Alles zurück auf Anfang. Oberbürgermeister Burkhard Jung hatte es schon geahnt, als der Antrag der Freibeuter-Fraktion am 16. September mit großer Mehrheit in der Ratsversammlung abgestimmt wurde. Besonders Punkt 2 des Antrags griff zu tief in die Hoheitsrechte der Stadt und ihres Ordnungsamtes ein. Das stellt jetzt auch die Landesdirektion Sachsen fest, die der OBM um Stellungnahme gebeten hatte.
Ob Falschparker in Leipzig abgeschleppt werden, darf das städtische Ordnungsamt auch zukünftig weiterhin im Einzelfall entscheiden, betont die Landesdirektion jetzt in ihrer Mitteilung zum Thema. Zuvor hatte der Stadtrat in einem Beschluss dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilt, für widerrechtlich geparkte Fahrzeuge an besonders verkehrsgefährdenden Stellen das Abschleppen zur Regel zu machen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) erklärte den Beschluss des Stadtrats nun für rechtswidrig.
Der Satz im Beschluss lautete freilich ein wenig anders: „Für eine Freihaltung der genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge als angemessene Maßnahme zu wählen.“
Aber letztlich bleibt er trotzdem eine Vorgabe, die der gewählte Stadtrat nicht machen kann, denn die Überwachung des Verkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe, keine der demokratischen Willensbildung.
Das wäre natürlich schön, denn alle diese falsch auf Kreuzungen, Straßenbahngleisen, Rad- und Fußwegen geparkten Kraftfahrzeuge sind eben nicht nur ein Ärgernis, sondern in der Regel auch eine massive Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer. Und es werden immer mehr, was zu immer kühneren Parkversuchen in einem begrenzten Straßenraum führt.
Was natürlich einige Ratsfraktionen zu der Frage brachte: Tut eigentlich das Leipziger Ordnungsamt nicht genug gegen das Wildparken? Müsste sich das Problem nicht beheben lasen, wenn nur endlich konsequent abgeschleppt würde?
Am 16. September erging ein entsprechender Beschluss des Leipziger Stadtrates nach Antrag der Freibeuter-Fraktion. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung wurde darin ebenfalls beauftragt, bis Ende 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zu erarbeiten. Das war der erste Beschlusspunkt im Freibeuter-Antrag, der eine Mehrheit von 52 : 6 Stimmen erhielt. Das machte eigentlich den Unmut des Stadtrats über den Falschparker-Wildwuchs im ganzen Stadtgebiet sehr deutlich.
Was die Landesdirektion aber in eins sieht mit dem Beschluss, dass bei Verstößen gegen die Parkvorschriften in bestimmten Fällen bevorzugt abzuschleppen ist.
Dadurch würde Falschparkern auf Gleisanlagen, an Bushaltestellen, auf Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und an sonstigen Gefahrenstellen im Regelfall das Abschleppen ihres Fahrzeuges drohen, interpretiert die Landesdirektion diesen Punkt wohl nur zu richtig.
Leipzigs Oberbürgermeister Jung hatte zunächst Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss eingelegt und nach erneuter Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 7. Oktober 2020 diesen der Landesdirektion zur Prüfung der Rechtmäßigkeit zugestellt. Die LDS als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde sah den Widerspruch des Oberbürgermeisters als gerechtfertigt an und erklärte infolge den erneuten Beschluss des Leipziger Stadtrates vom 7. Oktober 2020 für rechtswidrig.
Der Stadtrat greife durch die Festlegung auf eine Bevorzugung des Abschleppens bei Falschparkern an besonders verkehrsgefährdenden Stellen nach Auffassung der LDS in unzulässiger Weise in den vom Gesetzgeber bestimmten Ermessensspielraum ein. Gleichzeitig ergebe sich ein rechtswidriger Eingriff in die Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung und in die damit verbundene Erledigung von Weisungsaufgaben, so die Landesdirektion.
Ob das Abschleppen von Fahrzeugen eine erforderliche und letztlich auch angemessene Maßnahme darstellt, bleibe somit auch weiterhin eine abzuwägende Einzelfallentscheidung des Leipziger Ordnungsamts, betont die Landebehörde. Und: Mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit darf der Stadtratsbeschluss nicht vollzogen werden. Dafür ist keine weitere ausdrückliche Anordnung erforderlich. Die Aufgabe, die festgestellte Rechtswidrigkeit zu beseitigen, liege nun jedoch bei der Stadt Leipzig. Dabei sei es insbesondere Aufgabe des Stadtrats, den Beschluss aufzuheben.
Womit auch Beschlusspunkt 1 hinfällig wird. Der lautete: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.“
Aber auch hier darf der Stadtrat den OBM nicht beauftragen, egal, wie groß mittlerweile die Kritik am zunehmenden Falschparken in Leipzig ist. Aber berichten lassen darf er sich. Auch vom zuständigen Ordnungsbürgermeister. Denn mit der Aufhebung des Stadtratsbeschlusses wird die Ordnungsbehörde der Stadt ja in keiner Weise entlastet, das Falschparken im Stadtgebiet zu unterbinden. Und ein Konzept, wie es das Ordnungsamt angehen will, wäre nur wünschenswert. Denn aus der Welt ist das Problem ganz und gar nicht.
Freibeuter-Antrag hat Erfolg: Leipzig muss endlich härter gegen Falschparker im fließenden Verkehr vorgehen
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Keine Kommentare bisher
Es ist schlimm, daß die Freibeuter erst aktiv werden mußten weil viel zu selten abgeschleppt wird.
Ich habe den Eindruck, daß in Berlin der Druck der Bürger auf Ordnungsamt und Polizei größer ist.
Bleibt zu hoffen, daß Ordnungsamt und Polizei aktiver werden.