Das passt nicht zusammen. Erst im April legte das Umweltdezernat seinen Bericht zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms vor, der unübersehbar zeigte, dass Leipzig deutlich zu wenig tut, die Stadt gegen den Klimawandel zu wappnen. Und nun gibt es eine juristisch trockene Absage zu einem dringenden Antrag der Linken, in dem es zwar um Artenschutz in der Stadt geht. Aber der hängt natürlich mit all dem Grün zusammen, das noch wachsen darf. Ohne Bäume und Sträucher kein Lebensraum für Vögel und Insekten. Dafür aufgeheizte Innenhöfe.

Vielleicht liegt es daran, dass die Stellungnahme der Verwaltung im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege formuliert wurde und nicht zwingend durch den Filter des neu gegründeten Klimareferats gegangen ist, wo eigentlich jemand sitzen müsste, der so eine Stellungnahme postwendend zurückschickt ans zuständige Dezernat (oder mehrere), weil nicht ein einziger Punkt aus den Leipziger Nachhaltigkeitszielen für 2030 auch nur angekreuzt wurde, sicheres Zeichen dafür, dass da ein rein auf Paragraphen fixierter Sachbearbeiter nicht mal dran gedacht hat, diese Ziele abzugleichen mit seiner Stellungnahme.

Motto: Dienst nach Vorschrift.

Die Botschaft von Klimawandel und Artensterben ist jedenfalls in diesem Dienstzimmer noch nicht angekommen.

Was hätte der oder die Sachbearbeiter/-in ankreuzen müssen? Das hier alles:

– Balance zwischen Verdichtung und Freiraum
– Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität
– Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur

Die Linksfraktion hatte mit ihrem Antrag versucht, die Forderungen, die Ökolöwe, Nabu und BUND seit Jahren vorbringen – nämlich auch in den Wohnquartieren Schutzräume für Flora und Fauna zu schaffen oder zur bewahren – in einen Vorschlag zu gießen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Grünsatzung gemäß § 89 der Sächsischen Bauordnung zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2020 zum Beschluss vorzulegen.“

Augenscheinlich wurde im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nur das mit dem Paragraphen gelesen, wozu dann kurz und juristisch geantwortet wird: „Die vorgenannten Ziele können mit dem Erlass einer Satzung auf Grundlage des § 89 SächsBO nicht verfolgt werden. Die SächsBO bietet dafür keine Rechtsgrundlage, eine derartige Satzung wäre entsprechend rechtswidrig und kann von der Verwaltung nicht erarbeitet werden.“

Was man so nicht sehen muss, denn die Sächsische Bauordnung sieht in diesem Paragraphen eine Menge Regelungsmöglichkeiten der Kommunen, was die Gestaltung von Bauvorhaben betrifft – von der Gestaltung von Garagen über Spielplätze bis zur Gestaltung von Abstellplätzen für Abfallbehälter. Aber es gibt auch den sehr knappen Punkt 7: „die Begrünung baulicher Anlagen“. Der Paragraph verweist auch auf die Regelungen des Baugesetzbuches, das weitere Möglichkeiten eröffnet. Ganz so eindeutig, wie es die Stellungnahme behauptet, ist die Sache nicht.

Im Detail seziert die Stellungnahme aus dem Bauordnungsamt dann den Antrag der Linken regelrecht, der ja so detailliert ausgefallen ist, weil bei Bau- wie Sanierungsvorhaben in der Stadt fast alle Schutzziele für Grünbestand und Artenschutz immer wieder unterlaufen werden, ohne dass es für die Stadt eine Handhabe zu geben scheint, die Erneuerung zerstörter Biotope anzuweisen.

Die Linke hatte den Bedarf einer solchen Regelung sehr ausführlich dargelegt: „Die biologische Vielfalt ist ein Schlüsselfaktor für den Erhalt der ökologischen Funktionen. Sie beeinflusst die Luftqualität, das Stadtklima aber auch die für die Landwirtschaft so wichtige Bestäuberleistung. Die ökologischen Funktionen zählen damit zu den Grundlagen menschlichen Wohlbefindens und Lebens.

Der Verlust der biologischen Vielfalt trifft dabei als erstes Menschen mit geringem Kapital, da sie am stärksten von ihnen abhängig sind. Die Frage nach dem Schutz der Biodiversität wird somit zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die Stadt Leipzig ist aus diesen Gründen bereits seit 2013 Mitglied im Bündnis der Kommunen für biologische Vielfalt. Angesichts des unvermindert fortschreitenden Verlusts an Biodiversität und des schnellen Wachstums der Stadt stehen wir dennoch vor großen Herausforderungen.“

Aber was nutzt dieser hübsche Titel, wenn in den verantwortlichen Ämtern nicht einmal das Bestreben spürbar ist, dem Erhalt der biologischen Vielfalt eine Grundlage zu geben? Wenn sich selbst das Bauordnungsamt regelrecht herausredet, dass das alles nicht regelbar sei?

„Durch den Verlust von Grünflächen, die nicht ortsnah ausgeglichen werden können, sowie Neubau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen gehen wichtige Lebensräume für verschiedene Arten in der Stadt verloren. Mit ihnen nehmen auch die Dichte und Größe von Populationen ab. Arten, darunter besonders die sogenannten Kulturfolger, die früher als häufig galten, werden immer seltener“, stellt die Linksfraktion fest.

„Um diesen Biodiversitätsverlust zu stoppen, hat die EU zahlreiche Richtlinien, wie die Vogelschutzrichtlinie, erlassen, welche alle heimischen Vogelarten und ihre Lebensräume (!) unter Schutz stellt. Um diese Lebensräume vor der Zerstörung zu schützen, muss der Artenschutz jedoch bei allen Bautätigkeiten mitgedacht werden. Durch Nisthilfen an Gebäuden können beispielsweise zusätzliche Lebensräume geschaffen werden. Diese müssen jedoch ökologisch umfassend, also von der Futterquelle bis zum Winterquartier, artspezifisch geplant werden, um allen Bedürfnissen einer Art gerecht zu werden.“

Auf die Vogelschutzrichtlinie ging das Bauordnungsamt nicht einmal ein. Klares Zeichen dafür, dass diese in der Arbeit des Amtes keine Rolle spielt. Womit wahrscheinlich ein Grundproblem sichtbar wird, das zeigt, warum Leipzigs Verwaltung bei Klima-, Arten- und Umweltschutz nicht weiterkommt. Jedes Amt agiert für sich allein.

Das Bauordnungsamt igelt sich in der Bauverordnung ein und meint knochentrocken: „Hieraus ergibt sich, dass mit örtlichen Bauvorschriften auch keine naturschutz- oder immissionsschutzrechtlichen Ziele verfolgt werden dürfen. Insbesondere dürften solche Erwägungen nicht als öffentlicher Belang in die Abwägung eingestellt werden.“

Es hätte auch schreiben können: „Hieraus ergibt sich, dass wir weder zum Umweltschutzamt noch zum Klimareferat Kontakt aufnehmen müssen.“ Punkt.

So aber macht man eine Stadt wie Leipzig nicht zukunftsfähig und rettet die schwindenden ökologischen Nischen. Denn der größte Teil der Stadt ist nun einmal bebaut, ist in Privatbesitz. Und hier die biologische Vielfalt zu bewahren, braucht zwingend eine Zusammenarbeit mit den Gebäudebesitzern. Und eine andere Sicht aufs Bauen, denn die Stadt sorgt bislang lieber für den Bau neuer Tiefgaragen und Stellplätze als für grüne Biotope in den Innenbereichen.

Die Linke sieht Hausbesitzer da in der Verantwortung: „Da Eigentum bekanntlich verpflichtet, dürfen die Folgen und Kosten für den Verlust der biologischen Vielfalt nicht weiter auf die Ärmeren der Gesellschaft abgewälzt werden, während die Profite aus Baumaßnahmen in private Hände wandern. Der Schutz der biologischen Vielfalt muss deswegen bei allen Bautätigkeiten im Stadtgebiet eine vorrangige Rolle spielen und darf nicht hinter profitorientierten Ästhetikwünschen zurückstehen.

Das Instrument der Satzung als örtliche Bauvorschrift gibt den Kommunen nach der sächsischen Bauordnung die Möglichkeit, die Begrünung von Bauten sowie ihre Anforderung an die äußere Gestaltung festzuschreiben. Als Kommune für biologische Vielfalt muss die Stadt Leipzig diese äußere Gestaltung an die Biodiversität anpassen und sich eine Grünsatzung geben. Diese ist ebenso ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele wie zur Erfüllung des Leipziger Luftreinhalteplans.

Die Begrünung von Dächern und Fassaden kann durch die kühlenden Effekte von Stadtgrün als Teil der Klimaanpassung verstanden werden. Auch die Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität in der Stadt können durch grüne Baustandards insgesamt verbessert werden. Welche Funktion Grünflächen im kulturellen Stadtleben erfüllen, hat die Stadt bereits mit der Leipziger Freiraumstrategie anerkannt – nun geht es darum, die bereits existierenden Konzepte in verbindliche Satzungen zu überführen.“

Was hätte die Verwaltung also tun können? Einen Alternativvorschlag unterbreiten. Das hätte sie sogar zwingend müssen, wenn in diesem Behördenapparat auch nur ein Verantwortungsträger den Anspruch „Stadt der biologischen Vielfalt“ ernst nimmt. Aber augenscheinlich wird das nur als schöne Urkunde an der Wand betrachtet, nicht als Handlungsauftrag.

Man könnte so eine Satzung oder Verpflichtung oder ein Agreement auch mit den Immobilieneigentümern gemeinsam entwickeln. Denn viele wissen eigentlich, worum es geht und sind auch im Zwiespalt, ob sie nun die geforderten Stellplätze bauen oder lieber ein grünes Biotop anlegen.

So aber ist das genau das, was Leipzig in den letzten Jahren so schwerfällig, bürokratisch und engstirnig gemacht hat.

Der Ökolöwe kritisiert die Substanzlosigkeit der bisherigen Leipziger Klimaschutzpolitik

Der Ökolöwe kritisiert die Substanzlosigkeit der bisherigen Leipziger Klimaschutzpolitik

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