Es ist schon erstaunlich, welche Ideen jetzt in der Coronakrise wieder ausgekramt werden, um die Welt zu retten. In diesem Fall war es die Freibeuter-Fraktion, die beantragte: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben.“ Aber nicht einmal das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport fand das in irgendeiner Weise zielführend. Aber nicht wegen des Klimanotstands.
Den hat ja der Stadtrat vor einem Jahr beschlossen. Und mit einiger Konsequenz müsste das eigentlich auch das Ende der Heizstrahler in Leipzig bedeuten. Doch das hat der Stadtrat seit vier Jahren nicht beschlossen, obwohl die Wärmestrahler immer wieder auf der Tagesordnung landen.
„Um den Gastronomen nach dem Lockdown anlässlich Corona finanziell entgegenzukommen, ist die Erhebung der Gebühren für Heizstrahler aktuell ausgesetzt. Kein einziger Freisitz wird jedoch durch Gebührensenkung in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver“ meinte die Freibeuter-Fraktion in ihrem Antrag.
„Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz beim Gast dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet. Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie ihn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig vorsieht, nicht aus. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden.“
Aber soviel Kuschelatmosphäre verlangen nicht einmal die Leipziger Gastronomen, stellt das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport fest.
„Gemäß der Anlage 2.1, Nummer 4 der Sondernutzungssatzung muss ein konzessionierter Freisitz (Sondernutzungserlaubnis für Tische und Stühle) als Voraussetzung für das Aufstellen von Heizstrahlern vorliegen. Weiterhin ist geregelt, dass je 20 m² Freisitzfläche nur ein Heizstrahler genehmigt werden darf. Die Kosten richten sich nach 3 Zonen. Für Zone A wird monatlich eine Gebühr pro Heizstrahler i. H. v. 30 EUR, für Zone B i. H. v. 25 EUR und für Zone C i. H. v. 20 EUR berechnet. Anhand der genehmigten Freisitzfläche wird die Anzahl der Heizstrahler ausfindig gemacht“, so das Dezernat.
Und das scheint auch ungefähr das zu sein, was Leipzigs Gastronomen für sinnvoll halten. Außer jetzt im November, wo sie auch die Freisitze schließen mussten.
„Diese Regelung stellt sich aus der Verwaltungspraxis heraus als zweckmäßig dar“, betont das Umweltdezernat. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Heizstrahler pro 20 m² (erlaubt werden auch kleine elektrische Heizstrahler bis 10 KW, z. B. in einem Schirm je 20 m², um den Austausch der Gasheizstrahler zu befördern) zur Erwärmung ausreichend ist und die Gewerbetreibenden die vorhandene konzessionierte Freisitzfläche zur Bewirtung in den Wintermonaten weiter nutzen können. Ein negatives Feedback zur Begrenzung der Anzahl ist der Stadtverwaltung vonseiten der Sondernutzungsantragssteller nicht bekannt. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die genehmigungsfähige Anzahl (1 Heizstrahler pro 20 m²) zur ,winterfesten Bewirtung‘ auf Freisitzen ausreichend ist.“
Da viele Wirte aufgrund der Corona-Situation ihre Freisitze erweitert haben, sind sowieso schon mehr Heizstrahler im Einsatz. Der Verweis auf das fehlende „negatives Feedback“ zeigt, dass vonseiten der Wirte auch nicht wirklich die Forderung besteht, jetzt mehr Heizstrahler aufzustellen, die ja auch im Betrieb Geld kosten.
„Die Beschränkung der Anzahl an Heizstrahlern beruht maßgeblich auf umweltrechtlichen Aspekten“, betont das Umweltdezernat trotzdem noch. „Es wird insbesondere einem ungesteuerten CO²-Ausstoß vorgebeugt und dem Klimanotstand auch auf diese Weise Rechnung getragen. Die Gastronomen orientieren sich an diesen Richtwerten. Ein Versagen eines Aufstellungswunsches musste bisher nicht beschieden werden.“
Das Umweltdezernat warnt sogar vor einem falschen Zeichen: „Insofern soll mit einem solchen Beschluss nicht ein Verhalten der Gastronomen angeregt werden, das den etablierten Bedarfen (selbst unter den Bedingungen der auf null Euro reduzierten Sondernutzungsgebühren) und insbesondere der Thematik des Klimanotstandes zuwiderläuft.“
Was haben das Auto des OBM, Heizpilze und Laubbläser mit dem Klimanotstand zu tun?
Was haben das Auto des OBM, Heizpilze und Laubbläser mit dem Klimanotstand zu tun?
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