Am 10. November hat das Oberverwaltungsgericht nun endlich seine Begründung dafür veröffentlicht, warum es mit seinem Tenorbeschluss vom 7. November 2020 die „Querdenken“-Demonstration am 7. November auf dem Leipziger Augustusplatz für rechtmäßig hielt und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig aufhob. Tenorbeschluss heißt übrigens: Die drei beteiligten Richter waren sich nicht einig. Es wurde ein Mehrheitsvotum gefällt. Aber die Begründung erklärt so manches. Und wirft einige Fragen auf.
Denn die Hauptbegründung, dass die mit 20.000 Teilnehmern angemeldete Demonstration doch auf dem Augustusplatz stattfinden durfte, lautet:
„Danach können Eingriffe in die Versammlungsfreiheit zwar grundsätzlich mit dem Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Jedoch sei die letzte aktenkundige Gefahrenprognose der Polizeidirektion vom 5. November 2020, 19:00 Uhr, von einer Versammlung mit geschätzt 16.000 Teilnehmern ausgegangen. Die Versammlungsfläche bestehend aus Augustusplatz nebst Goethestraße bis Karl-Tauchnitz-Straße und Grimmaischer Steinweg sei nach Abzug nicht nutzbarer Flächen noch 111.401,93 m² groß gewesen.
Das Gesundheitsamt habe am 4. November 2020 zur Wahrung der erforderlichen Mindestabstände eine Versammlungsfläche von 6 m² pro Teilnehmer als ausreichend angesehen. Damit habe der für 16.000 Teilnehmer nötige Platz (16.000 x 6 m² = 96.000 m²) zur Verfügung gestanden und die verbleibenden 15.000 m² seien ein ausreichender Puffer gewesen. Zudem habe die ortsfeste Versammlung auf dem Augustusplatz zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit geboten, dass sich die ohnehin anreisenden Teilnehmer dort überwiegend aufhalten und nicht ungeordnet in der Innenstadt verteilen.“
Seltsame Platzzuweisungen
Jeder Leipziger weiß, dass weder Goethestraße noch Tauchnitzstraße noch Grimmaischer Steinweg zum Augustusplatz gehören. Wie kamen die Richter also dazu, solche seltsamen Platzberechnungen vorzunehmen?
Das war ja auch schon das Irritierende an der ersten Mitteilung des Obersten Verwaltungsgerichts vom 7. November, die quasi über Nacht die Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts aufhob.
Darin hieß es: „Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer I.1 des Bescheids der Stadt Leipzig vom 5. November 2020 wurde vom Oberverwaltungsgericht mit Einschränkungen wiederhergestellt. Damit ist die Verlegung des Versammlungsorts auf Parkplätze im Bereich Neue Messe hinfällig.
Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht damit folgende Einschränkungen verbunden: Die Teilnehmerzahl der Demonstration darf maximal 16.000 betragen und die Beschallungsanlagen sind in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr so einzustellen, dass an der Propsteikirche ein maximaler Beurteilungspegel von 55 dB(A) eingehalten wird, um die dortigen Gottesdienste nicht unzumutbar zu stören.“
Da fragte man sich schon zu Recht: Was hat denn die Katholische Kirche damit zu tun, wenn sich Corona-Protestierer auf dem Augustusplatz versammeln?
Das war übrigens auch nicht aus der Meldung der Stadt Leipzig zu ersehen gewesen, mit der sie die Verlegung der Demo auf die Parkplätze an der Neuen Messe angekündigt hatte. „Die Durchführung der ,Versammlung für die Freiheit‘ könnte unter Berücksichtigung des durch das Gesundheitsamt vorgegebenen Flächenschlüssels (6 Quadratmeter pro Person) nur unter schwerwiegender Einschränkungen Dritter im Bereich des Augustusplatzes stattfinden. Eine entsprechend ausreichende Fläche, bei der insbesondere die Abstandregelungen eingehalten werden können, steht im Bereich der Neuen Messe zur Verfügung“, hieß es dort.
Sollten Gegendemos völlig unsichtbar gemacht werden?
Dafür machte dann die Pressemeldung der Querdenken-Veranstalter vom 8. November schnell deutlich, wie man hier die verantwortlichen Behörden regelrecht an der Nase durch den Ring geführt hatte und am Ende die Richter in Bautzen gerade die schwerwiegendsten Argumente der Leipziger Entscheidung vom Tisch wischten – möglicherweise, weil sie von der Leipziger Topografie keine Ahnung haben. Oder sich einfach nicht vorstellen können, was es bedeutet, wenn die komplette Leipziger Innenstadt großflächig über Stunden abgesperrt wird. Ein Punkt, der in der Leipziger Entscheidung eine ganz zentrale Rolle gespielt hat.
Die kryptische Stellungnahme von „Querdenken 711“: „Diesen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat die Stadt Leipzig mit ihrem Ordnungsamt und den Polizeikräften nach Kräften sabotiert. Weder durfte die Bühne ordnungsgemäß aufgebaut werden, noch durften wir als Veranstalter die Tontürme aufbauen, mit denen wir die gesamte Versammlungsfläche hätten beschallen können.
Zudem hat die Stadt Leipzig andere Versammlungen – auch von Gegenprotesten – auf der Versammlungsfläche von Querdenken711 zugelassen, was zu Kollisionen und Konfrontationen führte. Querdenken711 konnte also weder die zugelassenen 16.000 Menschen auf der von der Stadt Leipzig zugewiesenen Versammlung unterbringen, noch konnten die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Beiträgen folgen, da nicht ausreichend Beschallung möglich war. Die Stadt Leipzig wollte offenbar die ihr unangenehme Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dadurch unmöglich machen, dass sie es verunmöglicht hat, die Versammlung wie geplant durchzuführen.“
Aber was meinten sie damit?
Das wird wirklich erst klar, wenn man die Mitteilung der Leipziger Verwaltungsgerichts vom 6. November liest. Denn auch auch „Querdenken 711“ war klar, dass man 20.000 Demonstrationsteilnehmer unter Corona-Regeln nicht auf dem Leipziger Augustusplatz würde unterbringen können, egal, wie viele Lautsprechertürme man dafür aufgestellt hätte. Der Platz war so oder so zu klein. Das Verwaltungsgericht bestätigte hier die Haltung der Stadt Leipzig: „Wegen der zu erwartenden Teilnehmerzahl (20.000) ordnete die Stadt eine Verlegung auf Flächen der Neuen Messe an. Nach den Gründen des Bescheides stünden auf dem Augustusplatz selbst nicht genügend Flächen zur Verfügung, um den geltenden Hygieneanforderungen gerecht zu werden.“
Joker: Gebt uns noch mehr Fläche in der Stadt
Darauf konnte auch der Veranstalter reagieren. Und dann kam es im Kooperationsgespräch vonseiten von „Querdenken 711“ zu einem ganz seltsamen Vorschlag. Das Verwaltungsgericht: „Die vom Anmelder nach dem Kooperationsgespräch beabsichtigte Inanspruchnahme weiterer Flächen des Grimmaischen Steinwegs, der Goethestraße sowie des Innenstadtrings zwischen Georgiring, Ecke Willy-Brandt-Platz und Martin-Luther-Ring, Ecke Harkortstraße komme nicht in Betracht.“
Genau dafür waren die erwähnten Lautsprechertürme gedacht. Man hätte nicht nur die Bühne auf dem Augustusplatz gehabt, sondern auch die ganze Fläche von „Grimmaischen Steinwegs, der Goethestraße sowie des Innenstadtrings zwischen Georgiring, Ecke Willy-Brandt-Platz und Martin-Luther-Ring, Ecke Harkortstraße“ mit Lautsprechern beschallt und diese Flächen logischerweise für die eigene Demo absperren lassen.
Weshalb in der Pressemitteilung von „Querdenken“ dann auf einmal die Behauptung auftauchte: „Zudem hat die Stadt Leipzig andere Versammlungen – auch von Gegenprotesten – auf der Versammlungsfläche von Querdenken711 zugelassen, was zu Kollisionen und Konfrontationen führte.“
Was natürlich bei Beobachtern einiges Kopfzerbrechen verursachte: Keine einzige Gegendemo hat die Versammlungsfläche auf dem Augustusplatz tangiert.
Wenn man aber davon ausgeht, dass die Querdenken-Demo sowieso schon den halben Ring als die ihr zustehende Demonstrationsfläche betrachtete, wird das Spiel wesentlich klarer. Wäre die Polizei diesem Anliegen gefolgt, hätte sie die halbe Innenstadt komplett abriegeln müssen und die Gegendemonstrationen so weit weg lokalisieren müssen, dass die Querdenker-Demo auf dem Augustusplatz nicht einmal gemerkt hätte, dass da irgendjemand dagegen demonstriert. Das wäre auch die komplette Aushebelung der Demonstrationsfreiheit (und des Rechts auf Gegenprotest) gewesen.
Es ist schon erstaunlich, dass das in der Entscheidung des OVG mit keinem Wort erwähnt wird. Die Begründung der Entscheidung bringt darin keine weitere Aufklärung.
Und das, obwohl diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit ein ganz zentraler Punkt in der Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts war: „Dies würde mit den Grundrechten Dritter in nicht hinnehmbarer Weise kollidieren. Die beabsichtigte Ausweitung der für die Versammlung in Anspruch zu nehmenden Flächen verkenne das Recht Dritter auf ,negative‘ Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz beinhalte auch das Recht Dritter selbst zu entscheiden, an welcher Versammlung sie teilnehmen wollten oder aber nicht. Deshalb komme es nicht in Betracht, den gesamten Verkehrsraum einschließlich aller Fußgängerbereiche für die Versammlung in Anspruch zu nehmen. Eine Umgehung der Versammlungsfläche durch Dritte sei anderenfalls de facto ausgeschlossen.“
Genau diese Bewegungsfreiheit aber wäre durch die Absicht von Querdenken 711, den Demonstrationsraum einfach auszuweiten, völlig unterlaufen worden.
Da bleiben eine Menge Fragen.
Auch warum das OVG naiv davon ausging, dass sich die 16.000 genehmigten Demonstrationsteilnehmer einfach über mehrere Straßen und Plätze verteilt hätten, wenn die Bühne auf dem Augustusplatz steht, bleibt als Frage stehen. Denn in der Begründung heißt es dann auch erstaunlich klar: „Zudem habe die ortsfeste Versammlung auf dem Augustusplatz zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit geboten, dass sich die ohnehin anreisenden Teilnehmer dort überwiegend aufhalten und nicht ungeordnet in der Innenstadt verteilen.“
Also auch nicht auf den vom OVG aufgezählten zusätzlichen Plätzen. Womit aber die vom OVG direkt bestätigten Hygieneauflagen nicht mehr einzuhalten gewesen wären.
Da versteht man dann ein wenig, warum die Polizei am Samstag, 7. November, vor einer praktisch unlösbaren Aufgabe stand.
Das vollständige Urteil des OVG Bautzen als PDF
Berechtigte Frage zum 7. November: Wer trägt die Verantwortung für unverantwortliches Handeln?
Berechtigte Frage zum 7. November: Wer trägt die Verantwortung für unverantwortliches Handeln?
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Es gibt 6 Kommentare
@Michael: Glauben Sie wirklich, dass man Richter nicht kritisieren darf? Oder dass Parteien Richter nach Wahlen ernennen? In Ihrem Falle sollte gelten: Aktiv werden, Kenntnisse erwerben!
Die Bereitstellung natürlich dann aber nur gegen entsprechende Gebühr und mit der Möglichkeit des Ordnungsamtes durch eigene Ansagen zu unterbrechen, wenn es zu Verstößen gegen die Auflagen kommt.
Der Wiedereinrichtung des Stadtfunkes sollte der Stadtrat mal diskutieren. Der Stadtfunk könnte für allgemeine Informationen der Stadt , insbesondere des Ordnungsamtes, als auch Demonstrationen zur Verfügung gestellt werden. Durch spezielle Schaltungen der Lautsprecher könnte der zugewiesene Demonstrationsplatz optimal beschallt werden und der zeit-, material- und platzaufwendige Aufbau könne entfallen. Der Veranstalter könnte den dann en von ihm genutzten Teil von der Stadt mieten.
Dafür sollte in einer sich selbst als besonders demokratisch bezeichneten Stadt Geld vorhanden sein.
Zu Michaels Ideen. Gibt’s da zumindest die Leitungen für den Stadtfunk von 1989 noch?
Da LAUTsprecher anschließen, die Durchsagen der Stadt Leipzig zum Infektionsschutz wären effektiver gewesen, als die Polizeidurchsagen.
Und als Richter muss man’s schon hart treiben, aber da gibt’s auch so was wie eine Ehre des Berufsstandes. Wenn es laut genug an die Öffentlichkeit kommt.
Der z.B.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Maier
Ja, und Dankeschön dem L-IZ-Team für die umfassende und klug eingeordnete Berichterstattung <3 (Schreibe ich aber jetzt nicht unter jeden Artikel, also vermutlich ^^)
Zur Beschallung: Ja, genau das hätte Leipzig machen sollen – wenn der Stadt so viel am Infektionsschutz läge, wie sie behauptet, dann hätten alle Lautsprecher auf der gesamten beantragten Fläche stehen müssen, nicht nur auf deren Hälfte. Dann wären die Mindestabstände einhaltbar und einforderbar gewesen.
Der Artikel zeigt deutlich, dass die kluge L-IZ offenkundig der Meinung ist, dass man Richter im Amt kritisieren und der Dummmheit bezichtigen darf.
Nichts von Demokratie begriffen!
Richter sind per Definition unabhängig agierende Personen, die eine Urteilsfindung im Interesse unserer FDGO herbeiführen sollen.
Für diese Urteilsfindung ist es unerheblich, was einzelne oder mehrere dazu zu bemerken haben.
Wenn Irgendwem Richter nicht passen, dann sollte er das mit der Partei seines Vertrauens im stillen Kämmerlein oder vor dem nächsten Wahlgang debattieren.
Bis dahin gilt: Ruhe bewahren, Demokrat sein!