Nach der Oberbürgermeisterwahl im Februar und März ist in Leipzig erst einmal ein bisschen Ruhe eingekehrt, was Wahlkampf und die üblichen Fluten von Wahlwerbung betrifft. Die Ruhepause nutzt die Linksfraktion dazu, eine Änderung der Leipziger Wahlwerbesatzung zu beantragen, die künftig das Zuhängen der Stadt mit tausenden Plakaten deutlich reduziert.
Denn zur Willensbildung der Wähler/-innen tragen diese vielen an Laternen gehängten Plakate nicht wirklich bei. Kleine Parteien, die kaum Geld zur Außenwerbung haben, gehen dabei regelrecht unter. Und zum Wählengehen animieren die Plakatfluten auch nicht wirklich, erst recht nicht, wenn dann der übliche nächtliche Vandalismus beginnt und die Plakate der gegnerischen Parteien gleich systematisch heruntergefetzt werden.
Die Linksfraktion hat deshalb ihren Antrag aus dem Vorjahr, der noch von der wilden Plakatschlacht zur Sächsischen Landtagswahl geprägt war, neu formuliert.
Damals war man – noch ganz frisch aufgeregt – auch noch sehr rigoros in der Forderung: „Die Anzahl der Wahlplakate hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Insbesondere Straßenlaternen werden teilweise mit acht Plakaten behangen, was zu einer Unübersichtlichkeit des Verkehrsraumes und Verschandelung der Stadt führt. Gleichzeitig führen steigende Zahlen von Wahlplakaten aus Plastik zu einer massiv steigenden Verschmutzung der Umwelt. Zur Wahrung des Stadtbildes und dem Schutz der Umwelt ist daher das Verbot von Wahlplakaten an Straßenlaternen geboten.“
Worauf dann das Verkehrs- und Tiefbauamt mit dem Hinweis reagierte, dass so ein Erlass rechtswidrig wäre: „Die Anbringung von Wahlplakaten an Masten der Stadtbeleuchtung ist neben nur einzelnen Standorten für Großwerbeplakate die wesentliche Form der Sichtwerbung von Parteien und Wählervereinigungen zu Wahlen im öffentlichen Raum. Eine gänzliche Untersagung der Anbringung von Wahlplakaten an Stadtbeleuchtungsmasten wäre daher rechtswidrig.“
Aber das ist doch ein bisschen wenig, findet die Linksfraktion. Erst recht, wenn die Verwaltung die entsprechende Rechtsprechung gleich verabsolutiert: „Dies umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich auch die Sichtwerbung im öffentlichen Raum. Die Wahlwerbung als Mittel des Wahlkampfes darf deshalb weder gänzlich noch durch weitgehende Verweigerung von Erlaubnissen beschnitten werden. Ein fast vollständiges Verbot von Wahlplakaten wäre daher rechtswidrig. Somit müssen während des Wahlkampfzeitraumes (jeweils 6 Wochen vor einer Wahl) die visuellen Einschränkungen des Stadtbildes hingenommen werden.“
Müssen sich die Leipziger/-innen jetzt also abfinden mit der regelmäßigen Plakatschlacht?
Nein, findet die Linksfraktion. Denn die Rechtsprechung zielt nur darauf, dass alle Wahlbewerber die gleichen Chancen haben sollen, ihre Botschaft an die Wähler/-innen zu bringen. Das ginge auch, wenn man allen Parteien dieselben Möglichkeiten zur Werbung im öffentlichen Raum einräumt und das einfach normiert.
Darauf zielt jetzt die Neufassung des Linke-Antrags: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende des 3. Quartals 2020 eine Vorlage vorzulegen, die eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung, DS-V-3880) mit dem Ziel der demokratischen Regelung und Reduzierung der Anzahl der Wahlplakate für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten beinhaltet. Der Stadtrat soll darin künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl im Rahmen einer Vorlage in der Ratsversammlung entscheiden, wie viele Doppelplakate jeweils gehängt werden dürfen.“
Und die Fraktion begründet den neuen Vorstoß auch: „Die Anzahl der Wahlplakate hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Insbesondere Straßenlaternen werden teilweise mit acht Plakaten behangen, was zu einer Unübersichtlichkeit des Verkehrsraumes und Verschandelung der Stadt führt. Gleichzeitig führen steigende Zahlen von Wahlplakaten aus Plastik zu einer massiv erhöhten Verschmutzung der Umwelt. Zur Wahrung des Stadtbildes und dem Schutz der Umwelt ist daher das Verbot von Wahlplakaten an Straßenlaternen geboten.“
Zuweilen hat man als Wähler auch das Gefühl, manche Parteien versuchen einfach durch Masse das politische Lagebild zu ihren Gunsten zu verschieben und den Rest der Konkurrenz durch ihre Allgegenwart regelrecht zu erdrücken. Mit einer Chancengleichheit der Bewerber/-innen hat das nicht viel zu tun, auch wenn die Linke durchaus Unterschiede sieht, was die Größe der Parteien betrifft:
„Die durch den Oberbürgermeister zu erarbeitende Vorlage soll insbesondere die in § 5 Parteiengesetz verankerte abgestufte Chancengleichheit berücksichtigen“, betont deshalb die Linksfraktion in ihrem Antrag. „Weiterhin muss sich an der gängigen Rechtsprechung und den dadurch entwickelten Normen orientiert werden. In Anwendung des Leitsatzes des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 – Az.: VII C 42/72) muss jede Partei die Genehmigung von mindestens 5 v.H. der im Stadtgebiet zur Verfügung stehenden Werbeplätze erhalten. Die größte Partei darf hierbei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Werbeplätzen, wie die kleinste Partei sie bekommt, erhalten.“
Betreutes Wählen: Wahlwerbung kann Spaß machen, ist aber dennoch vollkommen sinnlos
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