Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt in der Ratsversammlung am heutigen Mittwoch, 13. Oktober, allen Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Ausschüssen zu ermöglichen. Einen ersten Schritt dazu hat der Stadtrat schon im Juli getan, als er die Erarbeitung von Regeln für digitale Sitzungsteilnahmen beschloss.

Das haben dann die Grünen aufgegriffen, als sie einen entsprechenden Auftrags-Antrag schrieben, den dann die Verwaltung nur so halb und halb goutierte. Wegen: Ist so ja vom sächsischen Gesetzgeber nicht vorgesehen, geht also eigentlich gar nicht, ging nur ausnahmsweise mal anderthalb Jahre lang wegen Corona und Ausnahmesituation. Wo sich zeigte: geht eigentlich doch. Sonst wäre nämlich monatelang gar nichts gegangen.Tenor der Verwaltungs-Stellungnahme: „Auch kommt bei nichtöffentlichen Sitzungen eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht in Betracht. Dennoch ist auch hier auf die eingangs genannten Vorzüge des direkten Aufeinandertreffens zu verweisen. Die Vertraulichkeit des Wortes und die Unbefangenheit der Diskussion lassen sich durch Hybridsitzungen nicht oder nicht in gleichem Maße sicherstellen.“

Kleines Zugeständnis am Ende einer sehr langen Erklärung, warum eigentlich nichts geht: „Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.“

Die Grünen hatten die mögliche digitale Zuschaltung noch von „besonderen Gründen wie gesundheitlichen Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit“ abhängig gemacht. Aber diese Einschränkungen sind gar nicht notwendig, finden die Freibeuter und wollen diese Einschränkungen mit einem Änderungsantrag gestrichen sehen. Zuschalten soll für alle möglich sein.

„Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren auch berufliche Gründe kommunalpolitische Arbeit. Daher soll für alle Mitglieder des Stadtrates die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden Ausschüssen gegeben sein“, begründet FDP-Stadtrat Sascha Matzke die Intention des Änderungsantrags der Fraktion Freibeuter.

Und noch ein Punkt ist dem FDP-Stadtrat wichtig: „Der Oberbürgermeister soll nicht in der Privatsphäre der Stadträte herumschnüffeln dürfen. Deshalb darf nicht nachweispflichtig sein, warum eine persönliche Teilnahme an einem Ausschuss nicht möglich ist.“

Denn auch in normalen Stadtratssitzungen reicht eine ganz einfache Abmeldung. Warum sollte es da eines Nachweises eines besonderen Grundes gegenüber dem Oberbürgermeister wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen oder familiäre Sorgearbeit brauchen, wenn man nur per Videokonferenz an beratenden Ausschüssen des Stadtrates teilnehmen möchte oder kann?

Sascha Matzke verweist auf das vom Oberbürgermeister auf Anregung der Fraktion Freibeuter zu erarbeitende Regelwerk als Grundvoraussetzung für eine digitale Teilnahme an Sitzungen: „Das verbindliche Regelwerk stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Es wird u. a. die Wahrung der Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Beratungsgegenständen regeln und für einen möglichst störungsfreien Ablauf der Sitzung sorgen.“

Der Änderungsantrag zur Beschlussfassung steht in der Ratsversammlung am heutigen 13. Oktober auf der Tagesordnung.

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