Wer in der wärmeren Jahreszeit frühmorgens unterwegs ist in Leipziger Parkanlagen, sieht sie manchmal noch, wie sie müde und zufrieden nach Hause aufbrechen. Manche räumen noch die Musikanlage ein oder genießen den Sonnenaufgang. Die Freiflächen-Partys haben schon mehrfach den Stadtrat beschäftigt. Aber eine offiziell genehmigte Partyfläche gibt es nicht. Wie geht also Leipzigs Ordnungsamt damit um, wollten die Grünen wissen.

Denn wenn es keine offiziell ausgewiesenen Flächen für Freiluftpartys gibt, geraten die Veranstalter zwangsläufig mit allen möglichen Gesetzen und Verordnungen in Konflikt. Auch wenn nicht immer eine Streife des Ordnungsamtes anrückt. Denn die kommt in der Regel nur, wenn erboste Anwohner sich vom Lärm gestört fühlen. Was meist bei innerörtlichen Flächen wie auf der Sachsenbrücke passiert, die 2020 ein besonders beliebter Partyort war, da ja praktisch alle sonst angesagten Festivals und Diskotheken wegen Corona nicht stattfinden durften.„Eine statistische Auflistung der Hinweise zu Spontanpartys/partybezogenem ruhestörenden Lärm wird im Ordnungsamt nicht geführt. Hinweise gehen über die Einsatzstelle, mitunter auch über das Führungs- und Lagezentrum der Polizei oder direkt bei der Polizeibehörde ein und werden an die im Einsatz befindlichen Außendienstmitarbeiter/-innen zur Sachaufklärung weitergeleitet. Insofern aber keine konkreten Feststellungen am angegebenen Ort gemacht werden konnten, wurde der Vorgang als Spontanparty nicht statistisch erfasst. Die Erfassung erfolgt nur bei tatsächlichen Feststellungen“, betont deshalb das Ordnungsamt in seiner Antwort auf die Anfrage der Grünen-Fraktion.

„Im Berichtsjahr 2020 sind vom Außendienst des Ordnungsamtes insgesamt 14 illegale Partys aktenkundig bearbeitet worden. Der Großteil davon fand im Bereich der Sachsenbrücke im Clara-Zetkin-Park statt – ein gern gewählter Treffpunkt von jungen Menschen, gerade in den Sommermonaten.“

Aber in diesem Fall zeigen die Ordnungsamtsmitarbeiter auch Verständnis für das junge Partyvolk: „In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf verwiesen, dass im Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie viele Festivals und Veranstaltungen abgesagt und Veranstaltungsobjekte geschlossen waren. Somit haben insbesondere junge Erwachsene die Partys unerlaubt in den öffentlichen Raum verlagert, da ihnen kein Angebot zum Feiern zur Verfügung stand.

Eine verschärfte Lage lässt sich hierbei allerdings nicht erkennen. Das Feiern im Freien gerade in den Sommermonaten bei milden Temperaturen und besonders in der Ferienzeit ist jährlich immer wieder festzustellen. Die Orte ändern sich mitunter, da die Personen um die Illegalität wissen und sich daher auch Orte aussuchen, die für Polizei und Ordnungsamt schwer auffindbar bzw. zugänglich sind und auch ein schnelles Verlassen gewährleisten. Die Operativgruppe des Ordnungsamtes ist in den Sommermonaten deshalb i. d. R. bis 2:30 Uhr im Einsatz, um auf Lärmbeschwerden aus der Bürgerschaft reagieren und Schwerpunktstandorte präventiv kontrollieren zu können.“

Dabei kennt das Ordnungsamt die beliebtesten Partyflächen tatsächlich recht gut: „Bekannte Orte in den vergangenen Jahren waren und sind zum Teil auch weiterhin dabei besonders:

– die Sachsenbrücke im Clara-Zetkin-Park,
– der Parkplatz vor dem Völkerschlachtdenkmal,
– der Leipziger Auwald im Bereich Leutzsch,
– der Bereich am ehem. Black Triangle in Lößnig,
– der Volkspark Kleinzschocher
– der Bereich Lindenauer Hafen und
– die Freifläche Jahrtausendfeld im Bereich Karl-Heine-Straße zwischen Gießerstraße und dem Karl-Heine-Kanal.“

Aber die Grünen interessierte natürlich die Frage, wie das Ordnungsamt rechtlich mit diesen Partys umgeht. Werden die Veranstalter nun mit saftigen Ordnungsgeldern überzogen? Denn was das Ordnungsamt als mögliches Register der Verstöße – bis hin zum Naturschutz – auflistet, hat es schon in sich und die möglichen Ordnungsgelder werden schnell mal fünfstellig.

Wobei die Auskunft des Ordnungsdezernats der Aussage ausweicht, ob man solche Ordnungsstrafen auch verhängt hat. Denn natürlich gilt auch hier das Opportunitätsprinzip: Die Ordnungsamtsmitarbeiter vor Ort müssen selbst entscheiden, ob sich der „mit der Geldbuße erstrebte Zweck auf effektivere Weise erreichen“ lässt. Denn Ziel des Einsatzes ist ja in der Regel, die Ruhestörung zu beseitigen und die jungen Feierlustigen zum Abbruch der Party zu bewegen. „Sofern die Ordnungswidrigkeit geringfügig ist und ein ggf. angerichteter Schaden von den ,Tätern‘ wieder gut gemacht wurde, kann im Einzelfall auch gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 OWiG nach pflichtgemäßem Ermessen von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit absehen werden“, betont das Ordnungsamt.

Was dann manchmal auch heißt, dass die Feiernden die Partyfläche wieder einigermaßen in Ordnung bringen. Was ja an einem festen Feierort wie der Sachsenbrücke einfacher ist als etwa im Auwald.

Die Frage bleibt trotzdem, ob es nicht an der Zeit ist, dass Leipzig nach einer möglichen Fläche sucht, auf der solche Spontanpartys jederzeit möglich sind, ohne dass die vom Ordnungsamt aufgelisteten möglichen Ordnungsverstöße in Betracht kommen.

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Es gibt 5 Kommentare

@Monika: es gibt die Forderung, dort Wald entstehen zu lassen, was aus ökologischen wie auch klimatischen Gründen vielleicht gar nicht so schlecht wäre.

Merkt man ja derzeit ganz gut, wie sich Asphalt und Stein aufheizen gegenüber Wald- und Parkflächen.

@Stefan: Lärm ist aber Mist, und Abfall auch… also wenn dort gesessen und gefeiert wird und es geht aber noch von der Lautstärke und es liegt hinterher kein Müll herum und es wird auch kein Rettungswagen angegriffen – würde doch keiner was sagen? Und die Sachsenbrücke vor 20 Jahren ist nicht wirklich vergleichbar mit heute. Irgendwo anders in der Presse war zu lesen, es wären zahlreiche Menschen angereist sein an dem betreffenden Abend um dort zu feiern. Das ist dann eher schon Party-Tourismus und geht über die nette “WG von 19jährigen Emos”, die da mal in der Sonne sitzt und einen schönen Nachmittag hat, hinaus.

Ooh, da wird die böse Jugend aber ganz übel dämonisiert.

Also, das mit den dummen Sprüchen kenne ich auch von Leuten gerade zwischen 40 und 60. Das sind genau diese Typen, die immer Bescheid wissen. Die werfen auch keine Blechdosen ins Gebüsch, sondern kippen gleich Kühlschränke in den Kanal. Oder glauben Sie, dass das eine WG von 19jährigen Emos auch hinbekommt?

Im übrigen gab es diese Probleme auf der Sachsenbrücke schon vor zwanzig Jahren. Da waren die jugendfeindlichen Kommentatoren jetzt nicht dabei? Waren schon damals Fans des Stadtrats Konrad R., der die öffentlichen Parks abends um 18 Uhr schließen lassen wollte? Wo dann selbst Friedhöfe länger geöffnet hätten…

Was ist eigentlich mit dem Gelände der Kleinmesse? Dort ist genug Platz und da könnten auch Müllcontainer und Toiletten aufgestellt werden!

In ausgewiesenen Schutzgebieten kommt man mit Sensibilität für die Belange der Partygänger und “Menschlichkeit” meiner Einschätzung nach nicht weiter. Die Partygänger dort wissen oft sehr genau, wo sie feiern und was für nachhaltige Schäden sie der Natur mit ihrem Lärm und ihren Hinterlassenschaften zufügen. Es ist ihnen schlichtweg egal. Was für sie zählt, ist einzig und allein ihr Spaß, ihr Moment. Wer ein ernsthaftes Interesse daran hat, diese wenigen Rückzugsräume mit ihrer Artenvielfalt hoffentlich auch noch der Nachwelt zu erhalten, kann hier keine Rücksicht zeigen. Diskussionen sind oft zwecklos, freundliche Hinweise werden nicht selten nur mit ‘nem Lächeln oder dummen Sprüchen quittiert.

Liebe Leipziger Internetzeitung. Dieser Artikel reicht nun wirklich nicht aus um den Durchschnittsleser des Journals, welcher sich an den aufgelisteten Orten tummelt, bei Laune zu halten. Ein bisschen mehr Menschlichkeit wäre doch angebracht , auch angesichts der absehbar wärmeren Temperaturen.

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