Geht es nach dem Willen von Linken und Grünen im Leipziger Stadtrat, sollen die Unmengen an Werbeflyern in privaten Briefkästen bald der Vergangenheit angehören. Vor allem mit den Stimmen der beiden Fraktionen hat die Ratsversammlung am Mittwoch, dem 19. Mai, beschlossen, sich bei der Bundesregierung für eine „Opt-In-Lösung“ einzusetzen. Werbung soll dann nur noch eingeworfen werden dürfen, wenn dies ausdrücklich erwünscht ist.

William Rambow (Linke) sagte in der Debatte, dass rund drei Viertel der deutschen Haushalte keine Werbung im Briefkasten wünschten. Doch davon hätte nur ein Drittel entsprechende Aufkleber, die das untersagen. Zudem würde unerwünschte Papierwerbung etwa ein Siebtel des privaten Mülls ausmachen.

Die Linksfraktion hat deshalb beantragt:

1. Der Stadtrat bekennt sich zu dem Ziel, eine Opt-In-Lösung für Werbeeinwürfe in Briefkästen einzuführen und beauftragt den Oberbürgermeister, sich als Präsident des Deutschen Städtetages gegenüber der Bundesregierung für die Einführung einer solchen Lösung einzusetzen.

2. Die Stadt tritt so bald wie möglich dem sich in Gründung befindenden Bündnis „Letzte Werbung“ bei.

3. Die Stadt Leipzig beauftragt ein Rechtsgutachten, das rechtliche Möglichkeiten zur kommunalen Einführung einer Opt-In-Lösung für Werbung prüft.Während Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) beim ersten Punkt einverstanden war, verwies er auf Probleme beim zweiten Punkt: „Niemand kennt das Bündnis und seine Inhalte.“ Man solle also lieber erst einmal abwarten. Auf seinen Vorschlag hin änderte die Linksfraktion den zweiten Punkt zu einem Prüfauftrag.

Verwaltung sieht rechtlich keine Möglichkeit

Außerdem sagte Rosenthal: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es rechtlich keine Möglichkeit gibt, als Stadt eine eigene Regelung auf den Weg zu bringen.“ Das bedeutet: Das im dritten Punkt gewünschte Rechtsgutachten hält die Verwaltung für überflüssig.

Kritik an dem Antrag kam unter anderem aus der AfD und der CDU. Der Stadtrat befasse sich wieder einmal mit einem Thema, für das er nicht zuständig sei, und eine solche Entscheidung würde die Bürger/-innen entmündigen, lautete die Kritik. SPD-Stadtrat Andreas Geisler hielt dagegen und verwies auf die Regelungen zu Organspenden. Dort hätte der Wandel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchslösung vielerorts geholfen.

Am Ende gab es knappe Mehrheiten für die Punkte 1 und 2 und ein noch knapperes Ergebnis beim dritten Punkt: Dort hieß es letztlich 29 zu 29. Das heißt: Die nötige Mehrheit für ein Rechtsgutachten scheiterte an einer Stimme. Ein Bekenntnis zur „Opt-In-Lösung“ seitens des Stadtrates gab es dennoch.

Die Debatte vom 19. Mai 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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