Es ist eine Art Vorspiel zur kommenden Erhaltungssatzung, welches am 17. August 2019 in Leipzig startete. Da hatte die Stadt den Ratsbeschluss zur Erarbeitung von (auch) sogenannten Milieuschutzsatzungen für gesamt 10 Stadtteile Leipzigs im Amtsblatt veröffentlicht. Seither mussten die Baubehörden bereits entscheiden, ob Bauvorhaben bis zu 12 Monate zurückgestellt werden mussten oder inwieweit sie dem gewünschten Effekt der Neuregelungen widersprechen. Gleichzeitig erarbeitete das „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ einen Kriterienkatalog zu nötigen und übertriebenen Sanierungen dafür. Zu beidem hatten heute CDU und Freibeuter eine Menge Fragen.

Im Kern geht es beim Gedanken einer sozialen Erhaltungssatzung um Wohnungen, welche im Standard eher am unteren Rand angesiedelt sind. Betroffen sind davon 12 Prozent des Leipziger Gesamtbestandes, wie Baudezernentin Dorothee Dubrau (parteilos) in ihren Antworten heute im Stadtrat präzisierte. Und deren schlagartige Aufwertung zur Vertreibung der entsprechenden Mieter führen könnte. Die Befürchtung bei manchem Vermieter hingegen: der Staat greife hiermit in das freie Spiel des Marktes ein, hemme Investitionen und führe zu schlechten Wohnungsstandards in Leipzig.

Deshalb müht sich nunmehr seit fast einem Jahr das Baudezernat auf damaligen Antrag der Linken eine Satzung und – unter Leitung OB Burkhard Jungs – im „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ einen Kriterienkatalog zu erarbeiten. Wichtigste Punkte bei den heutigen Nachfragen der CDU und FDP: was ist bei Sanierungsvorhaben nun genau betroffen, wie soll der Kriterienkatalog aussehen? Und welche Auswirkungen habe bereits das Vorlaufjahr bei den Wohnungsvermietern gehabt, wie verlaufen wohl die Prüfungsverfahren und die Fallzahlen?

Fragen, die aus Sicht Burkhard Jungs speziell beim sogenannten Kriterienkatalog in einer „ausgesprochen konstruktiven Debatte zwischen Vermietern, Haus und Grund e. V., Mieterschutzvereinen im „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ besprochen wurden“. Er sei glücklich, dass ebenda offen um teure Sanierungen, Fahrstuhleinbauten, Zweitbalkone und – man höre und staune – wohl mehrfach um Videogegensprechanlagen und damit verbundene Mieterhöhungen im Sinne aller Seiten gerungen wurde.

Bei Videoanlageneinbauten seien noch Probleme zu erkennen, gab Jung zu, wie auch bei möglichen Zuschnittveränderungen von Wohnungen.

Behindert der Sinn der Erhaltungssatzung Investitionen?

Die vor allem angefragte Baudezernentin Dorothee Dubrau (parteilos) hatte hingegen erste Praxiserfahrungen dabei. Und verwies auf Nachfrage noch einmal darauf, dass auch der Kriterienkatalog zukünftig nicht per se rechtsverbindlich sei – jedes Bauvorhaben müsse dennoch einzeln geprüft werden. Dabei sei aus Erfahrung aus anderen Städten klar, dass meist Mietereinwände zu Prüfungen führen würden.

Seit der amtlichen Bekanntmachung zur entstehenden Erhaltungssatzung seien bislang 153 Bauanträge durch die Stadt Leipzig im Sinne der kommenden Erhaltungssatzungen bearbeitet worden, mit deutlichem Schwerpunkt im Gebiet innerer Osten mit 55 Prüfungen von Sanierungsvorhaben oder Neubauten, gefolgt von Plagwitz mit 53 Stück.

Die noch 2019 im Stadtrat vermutete Verwaltungsüberlastung ließ sie dabei nicht erkennen, die Mehrzahl der Fälle seien binnen von zwei Wochen geprüft und beschieden worden, 28 Bauanträge oder Bauvoranträge mussten aus sozialen Gesichtspunkten mit den Vorhabenträgern besprochen und verändert werden.

10 Projekte, hier laut Dubrau bei Anbauideen von Zweitbalkonen oder die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen wurden nach Zurückweisungen neu und deutlich verändert eingereicht, nur vier Vorhaben bleiben bis zum Beschluss der Erhaltungssatzungen zurückgestellt und werden danach entschieden. Bis dahin müssten dann auch die gesamt sechs neuen Personalstellen besetzt sein, bislang haben vier Mitarbeiter ihre Arbeit bereits aufnehmen können, zwei – darunter offenbar eine juristische Leitungsposition – fehlen noch.

Offene Probleme

Wenn die Erhaltungssatzung heute tatsächlich beschlossen sein sollte (wurde sie, siehe Bericht), sieht Dorothee Dubrau zukünftig vor allem beim Thema Fahrstuhleinbauten den Widerspruch zwischen dadurch relativ deutlich steigende Mieten und altersgerechtem Wohnen für Senioren in Leipzig.

Auf Nachfrage von Sven Morlok (FDP) wurde dann noch ein weiteres Problem deutlich. Bei endgültig abgelehnten Fällen nach der Erhaltungssatzung ist zwar dann noch ein Widerspruch und auch ein Gang vor diverse Gerichte möglich. Wird hier der Kläger jedoch abgewiesen und die Stadt gewinnt, stünde Leipzig in der Verpflichtung, die Immobilien oder Bauflächen anschließend zu kaufen. Dazu bereite das Baudezernat noch eine Einschätzung für den Stadtrat vor, so Dubrau.

Einen kommunalen Etat für solche Käufe gäbe es jedoch noch nicht.

Die Anfragen der CDU und Freibeuter am 17. Juni 2020 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

Der Stadtrat tagt: Soziale Erhaltungssatzungen für sechs Leipziger Gebiete beschlossen + Video

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Nach über einem Jahr kommen die Leipziger Milieuschutzsatzungen am 10. Juni im Stadtrat zur Abstimmung

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