Im Februar stellte das Leipziger Liegenschaftsamt eine Beschlussvorlage ins Ratsinformationssystem mit dem Titel „Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH“. Es war wohl mal wieder so ein Schnellschuss, der irgendwie raus musste. Denn seitdem folgt ein Änderungsantrag dem nächsten.
Denn die Verwaltungsvorlage hat mal wieder die meisten Aspekte ausgeblendet, die nun seit Jahren die Diskussionen in der Wohnungspolitik im Stadtrat bestimmen
So fordert die SPD-Fraktion: „Der Oberbürgermeister wird als Gesellschafter der LWB Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH beauftragt, diese jeweils anzuweisen, ein Sanierungs- und Integrationskonzept für die gemäß Vorlage Nr. VI-DS-07020-NF-01 zum 01.01.2021 zu übertragenden Grundstücke mit Wohnungsbestand bis zum 4. Quartal 2021 vorzulegen.
Dieses Konzept soll sowohl die bereits durch Stadtratsbeschlüsse festgelegten Aspekte zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen von Kosten der Unterkunft, der Quoten für förderfähigen Wohnraum als auch die sozial ausgewogene und generationsübergreifende Quartiersentwicklung als auch einen Realisierungshorizont enthalten.“
Die Linksfraktion formuliert ganz ähnlich: „Bis zum 30.06.2020 sind dem Stadtrat von der LWB bzw. der SPG für die teilsanierten und unsanierten Immobilien die entsprechenden Sanierungs- und Zeitpläne vorzulegen. Eine Entmietung im Zuge der Sanierung der Immobilien durch die Beteiligungsunternehmen wird ausgeschlossen.“
Ganz ähnlich wie der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LWB vor der Übertragung zu vereinbaren, wann unsanierte und teilsanierte Wohngrundstücke saniert werden. Eine Entmietung im Zuge der Sanierungsarbeiten der Immobilien soll dabei vertraglich ausgeschlossen werden. Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.“
Manches wirkt recht vereinzelt, vielleicht auch, weil erst in der Diskussion innerhalb der Ratsfraktionen deutlich wird, was die Verwaltung in ihrer Fokussierung auf den reinen Verwaltungsakt alles vergessen hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Leipziger Stadtrat versucht das jetzt zusammenzubinden und fordert ein strategisches Konzept für die geplante Übertragung des kommunalen Wohnungsbestandes an die LWB und die Saatzucht Plaußig. Der eingereichte Änderungsantrag fordert ebenso eine Sanierungsstrategie insbesondere für Sozialwohnungen sowie die Möglichkeit der Konzeptvergabe an interessierte Dritte.
„Die Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die kommunalen Tochtergesellschaften ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings fehlen bisher grundlegende strategische Überlegungen, wie es danach weitergeht“, erklärt dazu Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher.
„Es ist bisher nicht geklärt, wie sich die Übertragung auf die Bilanz und Eigenkapitalausstattung der LWB auswirkt und welche Sanierungen geplant sind. Fraglich ist auch, wie die LWB generell künftig mit Streubesitz umgehen will. Hier muss zügig Klarheit geschaffen werden.“
So ähnlich hat es auch die Linksfraktion formuliert.
Die Grünen-Fraktion fordert nun den Oberbürgermeister auf, bis zum III. Quartal ein Konzept vorzulegen, das in die anstehende Neufassung der Eigentümerziele der LWB Eingang findet. Dabei soll auch eine Sanierungsstrategie vorgelegt werden.
„Bei einem Großteil des kommunalen Wohnungsbestands stehen Sanierungen oder Modernisierungen an. Diese Chance sollte insbesondere dazu genutzt werden, dringend benötigten sozialen Wohnraum zu schaffen“, betont Peter.
Der Änderungsantrag spricht sich zudem dafür aus, eine Wiederveräußerung der kommunalen Wohnungen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.
„Ein Teil des kommunalen Wohnungsbestands steht nach wie vor leer und eignet sich für eine Konzeptvergabe an Kollektivhausprojekte. Auch Mietergemeinschaften und Genossenschaften sollte es ermöglicht werden, über Erbbaurecht einzelne Häuser zu übernehmen, wenn sie dauerhaft günstige Mieten gewährleisten. Damit folgen wir dem Ziel des wohnungspolitischen Konzeptes, den gemeinwohlorientierten Wohnungssektor zu stärken.“
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