Wenn die sächsische Polizei in der Nacht ausrückt, um Menschen aus ihren Wohnungen zu holen, die über die Landesgrenzen abgeschoben werden sollen, hat das meistens ein Vorspiel – auch in der Leipziger Ausländerbehörde, die mit einigen Fällen für Aufsehen sorgte, in denen der Abschiebebeschluss schlicht nicht nachvollziehbar war. Die Fälle zerreißen immer wieder Familien und muten wie Willkür an. So geht das nicht weiter, findet jetzt auch der Leipziger Migrantenbeirat.
Doch wie geht man mit einer Behörde um, die durch niemanden kontrolliert wird und wo es schlicht keine Anlaufstelle gibt, an die man sich wenden kann, wenn die Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind? Vor allem, wenn Eile nottut, weil Sachsen schneller abschiebt, als dass Gerichte entscheiden können?
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ausländerbehörde ein transparentes Beschwerdemanagement zu etablieren. Dazu wird die Einführung einer Ombudsperson vorgeschlagen, die Beschwerden über den Service der Behörde (Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer, Kund/-innenverhalten) und zu Entscheidungen entgegennimmt und zu einer Klärung führt“, heißt es jetzt im Antrag des Migrantenbeirats an den Leipziger Stadtrat.
„Den Beschwerdeführer/-innen wird dabei Anonymität zugesichert. Die Arbeit der Ombudsstelle wird nach zwei Jahren evaluiert und die Ausweitung dieses Modells auch für weitere Bereiche der Verwaltung geprüft.“
Der Vorstoß hat ja auch mit dem Wunsch des Migrantenbeirats zu tun, endlich einen eigenen öffentlichen Auftritt zu bekommen und solche Probleme auch öffentlich zu diskutieren. Er ist zwar „nur“ ein beratendes Gremium für den Stadtrat. Aber gerade die in Leipzig lebenden Migranten sehen ihn auch als ihr Ansprechgremium, wenn es um elementare Probleme mit Leipziger Behörden geht.
Wen auch sonst? Eine Ombudsstelle für Asylfragen gibt es ja nicht. Und der Migrantenbeirat kann die Themen immer nur weitergeben, ohne dass sich Leipzigs Verwaltung bemüßigt sehen muss, Abhilfe zu schaffen.
Und die von opportunistischen deutschen Innenministern immer weiter ausgehöhlten Asylgesetze schaffen immer mehr Grauzonen und fragwürdige Entscheidungen, die mit dem eigentlich zugrunde liegenden Asylrecht nichts mehr zu tun haben.
„Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Menschen, die die Dienstleistungen der Ausländerbehörde in Anspruch nehmen müssen. Von langen Bearbeitungsdauern, ungerechten Einzelfallentscheidungen bis hin zu diskriminierendem Verhalten von Mitarbeiter/-innen reicht die Palette der Erfahrungsberichte“, stellt der Migrantenbeirat in seinem Antrag fest.
„Der Migrantenbeirat ist zum Jahresbeginn 2019 ins Gespräch mit den Verantwortlichen gegangen, hat verschiedene Probleme angesprochen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit gemacht. Inzwischen sind erste Verbesserungen, die Öffnung der Behörde und mehr Transparenz wahrnehmbar. Der nächste logische Schritt ist die Einführung eines transparenten Beschwerdemanagements, die es den betroffenen Menschen ermöglicht, Probleme anzusprechen, ohne dabei negative Konsequenzen für ihre Anliegen zu befürchten.“
Zudem greife der Antrag die Idee des Migrantenbeirats und verschiedener Vereine auf, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu etablieren. Dieser hat dann zum Ziel, strukturelle Probleme zu benennen und zu lösen.
Was in diesen Antragspunkten dann ausformuliert ist: „Die Ausländerbehörde führt gemeinsam mit dem Migrantenbeirat und weiteren Vereinen und Initiativen zweimal im Jahr einen Erfahrungsaustausch durch. Dafür wird der Ausländerbehörde ein VzÄ zur Verfügung gestellt. Die Stelle soll bis Januar 2020 eingerichtet werden.“
Bei Nacht und Nebel (2): Von Abschiebungen, Drittstaatenregelung und Illegalität + Videos & Bildergalerie
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