwaltung darstellen, in welchen Fällen diese Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind.In einem Sachstandsbericht hat die Verwaltung daraufhin aufgeschlüsselt, dass derzeit knapp vier Prozent der Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung befristet beschäftigt seien. Bei 2,81 Prozent der Mitarbeiter/-innen ist es eine sachgrundlose Befristung.

Thomas Köhler aus der Freibeuter-Fraktion ist das zu viel. Er verweist auf den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der für große Einrichtungen maximal 2,5 Prozent fordert. Zudem sollen diese Befristungen laut Gesetzentwurf von derzeit 24 auf dann 18 Monate beschränkt werden und nur einmal verlängert werden können.

Heike Böhm aus der SPD-Fraktion vertrat ebenfalls die Ansicht, dass sachgrundlose Befristungen reduziert werden sollten. Sie verwies darauf, dass gut ausgebildete Mitarbeiter/-innen derzeit nicht im Überfluss vorhanden seien. „Wir sollten alle, die für uns arbeiten wollen, halten.“

Eine zweijährige Befristung ohne Sachgrund gebe beispielsweise keine Sicherheit bei der Familienplanung der Beschäftigten.

Abgesehen von der AfD sprach sich der Stadtrat für den Freibeuter-Antrag aus. Ein weiterer Antrag aus der Linksfraktion zielte in eine ähnliche Richtung. Darin heißt es unter anderem: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Beschäftigungsverhältnisse mit einer Gesamtbefristungsdauer von über fünf Jahren beginnend ab dem neuen Haushalts- und Stellenjahr 2023 entfristet“, also in fristlose Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden können.

Zudem soll die Stadt ab dem kommenden Jahr im „jährlichen Personalbericht über die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen getrennt nach Befristungsarten und Befristungsdauer“ informieren.

Auch für diesen Antrag gab es eine Mehrheit – jedoch stimmte in diesem Fall zusätzlich zur AfD auch die CDU dagegen.

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