Für Thomas Köhler, Pirat und Mitglied der Freibeuter-Fraktion, war es eine kleine Sternstunde, was da am Mittwoch, 21. Juli, in der Ratsversammlung geschah. Immerhin kämpft er seit Monaten darum, Klarheit in die Abschlepppraxis des Leipziger Ordnungsamtes zu bringen. Doch die entsprechenden Weisungen wollte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal nicht herausrücken. Mit seltsamer Begründung.

Park-Chaos und ein böser Verdacht

Der Kampf der Leipziger Ratsfraktionen um eine gründlichere Abschlepparbeit, wenn Kfz widerrechtlich auf Radwegen, Fußwegen, Kreuzungen oder Gleisen der Straßenbahn abgestellt sind, geht ja schon mehrere Jahre. Zwischenzeitlich ja durchaus mit beachtlichem Erfolg, auch was das Abschleppen von Autos betrifft, die einfach rücksichtslos auf Radwegen abgestellt wurden.

Da änderte sich die Arbeit des Ordnungsamtes spürbar, was natürlich die Frage aufwarf: Kann es sein, dass es da interne Weisungen gab, die jahrelang ein konsequentes Abschleppen verhindert haben?Eine durchaus brisante Frage, denn wenn das Ordnungsamt auf diese Weise belegen würde, dass es eben nicht nur Einzelfallentscheidungen, sondern regelrechte Ausnahmetatbestände für faule Autofahrer gab, dann wär der Ärger mit dem Stadtrat sicher, auch dann, wenn die gewählten Stadträt/-innen gegenüber dem Ordnungsamt in keiner Weise weisungsbefugt sind.

Ordnungsdezernat: Es gibt keine Grundlage für Herausgabe der Weisungen

Aber darum geht es ja nicht, denn die Verwaltung selbst ist ja vom Gesetzgeber her verdonnert, die Einhaltung der StVO abzusichern und zu kontrollieren – auch und gerade im ruhenden Verkehr. Die Ratsversammlung hat durchaus auch ein Recht, diese Aufgabenwahrnehmung einzufordern und die Stadtverwaltung aufzufordern, Missstände zu beseitigen, wenn das Ordnungsamt seine Pflicht – aus welchen Gründen auch immer – versäumt.

Aber zuletzt drehte sich der Streit ja um die Frage: Muss die Verwaltung die beiden vom Stadtrat gewünschten Weisungen zur Abschlepppraxis im Ordnungsamt herausrücken oder nicht? Die entsprechende Auskunft aus dem Ordnungsdezernat brachte auch den Stadtrat der Grünen, Norman Volger, auf die Palme, weil das Ordnungsdezernat einfach damit argumentierte, es gäbe ja kein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz und damit keine rechtliche Grundlage, die Weisungen herauszurücken.

OBM: „Wir können auch Fehler einsehen“

Da musste Volger die Verwaltungsspitze erst einmal daran erinnern, dass der Leipziger Stadtrat genau aus diesem Grund 2013 eine eigene Informationsfreiheitssatzung für Leipzig beschlossen hatte. Und nun tat das Ordnungsdezernat einfach so, als gäbe es die nicht. Was ja nicht nur von einer frustrierenden Intransparenz erzählt, die die Verwaltung in letzter Zeit schon öfter mal hat gucken lassen.

Und ein Ruhmesblatt sei dieser Umgang mit einer berechtigten Forderung aus dem Stadtrat sowieso nicht, so Volger. Die Weisungen hätte man im zuständigen Ausschuss längst vorstellen und erläutern können.

Und entsprechend muss der am Dienstag, 20. Juli, tagende Ausschuss Umwelt, Ordnung und Klima Bürgermeister Heiko Rosenthal auch den Kopf gewaschen und ihn zur Einsicht bewegt haben. Denn in der Ratsversammlung am 21. Juli sprach er nun von einer konstruktiven Diskussion im Ausschuss, er werde den Antrag nun befürworten und die Weisungen natürlich herausgeben.

Ein Moment, an dem auch OBM Burkhard Jung seine Freude hatte: „Ja, wir können auch Fehler einsehen.“

Lernt die Verwaltung aus dem Vorfall?

Wobei offen bleiben muss, ob die Verwaltung den Ausschüssen die gewünschten Dokumente künftig immer so selbstverständlich zur Einsicht gibt, oder ob es beim nächsten Streitfall wieder erst mehrere Anträge braucht, sodass die Ratsversammlung über ihre Abstimmung die Verwaltung verpflichten muss, bestimmte Dokumente herauszugeben, obwohl es seit 2013 die Informationsfreiheitssatzung gibt.

Das Abstimmungsergebnis war dann eigentlich folgerichtig: Der Freibeuter-Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Debatte vom 21. Juli 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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