Die Ereignisse vom 7. November 2020 auf dem Leipziger Augustusplatz liegen nun fast zwei Wochen hinter verprügelten Journalisten, einer bloßgestellten Polizei und den Leipziger/-innen, und noch immer streiten alle involvierten Ebenen über die Verantwortung. Und diese reicht, beginnend bei der Leipziger Stadtverwaltung über die Landesebene bis in den Bundestag hinauf.
Vom Land Sachsen über die Stadt Leipzig, der Polizei und den Verwaltungsgerichten: niemand will Schuld am Desaster 10-tausdender freilaufender Corona-Maßnahmen-Gegner ohne Masken und Sicherheitsabständen sein. Zeit, einmal alles beiseite zu schieben und auf den Kern des Problems zu kommen. Wie soll der Staat Menschen schützen, die seinen Schutz nicht wollen, doch dabei auch andere Menschen gefährden. Und dabei trotzdem die individuelle Freiheit eines jeden und sein Recht auf Selbstbestimmung und Entfaltung auch in Pandemiezeiten gewährleisten?
Zum Beginn sollte man sich drei Fragen stellen. Warum gewannen die „Querdenker“ vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) zwar mittels einiger legaler Tricks, also zu Recht. Und anschließend in der Realität auf dem Platz praktisch auf ganzer Linie bis hin zum Gang über den Ring? Warum gab es nahezu keine Ordnungsmaßnahmen, geschweige denn ein hartes Durchgreifen der Polizei am 31. Oktober 2020 in Dresden, am 1. November 2020 in München und auch nicht am 7. November 2020 in Leipzig? Nicht einmal Bußgeldverfahren wurden eingeleitet und am Ende sogar noch der rote Teppich für einen Gang über den Leipziger Ring ausgerollt.
Wieso also findet eine Anwendung der Corona-Schutzverordnung auf den „Querdenken“-Versammlungen im Angesicht von Dauerverstößen gegen diese derzeit nicht statt? Die gröbste Antwort ist, weil der Rechtsstaat seine Schutzverordnungen auf zu schwache Füße gestellt hat, indem er es neun Monate lang versäumte, das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene nachzuschärfen. Alle Schutzverordnungen, auch in Sachsen, standen so auf einer derart wackligen juristischen Grundlage, dass es ein leichtes war, sie zu durchbrechen.
Etwas, das der Deutsche Bundestag am 18. November 2020 unter heftigstem Protest der „Querdenker“ durch eine Art „Lex Corona“ in einem neuen Artikel 28a nachzuholen versucht (siehe Update, 19.11. am Schluss).
Was am vehementen Kampf der „Querdenker“ gegen alle staatlichen Maßnahmen zur Corona-Pandemie wohl genauso wenig ändern wird, wie am verloren gegangenen Vertrauen in die Leipziger Polizei, das Ordnungsamt der Stadt und das Wirken eines zuvor schon glücklosen Innenministers Roland Wöller in Sachsen.
Die Kenia-Koalition verhandelt
Seit etwas über einer Woche steht eine rudimentäre Internetseite unter istwoellernochimamt.de im Netz. Oben prangt das Wort „Ja“, darunter eine automatische Sammlung zahlloser Twitterbeiträge rings um das Thema Dr. Roland Wöller (CDU). Und die Amtszeit des Innenministers, welcher beim Verkauf gestohlener Räder durch die Polizeidirektion Leipzig („Fahrradgate“) Informationen verschleppte und der Messestadt im Februar 2019 mit Torsten Schultze einen längst isoliert und unglücklich handelnden neuen Polizeipräsidenten schickte, wird noch eine Weile weitergehen.
Denn die Kenia-Koalitionspartner SPD und B90/Die Grünen halten ihn neben seiner eigenen CDU noch immer im Amt. Während Innenpolitiker Valentin Lippmann (Grüne) sich an den Kenia-Konsens der ohne Öffentlichkeit tagenden, sechsstündigen Innenausschusssitzung am 12. November 2020 hielt und brav von „Planungsversagen“ und einer schlechten Kommunikation zwischen der Leipziger Stadtverwaltung und dem Polizeipräsidium sprach, brachen beim wieder fest im Sattel sitzenden Roland Wöller alle Dämme.
Zum Entsetzen der ebenfalls mitregierenden SPD wies er allein dem Leipziger Ordnungsamt alle Schuld für den 7. November 2020 zu und sprach seinen Polizeipräsidenten Torsten Schultze von jeder Schuld frei.
Zwar polterte daraufhin Albrecht Pallas (SPD, MdL), Innenminister Wöller solle „überlegen, ob er die Verantwortung noch haben möchte“, so sehr er sie hier gerade von sich weise. Doch anschließend geschah: nichts. Der angebliche „Deal“, den die sächsische SPD nun ihren Wählern verkaufen möchte, ist, dass man durch den Erhalt der Koalition mit CDU und Grünen in den aktuellen Haushaltsdebatten für 2021/22 in Sachsen die coronabedingten Sozialkürzungen verhindert habe. Laut sagen darf man das aber auch nicht wirklich, sonst ist die CDU auch wieder böse.
Daran wird sich wohl kaum noch jemand erinnern, wenn der Haushalt im April 2021 verabschiedet wird, zumal es die Frage ausklammert, was die CDU wohl getan hätte, wäre die SPD mal wirklich auf die Barrikaden gegangen. Mit der AfD in einer Minderheitsregierung Sozialkürzungen beschlossen oder gar Neuwahlen in Corona-Zeiten angesetzt? Wohl kaum, doch nun können Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD), Petra Köpping (SPD), Wolfram Günther (Umwelt, Grüne) und Katja Meier (Justiz, Grüne) ihre Posten behalten.
Hängenbleiben wird hingegen, dass Roland Wöller und sein Polizeipräsident die Stadt Leipzig am 7. November 2020 den „Querdenkern“ um Versammlungsanmelder Nils Wehner und den „Querdenken“-Anwälten Markus Haintz, Ralf Ludwig und Frank Hannig regelrecht auslieferte. Und auch dies keine personellen Folgen hatte.
Niemand Schuld, das Krisenbusiness kann weiterlaufen
Unterdessen tobt eine weitere Debatte hinter den Kulissen, die sich auf alle Krisenlagen in Leipzig auswirkt. Nach den Ereignissen in der Silvesternacht zum Jahr 2020 und dem Oberbürgermeisterwahlkampf im Februar und März dieses Jahres ist genauen Beobachtern klar: Polizeipräsident Torsten Schultze kam als ehemaliger Mitarbeiter des Innenministerium Sachsens Anfang 2019 mit einer klaren CDU-Agenda von seinem vormaligen Polizeibezirk Görlitz nach Leipzig. Und dies hat Folgen auch in der Zusammenarbeit mit der eher rot-rot-grünen Verwaltungsspitze, vor allem mit dem linken Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal und SPD-Stadtoberhaupt Burkhard Jung.
Letzteren wäre Schultze wohl Anfang 2020 gern losgeworden, nun könnte es um seinen Posten gehen, denn noch hat niemand die Verantwortung für den Polizeieinsatz am 7. November wirklich übernommen. Mitten im OBM-Wahlkampf 2020 ließ sich der aussichtsreiche CDU-Kandidat und frischgebackene Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow an der Tür des Polizeipräsidiums an der Dimitroffstraße mit dem Hinweis ablichten, er bespreche hier mit Torsten Schultze ein neues „Sicherheitsbündnis“ für Leipzig. Dahinter steckt das AfD-CDU-Narrativ, in Leipzig gäbe es so etwas wie eine heimliche Vereinbarung zwischen Stadtoberhaupt Jung und „der Antifa“.
Ein Denken, welches dazu führt, dass man offenbar seitens der Polizeidirektion Leipzig (PD Leipzig) glaubt, alle Sicherheitsinformationen, welche bei Gefährdungslagen wie am 07.11. an die Stadt Leipzig gehen, landen umgehend bei Linksextremen. Mindestens aber hat man seitens der Landesregierung die im Vergleich zu Dresden funktionierenden zivilgesellschaftlichen Bündnisse wie „Leipzig nimmt Platz“ im Auge.
Gesprächsversuche dieses im Laufe der Jahre für antifaschistische Demonstrationen wie gegen „Legida“ oder „Die Rechte“ wichtig gewordenen Zivilbündnisses mit Bundes-, Landtags- und Stadtabgeordneten sowie Kirchenvertretern und weiteren Engagierten in seinen Reihen mit dem obersten Polizeivertreter Leipzigs verliefen seit seinem Amtsantritt stets unterkühlt bis ablehnend.
Im Vorfeld des krachend gescheiterten Silvestereinsatzes verweigerte die PD Leipzig eine gemeinsame Begehung vorab mit dem Ordnungsamt der Stadt, im Nachgang opferte Schultze seinen bis dato unter Vorgänger Bernd Merbitz hochangesehenen Sprecher Andreas Loepki. Und auch im Vorfeld des 7. November 2020 kam es zu einem denkwürdigen Verhalten der Polizeiführung gegenüber der Verwaltung.
Auf Anforderung des Dezernates von Heiko Rosenthal erhielt dieses „statt einer Gefährdungseinschätzung ein weißes Blatt Papier“. So schildert Bundestagsabgeordneter und Stadtrat Sören Pellmann (Linke) die Zusammenarbeit zwischen Schultze und der Versammlungsbehörde der Stadt, welche die juristischen Auseinandersetzungen mit „Querdenken“ um den Versammlungsort und den „Gang über den Ring“ am 07.11. führen muss.
Und verliert.
Die Verlegung auf die Leipziger Messe scheitert, der Augustusplatz wird nachfolgend zur Aufmarschfläche für bis zu 45.000 Menschen, die mit bis zu 500 einschlägig bekannten Neonazis wie beispielsweise Michael Brück (Dortmund, Die Rechte), Enrico Böhm (Wir für Leipzig, ehemals NPD) und Sven Liebich (Ex-Blood & Honour, Halle/Saale) und Fußball-Hooligans u. a. von Lok Leipzig an der Spitze am Abend auf Höhe Hauptbahnhof ihren Weg über den Ring gegen eine hoffnungslos überforderte Polizei erzwingen.
In seinem formal korrekten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen dem Versammlungsanmelder Nils Wehner und seinem Leipziger Anwalt Ralf Ludwig vorab beschieden, es genüge, für 16.000 „Querdenker“ den Augustusplatz polizeilich abzusperren, die Gefährdungsdarstellung der Polizei und des Antragsgegners Stadt Leipzig ließe dies zu. Der Rest der Versammlungsteilnehmer möge sich auf einer Fläche entlang des Ringes bis zur Karl-Tauchnitz-Straße versammeln.
Auch gegen diese letztlich irrwitzige Idee einer komplett unübersichtlichen Lage kein massiver Widerspruch der Polizei – diese hält noch am Samstagmorgen die Lage für beherrschbar. Und sperrt den Augustusplatz nicht ab, unterlässt jede weitere Kontrolle von „Masken-Attesten“ oder reguliert den Zufluss aufs Gelände.
Als Krönung liefert Leipzigs Polizeisprecher Olaf Hoppe in einem Videostatement via Twitter auch noch mit „20.000“ eine falsche Teilnehmendenzahl für „Querdenken“ – bereits am gleichen Tag verkündet die Initiative „Durchgezählt“ von der Leipziger Universität eine bis heute belastbare Zahl von 45.000. Eine Zahl also, die einen Abbruch der mit 16.000 zugelassenen Kundgebung bereits 12 Uhr nötig gemacht hätte.
Und während sich so im Hintergrund die Behörden und Verwaltungen bis heute gegenseitig blockieren, Informationen vorenthalten oder gar falsche streuen, erodiert das Vertrauen in staatliches Handeln in Coronazeiten. Und niemand übernimmt die Verantwortung für den 7. November 2020 in Leipzig, während das „Querdenken“-Business durchs Land weiterrollt.
Geschäfte mit der Angst gegen Scheinverordnungen
Aus Verstößen gegen die Maskenpflicht auf „Querdenken“-Demonstrationen resultieren wie generell auch lediglich Bußgelder – also Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dachten viele Leipziger/-innen vor dem 7. November 2020. Doch genau das fand nicht statt. Stattdessen schauten 3.200 Polizeibeamte ab etwa 10 Uhr bis zum Abbruch 15:35 Uhr einem maskenlosen Treiben im Leipziger Zentrum zu, welches am besten mit den höhnischen Worten von Versammlungsleiter Nils Wehner auf der Bühne beschrieben ist.
„Ich sehe, dass hier fast alle ein Attest haben“, grinste der Stand heute nicht mehr für Versammlungsanmeldungen verfügbare Leipziger unter dem Gelächter der Versammelten von der Bühne herunter. Bis in die Nacht hinein setzte sich eben dies fort, am Ende zogen rund 2.000 alkoholisierte „Querdenker“ unter Polizeibegleitung durch die Leipziger Innenstadt und pöbelten dabei Passanten an, sie sollten doch die Masken abnehmen.
Neben Wehner auf der Bühne des Augustusplatzes der „vor-Ort-Anwalt“ Markus Haintz aus Ulm, welcher die 45.000 auf dem Augustusplatz aufrief, „den Propeller“ zu machen und so mittels Armabständen auf die eigentlich vorgeschriebenen 1,50 Meter Mindestabstand zur Nebenfrau zu kommen. Ernst meinte dies der Jurist nur aus einem Grund: zumindest diese Auflage des OVG Bautzen solange einzuhalten, bis der wichtigste Teil der Versammlung, der ebenfalls durch Auflagen verbotene Gang über den Ring als „1989-Reenactment“ starten konnte.
Um das wertvolle Programm wird es kaum gegangen sein: bestehend aus einer Erich Honecker-Ansprache des Ex-Kabarettisten Uwe Steimle, einer desaströsen Vergleichs-Rede voller Pausen, halber Sätze und Erinnerungsfetzen eines von einem frühen Hirninfarkt im Leben noch immer schwer gezeichneten Wende-Pfarrers Christoph Wonneberger zu vermeintlichen Beziehungen zwischen 1989 und heute sowie einem Fußballer-Ehepaar Britta und Thomas Berthold, die schamanische Lebenstipps auf der Bühne präsentierten, war auch der Rest der Zirkusvorstellungen von einem 12-Jährigen bis hin zu einem Schamanengebet zum Start durchdrungen von psychedelischem Unsinn bis offener SARS-COV-2-Leugnung.
Niemanden schien hier zu stören, dass sich eine größer werdende Gruppe Neonazis aus „III. Weg“, NPD und „Die Rechte“ auf dem Platz sammelte und sich später am Hauptbahnhof zum „Kampf um den Ring“ einfanden. Im Nachgang wird „Querdenken“-Anwalt Ralf Ludwig am 8. November 2020 in Dresden betonen, dass seine Bewegung auch die NPD integrieren möchte, auch die Reichsbürger gehören in den „Querdenken-Debattenraum“, so der Jurist am 16.11. per Videobotschaft auf seinem Telegramkanal.
Je länger man sich das Wirken dieses und der weiteren 50 Rechtsanwält/-innen bei den „Klagepaten“, organisiert über eine Art Netz-Großkanzlei unter „Anwälte für Aufklärung“ (AfA) anschaut, um so klarer wird, warum hier zukünftige Mandanten nicht vergrault werden sollen.
Denn wer oder was das alles und auch die Arbeit der Anwälte bezahlt, fragen sich die Anhänger der Szene in ihrem Kampf gegen die Corona-Diktatur kaum. Warum „ihre Anwälte“ scheinbar kostenfrei für ihr Versammlungsrecht vor Verwaltungsgerichten im Namen der Sache kämpfen, erklären sie sich offenbar mit der Begeisterung dieser für die gemeinsame Sache. Nicht grundlos wirbt Markus Haintz für sich auf Telegram mit dem Spruch, die „Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen“ von Martin Luther King – gern direkt über seinen Kontoangaben. Er selbst sieht sich als „Bürgerrechtler“, die „Querdenker“ zahlen offenbar auf dieses Image ein.
Vor allem aber sind regelmäßig Gelder einzuspielen, wenn der Bustourismus funktioniert und es vor Gericht geht – sofern man gewinnt. Und hier hat es der Staat den „Querdenken“-Anwälten bislang leicht gemacht. Rechtsanwalt Martin Kohlmann von der rechtsextremen Initiative Pro Chemnitz siegt für einen im Verband organisierten „Honk for Hope“-Busunternehmen aus Plauen gegen die Idee der Stadt Leipzig, private Reisebusse aufgrund der zu erwartenden Massenansteckung bei der Kundgebung bereits an der Stadtgrenze abzuweisen. Der Weg ist also frei.
Ralf Ludwig und Nils Wehner überzeugen das Oberverwaltungsgericht mit der Idee „das ausgefallene Lichterfest“ (sic!) nachfeiern zu wollen davon, unbedingt auf den Augustusplatz und nicht zur Neuen Messe zu müssen und Markus Haintz verkündet mit Auflösung der Versammlung um 15:47 Uhr am 07.11. es sei widerrechtlich, was hier seitens Stadt und Polizei geschähe. Unterdessen ist Rechtsanwalt Frank Hannig in Leipzig, um gegen etwaige Bußgeldverfahren vorzugehen und so sein Geld zu verdienen.
Und all das ist Recht und richtig.
Auf die Bußgeldverfahren verzichtet der Staat an diesem Tag gleich freiwillig, die Gerichtskosten hingegen hat er den siegreichen „Querdenken“-Anwälten Ludwig und Kohlmann zu erstatten. Der Busverband „Honk for Hope“ verdiente seine 30 Euro pro Beförderung wie nun auch bei der gleich selbst angemeldeten Demo am 18.11. in Berlin und alle machten Umsatz mit der Angst der Protestierenden vor einer drohenden „Corona-Diktatur“. Diese sehen sie im neuen „Infektionsschutzgesetz“ des Bundestages heraufziehen.
Denn erst die Einbringungen der möglichen Schutz-Maßnahmen in dieses parlamentarische Gesetz könnten nun nach irrwitzigen neun Monaten der fehlenden Rechtsgrundlage für wirksame Länderverordnungen sorgen, die alle Menschen vor einer zu schnellen Ansteckungswelle und somit der Überlastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern schützen sollen. Dann sind auch Bußgelder und Schutzverordnungen möglich, die auch die freien Gerichte in Deutschland voll umfänglich anerkennen können.
Es ist zu erwarten, dass dann den findigen Anwälten und Unternehmern rings um den Stuttgarter „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg neben Großspenden von anderen Unternehmen wie die 250.000 Euro am 1. August 2020 auf der Bühne in Berlin etwas Neues einfallen wird, um Geld mit der Angst in pandemischen Zeiten zu verdienen. Solange ihre Anhänger mitspielen und der Virus grassiert, ist der Kundenkreis gesichert, aus dem man durch eine parallel entstehende Partei bereits 2021 zur Bundestagswahl auch gern Wähler machen möchte.
Das dürfte dann jedoch deutlich schwerer werden. Michael Ballweg beendete die Vorrunde zur OBM-Wahl in Stuttgart weit abgeschlagen mit 3 Prozent der Stimmen. Dass das nicht das Ende ist, macht ein Blick in Deutsche Markenregister deutlich. „Querdenken“ ist dort bereits von Ballweg als Wortmarke angemeldet.
Update / Nachtrag vom 19. November 2020: Infektionsschutzgesetz ist gültig
Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde tatsächlich noch am gleichen Tag des Beschlusses im Bundesgesetzblatt vom 18. November 2020 veröffentlicht und besitzt somit Gültigkeit.
Die Stadt Leipzig und die Polizei hatten (auch) deshalb die Möglichkeit, am heutigen 19. November 2020 die deutlich härtere Gangart bei der kommenden „Querdenken“-Kundgebung am 21. November 2020 zu verkünden. Mehr dazu hier auf L-IZ.de.
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