Die vielen zusammengeschusterten Hilfsprogramme in der Coronakrise machen etwas sichtbar, was sonst völlig der Wahrnehmung der fest angestellten Öffentlichkeit entzogen ist: Sie zeigen, wie löcherig die Absicherungen für Solo-Selbstständige und Honorarkräfte tatsächlich ist und wie sehr gerade sie durch die Sparorgien der letzten Jahrzehnte in ihren Honoraren gedrückt wurden. Und jetzt, wo gerade sie schnelle Unterstützung brauchen, sind sie völlig aus dem Blick der Politik verschwunden. Das betrifft auch Honorarkräfte der Stadt Leipzig, sagt Marco Götze.
Marco Götze ist Sprecher für Schule und Bildung der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat. Seine Fraktion setzt sich jetzt für die Möglichkeit von Überbrückungszahlungen/Honorarersatzleistungen für Honorarkräfte ein, die in Institutionen und Eigenbetrieben der Stadt Leipzig an der Ausübung ihrer Tätigkeit durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise gehindert sind.
Denn anders als gemeinhin bekannt sind die meisten Lehrkräfte an der Leipziger Volkshochschule und auch an der städtischen Musikschule keine angestellten Lehrkräfte, sondern Honorarkräfte.
„Leider ließen es Zuschusshöhen des Freistaates und kommunale Finanzlage bisher nicht zu, umfangreich Honorarstellen weitgehend in Festanstellungen und mithin in eine feste Einnahmestruktur für viele Lehrkräfte zu wandeln. Die Mehrheit der Lehrkräfte in beiden städtischen Institutionen bleiben also bisher Honorarkräfte“, betont Götze. Seine Partei habe sich dafür immer eingesetzt, deren Festanstellungen voranzutreiben.
Doch Leipziger Honorarkräfte konnten auch vor der Coronakrise aus der Natur ihres Vertragsverhältnisses heraus nicht mehr als 30 Stunden in der Woche vertraglich abgesichert arbeiten.
„Sie verdienen generell nur, wenn sie tatsächlich unterrichten. Während der Ferien haben sie keine Einnahmen und müssen von diesen Gesamtverdiensten noch ihre Sozialversicherung bezahlen“, erläutert Götze.
„Für die Dozent/-innen der Volkshochschule beispielsweise sind sämtliche Kosten der Krankenkasse selbst zu tragen. Nicht jede und jeder lebt gänzlich von solchen Kursen, viele aber doch. Sie halten sich mit solchen prekären Honorarverhältnissen mehr über Wasser als dass sie davon ein angemessen abgesichertes und finanziertes Leben hätten. Die Lage war also bereits vor der Krise für die Honorarkräfte äußerst prekär und wird jetzt durch diese nochmals verschärft.“
Da bleibt dann nur noch der Weg zum Jobcenter – oder vielmehr: der elektronische Bittgang. Denn da Honorarkräfte keine Arbeitnehmer/-innen sind, können sie keine Kurzarbeit und kein Arbeitslosengeld I beantragen. Viele haben bereits Arbeitslosengeld II beantragt.
„Mit hohem Einsatz leisten weitere Kursleiter/-innen – wo es noch geht – großartigen Unterricht mit digitalen Ersatzmitteln. Viele Nutzer/-innen der Institutionen sind dabei solidarisch, halten den Dozent/-innen die Treue und lassen sich auf digitale Lernexperimente ein. Das hat aber seine Grenzen“, sagt Marco Götze.
„Gruppenunterricht, Orchester, große Gruppen, bestimmte Instrumente, praktische Kurse, Bewegungskurse für die Jüngsten – all das funktioniert digital schlecht oder gar nicht und scheitert zudem auch oft an technischen Bedingungen der Kursteilnehmenden und geschlossenen Schulen. Für diesen Teil der Kursleiter/-innen brechen ihre Existenzen weg. Brandbriefe der Betroffenen haben darauf schon früh aufmerksam gemacht.“
Es könne nicht sein, „dass wir als Stadt diejenigen im Stich lassen sollen, an denen wir aus eigener finanzieller Not schon vor der Krise in unseren Institutionen und Eigenbetrieben sparen mussten, die wir in unsicheren Verhältnissen auf finanziell kaum hinreichendem Level beschäftigten. Viele von denjenigen, die fachlich hochqualifiziert unser musikalisches Bildungsniveau der Stadt heben, die mit wertvollstem Engagement Bildung für Erwachsene unter dem Logo unserer Stadt betrieben haben, sollen nun auf ALG II als Rettungsanker angewiesen sein, weil wir es nicht vermögen, unserer Fürsorgepflicht als Stadt mit Überbrückungen nachzukommen.“
Anders als es zum Teil öffentlich transportiert wird hat Sachsen im Gegensatz zu Bayern bis zum heutigen Tage keinen expliziten Rettungsschirm des Landes für Honorarlehrkräfte der Volkshochschulen geschaffen. An Bundesprogrammen für Soloselbstständige können Menschen, die ein Honorarverhältnis mit einer öffentlichen Institution haben, schwer bis gar nicht profitieren, weil sie durch das Raster der gestellten Bedingungen fallen. Eine Lücke im System muss verhindert werden.
Solange und soweit keine anderen staatlichen Hilfen für die Honorarlehrkräfte der Institutionen und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig bestehen – und das zeichnet sich derzeit nicht ab – müssen wir als Stadt unserer Verantwortung mit Hilfen gerecht werden.
Blinder Fleck: Solo-Selbstständige fallen bei Bund und Freistaat einfach durchs Raster
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