Am 10. November hat das Oberverwaltungsgericht nun endlich seine Begründung dafür veröffentlicht, warum es mit seinem Tenorbeschluss vom 7. November 2020 die „Querdenken“-Demonstration am 7. November auf dem Leipziger Augustusplatz für rechtmäßig hielt und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig aufhob. Tenorbeschluss heißt übrigens: Die drei beteiligten Richter waren sich nicht einig. Es wurde ein Mehrheitsvotum gefällt. Aber die Begründung erklärt so manches. Und wirft einige Fragen auf.
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