Viele Baumaßnahmen in Leipzig haben in den letzten Jahren auch für ziemliches Entsetzen bei den Umweltverbänden gesorgt: Wichtige Grüninseln im Stadtgebiet wurden einfach beräumt, Sträucher und Bäume komplett rasiert. Und hinterher geht das Drama oft einfach weiter, weil riesige Stellplätze den Platz fressen oder tote Steingärten am Haus, die für Tiere und Pflanzen erst recht keinen Raum lassen. Die Grünen beantragen deshalb die Änderung der Leipziger Vorgartensatzung.
Dass Hausbesitzer den sowieso schon knappen Platz in der Stadt auch noch zuschottern und in Steinwüsten verwandeln, ist ein deutschlandweites Phänomen. Eines, das überhaupt nicht passt in eine Zeit, in der Städte sowieso schon unter Hitze leiden und Insekten und Vögel kaum noch Nahrung finden. Die steinernen Vorgärten sorgen auch in ihrer Umgebung für Beeinträchtigung, denn damit fällt ein komplettes Grundstück aus in der zerrissenen Grünlandschaft der Stadt, trägt nichts mehr zu Abkühlung und Biodiversität bei.
„Der Trend zum Anlegen von sogenannten geschotterten Steingärten ist gerade bei Neubauten unübersehbar. Solche Steinwüsten speichern Wärme und geben diese wieder ab, wodurch die Hitze im Sommer noch intensiver wirkt. Eine Bepflanzung bewirkt hingegen den gegenteiligen Effekt, da Pflanzen Feuchtigkeit verdunsten und das Klima im Umfeld somit angenehmer ist“, gehen die Grünen in ihrem Antrag auf das Problem ein.
„In der Abwägung des Luftreinhalteplans bringt die Verwaltung zum Ausdruck, ,die vorgeschlagene Festsetzung einer extensiven Bewirtschaftung von Grünflächen (Vorgärten) auf privaten Grundstücken bedeutete einen weitreichenden Eingriff in den Schutz des Eigentums (Art. 14 Grundgesetz), welcher sich kaum durch eine damit einhergehende gesicherte Minderung der Luftschadstoffbelastung begründen ließe. Im Übrigen mangelt es an einer rechtlichen Ermächtigungsgrundlage, um aus Gründen des Immissionsschutzes entsprechende Bepflanzungs- oder Pflegevorgaben für Vorgärten festzulegen.‘“
Da hatte sich die Verwaltung einmal mehr aus der Verantwortung geschlichen. Wenn Eigentum nie Rücksicht nehmen muss auf die Umgebung und die längst für alle spürbaren Probleme der überhitzten Stadt, dann sind alle Klimapläne Makulatur. Denn eine Stadt besteht nun einmal aus lauter Häusern und Grundstücken, die meistens Privatleuten gehören. Sie leben nicht auf einer Insel, sondern alle in derselben Stadt. Alle leiden unter denselben Klimafolgen. Und Städte haben einige (Gestaltungs-)Satzungen, über die sie sehr wohl auch die Privateigentümer dazu bringen können, sich den Bedürfnissen der Allgemeinheit anzupassen.
„Andere Städte machen es hingegen vor. So hat die Stadt Erlangen im Februar 2020 eine Änderung ihrer Freiflächensatzung vorgenommen, um neue Schottergärten zu verhindern. In Erlangen ist man ebenso zur Erkenntnis gelangt, dass eine Kampagne, die auf Freiwilligkeit setze, nicht zum Ziel führen würde“, stellen die Grünen in ihrem Antrag fest. „In Leipzig bietet sich die existierende Vorgartensatzung an, die man dergestalt novellieren sollte, dass sie den klimapolitischen Notwendigkeiten der heutigen Zeit entspricht.“
Und deshalb haben sie jetzt ganz offiziell beantragt: „Die Vorgartensatzung vom 18.09.1996 (Beschluss 600/96) wird dergestalt novelliert, dass bei Neu- oder Umbau keine sogenannten Schottergärten mehr angelegt werden dürfen und dem Stadtrat bis spätestens Ende III. Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt.“
Da kann man gespannt sein, ob die Verwaltung wieder kneift oder den Mut hat, auch die Privateigentümer in die Klimapolitik der Stadt einzubinden.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat
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