Seit der Eingemeindungswelle von 1999 / 2000 hat Leipzig zwei verschiedene Gremien der Bürgervertretung vor Ort. In den eingemeindeten Ortsteilen werden Ortschaftsräte direkt gewählt. Bei den Stadtbezirksbeiräten ist das anders: Sie werden nach dem Ergebnissen der Stadtratswahl zusammengesetzt und oft war bislang eins ihrer Probleme, dass ihre Mitglieder im Stadtteil kaum bekannt waren.

Und das, obwohl diese Gremien in der Regel mit sämtlichen Entscheidungen, die den Stadtteil betreffen, beschäftigt sind. Ihre Stellungnahmen fließen in Stadtratsbeschlüsse mit ein. In den letzten Jahren nutzten die Stadtbezirksbeiräte auch verstärkt die Möglichkeit, eigene Anträge für den Stadtrat zu formulieren und auch Themen, die im öffentlich tagenden Gremium vor Ort aufkamen, in die Stadtpolitik zu tragen.

Dass sie nicht ganz wirkungslos sind, hat auch mit der Zusammensetzung der Stadtbezirksbeiräte zu tun, was die Website der Stadt so beschreibt: „Mit jeder Wahl des Leipziger Stadtrates setzt sich auch ihr Stadtbezirksbeirat neu zusammen. Je nach Wahlergebnis bestimmen die Parteien im Stadtrat elf Einwohner/-innen des Stadtbezirks als ehrenamtliche Mitglieder des Stadtbezirksbeirates. Es können sich auch parteilose Mitglieder beteiligen, sofern sie von einer gewählten Partei unterstützt werden. Zusätzlich beauftragt der/die Oberbürgermeister/-in die beziehungsweise den Vorsitzende/-n im Einvernehmen mit dem Stadtbezirksbeirat.“

Der oder die Vorsitzende kommen in der Regel aus der Verwaltung, sind aber kein verlängerter Arm der Verwaltung, sondern im Grunde Moderatoren, die in den meisten Stadtbezirksbeiräten auch hohe Akzeptanz genießen.

Da die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte von den in den Stadtrat gewählten Parteien bestimmt werden, gibt es in der Regel auch die direkten Drähte in den Stadtrat, sodass Vorschläge aus den Stadtbezirksbeiräten auch immer öfter zu Entscheidungen in der Ratsversammlung führen.

Aber dennoch fehlt da etwas, fanden die Mitglieder des Jugendparlaments, die ja selbst als (gewählter) Beirat des Stadtrates agieren und wissen, wie sehr ihr persönliches Engagement in der Wahl dazu beitrug, dass sie Mitglied des Jugendparlaments sind. Und Politik ist immer etwas Persönliches und hängt direkt davon ab, wie viel Engagement der oder die Gewählte mitbringen.

Und so beantragte das Jugendparlament schon im September: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2020 ein Konzept vorzulegen, nach dem der demokratische Grundsatz der Gleichbehandlung, sich in dem Verhältnis von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten widerspiegelt. Das meint insbesondere, dass eine Analyse vorgelegt werden soll, inwiefern ein Nachteil für die Bewohner im Einzugsgebiet der SBBs durch das nicht direkte Wählen besteht und eine Evaluation wie die demokratische Repräsentation entsprechend der Einwohnerzahlen verzerrt wird sowie ein sich aus der Analyse ergebender Vorschlag zur Angleichung dieser Unausgewogenheiten.“

So wäre das flott und schnell auch zur Tat geworden, denn in Dresden hat man das ja schon fertiggebracht, wie das Jugendparlament feststellte: „,One man, one vote‘ ist einer der bekanntesten und eindeutigsten Zusammenfassung der modernen Demokratie. Ein Prinzip, welches mal mehr, mal weniger intensiv zur Anwendung kommt durch diverse Wahlordnungen und -gesetze bei verschiedenen Wahlen.

In unserer Stadt gibt es im Punkt der Kommunalpolitik jedoch einen Unterschied, für welches Gremium man wählen darf und für welches nicht, obwohl wir in derselben Stadt wohnen. Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte sind dabei im Kern mit der gleichen Intention errichtet; Entscheidungen vor Ort zu treffen und demokratische Prozesse so lokal noch erfahrbarer zu machen.

Die Stadt Dresden hat das Problem der Ungleichbehandlung auch erkannt und so konnten die Bürger von Dresden im Jahr 2019 bei der Kommunalwahl auch die SBBs direkt wählen. Der Vergleich zeigt auch, dass es grundsätzlich möglich ist und Leipzig dahingehend nachbessern kann. Ferner sollte sich die Stadtverwaltung damit beschäftigen inwiefern die Unterschiede in der Bevölkerungszahl verändert werden können, also sind die Grenzen der SBBs noch zeitgemäß und sinnhaft bzw. sind manche Ortschaften unterdessen vielleicht auch so eingegliedert, dass die Teil eines SBBs werden können?

Das sind berechtigte Fragen, denen sich nach unserer Auffassung zu selten angenommen wird. Demokratie muss flexibel bleiben und auf aktuelle Lagen reagieren. Dabei unzählige Strukturen zu schaffen und nie zu prüfen, ob sie noch notwendig sind oder ob sie anders verteilt vielleicht viel effektiver und demokratischer wären, scheint sinnfremd zu sein.“

Aber das ging auch der CDU-Fraktion zu flott, die lieber ein anderes Verfahren haben möchte, um erst einmal herauszubekommen, warum die Fluktuation in den Stadtbezirksbeiräten so groß ist. Ihr Änderungsantrag: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im I. Quartal 2021 einen Workshop zur Analyse und Weiterentwicklung der Ausgestaltung der Wahlmodalitäten der Stadtbezirksbeiräte und Stadtratswahlkreise mit Vertretern aus dem Stadtrat, den Stadtbezirksbeiräten, den Ortschaftsräten und dem Jugendparlament zu organisieren. Thema des Workshops sind insbesondere auch die erfahrungsgemäß hohe personelle Fluktuation in den Stadtbezirksbeiräten und deren potenzielle Folgen für die Arbeits- und Beschlussfähigkeit dieser Gremien. Die Ergebnisse des Workshops werden der Ratsversammlung zur Kenntnis gegeben.“

Aber das sieht nicht einmal die Stadtverwaltung als Problem. Für manche Stadtbezirksbeiräte ist die Zeit in diesem Ortsgremium der erste Versuch, reale Politik mitzugestalten. Das kann durchaus frustrierend sein, wenn man nur Politik aus den Medien kennt und nicht wirklich weiß, welches gewählte Gremium eigentlich welche Entscheidungsbefugnisse hat.

Viele der heute als Stadtrat/Stadträtin Tätigen haben ihre politische Praxis in einem Stadtbezirksbeirat erlernt und dort auch gelernt, wie wichtig Kontakte, Überzeugungsarbeit und Beharrlichkeit sind, wenn man in einer Demokratie etwas erreichen will. Andere geben irgendwann auf – manchmal auch aus simplen familiären oder beruflichen Gründen, etwa weil sie merken, dass auch dieses Ehrenamt „Zeit frisst“.

Weshalb die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch gar nicht erst vorschlug, diese Fluktuationen zu untersuchen, sondern durchaus bereit ist, das Wahlverfahren zur Überprüfung zu stellen.

Ihr Vorschlag:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im I. Quartal 2021 einen Workshop zur Analyse und Weiterentwicklung der Ausgestaltung der Wahlmodalitäten der Stadtbezirksbeiräte und Stadtratswahlkreise mit Vertretern aus dem Stadtrat, den Stadtbezirksbeiräten, den Ortschaftsräten und dem Jugendparlament zu organisieren. Die Ergebnisse des Workshops werden der Ratsversammlung zur Kenntnis gegeben.

Das weitere Anliegen des Antrages, die Übertragung der Aufgaben nach SächsGemO §67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und 7 auf die Stadtbezirksbeiräte, wird bereits berücksichtigt. Die Information wird zur Kenntnis genommen.“

Ein Vorschlag, mit dem die Mitglieder des Jugendparlaments einverstanden sind, weshalb sie jetzt vorschlagen, den Verwaltungsstandpunkt so abzustimmen. Am 20. Januar könnte das so auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen, sodass 2021 auf jeden Fall die Suche nach einem neuen Wahlmodus für die zehn Leipziger Stadtbezirksbeiräte beginnt und 2024 möglicherweise zum Wahlzettel für den Stadtrat auch einer für den jeweiligen Stadtbezirksbeirat daliegt. Wie der freilich aussehen könnte, ist noch offen.

Wenn der Stadtrat zustimmt, dürfen die Stadtbezirksbeiräte bald auch Heimat- und Brauchtumspflege treiben

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