Nicht alle Anträge aus den Ratsfraktionen und Ortschaftsräten wurden von der Verwaltung abgelehnt, als sie in der vergangenen Woche ihre Vorschläge vorlegte, was in die Planung des Doppelhaushaltes der Stadt Leipzig für die Jahre 2021 und 2022 übernommen werden kann und was nicht. Immerhin gab es auch einige sehr deutliche Änderungsanträge betreffs der Leipziger Klimapolitik.

Die gibt es natürlich. Aber bevor sie so richtig in die Stiefel kommt, vergeht wertvolle Zeit. 2019 rief der Leipziger Stadtrat den Klimanotstand aus. Im Juni 2020 legte OBM Burkhard Jung sein erstes Klimasofortpaket vor. Im selben Monat nahm dann auch das neue gegründete Klimareferat seine Arbeit auf.„Seine vollständige Stellenbesetzung und Arbeitsfähigkeit wird schrittweise bis zum 30. Juni 2021 sichergestellt, wobei die Ausschreibung und Besetzung der Referatsleitung unverzüglich erfolgt. Die Besetzung der weiteren auszuschreibenden Stellen erfolgt auf Grundlage der Stellenplanung 2020 ff.“, hieß es damals in der entsprechenden Vorlage.

Aber um diese Stellen zu besetzen, braucht es natürlich die entsprechende Finanzierung. Denn das haben die Ratsfraktionen inzwischen gelernt: Wenn sie nicht Druck machen, dass die benötigten Personalstellen auch besetzt werden, helfen die tollsten Beschlüsse nichts. Dann ist schlicht niemand da, der sie umsetzt.

Und gerade in der Klimapolitik hat Leipzig einen enormen Nachholbedarf. Das Referat wird die Maßnahmen ja nicht selbst umsetzen. Aber es muss sie koordinieren und dafür sorgen, dass das Klima-Denken in allen Dezernaten Einzug hält. Auch im OBM-Büro. Und OBM Burkhard Jung tut sich sichtlich immer noch schwer damit, selbst umzudenken und die Art des Wirtschaftens, die er in den 1990er Jahren gelernt hat, abzulegen.

Das stand übrigens auch leicht lesbar in der damaligen Vorlage der Dezernate Umwelt und Verwaltung: „Daraufhin geführte Abstimmungen in der Stadtverwaltung zeigten, dass die Entwicklung wirksamer Strategien und Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung mit den Eckpunkten 

Klimaneutrale Verwaltung bis spätestens 2035

Klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung möglichst ab dem Jahr 2040

Klimaneutralität der gesamten Stadt bis spätestens 2050

eine strukturelle Anpassung erfordert, die sich nicht auf die Einrichtung eines neuen Referates reduzieren lässt und vor dem Hintergrund einer stärkeren Steuerung insbesondere die Umsetzungskompetenz der Stadtverwaltung bei identifizierten Maßnahmen ausbauen muss.

In einer wachsenden, sich weiter verdichtenden und wirtschaftlich prosperierenden Stadt können die Ziele Emissionen von Treibhausgasen nachweisbar zu reduzieren, die Folgen des Klimawandels zu begrenzen, strategisch und konkret klimaneutral zu handeln, insbesondere zu investieren.“

Da kann man nicht für einen Ausbau eines Frachtflughafens direkt vor den Toren der Stadt kämpfen. Das ist kontraproduktiv und macht alle kleinen Schritte zunichte, die man in der Stadt erreichen könnte.

Und so beantragte die Linksfraktion eine weitere Stelle für das Klimareferat, die in der Verwaltungsvorlage zum Doppelhaushalt überraschenderweise gefehlt hatte: „Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden im Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz Personalkosten für eine weitere Stelle bereitgestellt (für 2021 in Höhe von 25.000 EUR und für 2022 in Höhe von 60.000 EUR).

Begründung: Mit dem Klimanotstand wurde die Schaffung eines eigenen Referats für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz beschlossen. In der Informationsvorlage VI-A-07961-Ifo-13 führt die Verwaltung aus, dass bis zum 30.06.2021 alle sechs Stellen im Referat besetzt sein sollen. Im nun vorliegenden Haushalt ist allerdings nur noch von fünf Stellen die Rede. Dem Klimaschutz die höchste Priorität einräumen, heißt aber, den Klimanotstandsbeschluss zügig umzusetzen und die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit des Klimareferats möglich zu machen.“

Und siehe da: Die Verwaltung hat ein Einsehen und übernimmt den Antrag.

„Im Stellenplan des Referates Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz wird eine weitere Stelle eingerichtet. Der Stellenbedarf wurde mit den Vorlagen VI-A-07961-Ifo-13-DA-01 in Verbindung mit VI-A-07961-DS-12 bestätigt und die Mehrbedarfe in den Stellenplanentwurf 2021/2022 aufgenommen. Insofern wurde aktuell über den Bedarf diskutiert und in der Ratsversammlung mit der Vorlage VI-A-07961-Ifo-13-DA-01entschieden. Weiterer Stellenbedarf wird nicht gesehen. Ziel ist es, das neue Referat mit sechs Stellen auszustatten.

Aufgrund der gegenwärtigen pandemiebedingten Haushaltslage wurde eine Stelle vorerst nicht in den Stellenplanentwurf aufgenommen und sollte in der Haushaltsperiode bei frei werdenden anderen Stellen durch Nichtbesetzung dieser kompensiert werden. Die bestätigten Stellen wurden in den Stellenplanentwurf aufgenommen, sind mittlerweile (fast) alle beschrieben und bewertet und die Stellenverlagerungen vollzogen. Somit ist die Arbeitsfähigkeit grundsätzlich erst einmal gewährleistet. Die Stellenausschreibungsverfahren werden prioritär behandelt.“

Trotzdem wird das Geld bereitgestellt. Denn bei allen Verweisen auf Corona und den notwendigen Kredit von 188 Millionen Euro, den Leipzig aufnehmen muss, verliert die Klimaerwärmung nichts an Brisanz und hat Leipzig in den nächsten Jahren ein Kraftpaket zu schultern, um endlich seine CO2-Emissionen zu senken und die Stadt wirklich klimafreundlich zu machen.

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Keine Kommentare bisher

Wie ist das eigentlich mit dem Antrag A 0170 “Mittel für ehrenamtlichen Klimaschutz” (eingebracht der Fraktion die Linke) zu verstehen?

Beantragt waren jeweils 100T€ für 2021 und 2022, nach Verwaltungsmeinung sollten das überraschenderweise sogar 150T€ pro Jahr werden, was ja erst einmal nur richtig kling.

Liest man dann aber weiter, findet man beim Bürgereinwand BE 0139 “Energiestandort Leipzig mit einem Naturschutzangebot verbinden” (wir lasen bereits an anderer Stelle davon, dass die Solarthermie-Installation auf 3m hoch gebockt werden soll, damit darunter eine Grünfläche entstehen kann) einen merkwürdigen Verweis. »Verwaltungsmeinung: Eine Realisierung erfolgt aus den erhöhtem Budget des Antrages A 0170 “Mittel für ehrenamtlichen Klimaschutz”.«

Wie viel der eigentlich zur Förderung von ehrenamtlichem Engagemt zur Verfügung gestellten Mittel sollen denn für die Installation bereit gestellt werden?

Und heißt es dann, es gebe ja bereits jährlich 150T€ für bürgerschaftliches Engagement und deshalb habe man bereits die von den Klimagruppen geforderte proaktive Bürgerbeteiligung beim Klimaschutz mit drin?

Die Bürgereinwände, die Gelder für zivilgesellschaftliche Arbeit im Klimaschutz (BE 0065 + BE 0066) fordern, sind allesamt abgelehnt oder als “bereits berücksicht” von der Verwaltung ausgewiesen.

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