Zuletzt wurde 2016 heftig über die Leipziger Polizeiverordnung gestritten. Damals noch unter anderen Vorzeichen. Umfragen suggerierten, Leipzig hätte mit Ordnung und Sicherheit gewaltige Probleme. Und die Stadtpolizeibehörde müsse aufgerüstet werden, um auch richtige Polizeiaufgaben übernehmen zu können. Die drei folgenden Jahre hätte das Ordnungsdezernat eigentlich nutzen können, eine zukunftsfähige neue Polizeiordnung zu verfassen. Doch was seit Oktober vorliegt, so stellen die Grünen fest, ist nicht ansatzweise beschlussfähig.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb die Absetzung der Polizeiverordnung von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am heutigen Mittwoch, 22. Januar, beantragt. Nötig geworden ist die Befassung, da die alte Polizeiverordnung nur bis zum 31.12.2019 Gültigkeit hatte. Parallel dazu hat die Fraktion rund ein Dutzend Änderungsanträge gestellt.

Sechs dieser Änderungsanträge findet man zu Beispiel in diesem Antrag. Wenn dort z. B. lakonisch steht „§ 3 Abs. 4 wird gestrichen“, betrifft das genau diesen Passus: „(4) Auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, zu nächtigen oder zu lagern“.

„Aus unserer Sicht ist die Vorlage der Polizeiverordnung derzeit nicht beschlussfähig“, stellt Jürgen Kasek, Grünenstadtrat und Rechtsanwalt, fest. Es macht sich also bezahlt, wenn auch in den Fraktionen juristische Kompetenz einzieht, die so mancher städtischen Vorlage zu fehlen scheint.

„Es bestehen zu viele offene Fragen hinsichtlich einzelner Regelungsbereiche wie etwa dem unbestimmten Rechtsbegriff, dass bei Trockenheit nicht mehr gegrillt werden darf. Zudem wird an verschiedenen Stellen nach unserer Rechtsauffassung die Regelungskompetenz der Stadt missachtet. Die Stadt kann nur dort Verbote erlassen, wo eine Gefahr für die Rechtsgüter des Einzelnen oder die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung besteht. In einer Reihe von Fällen ist aber keine Gefahr gegeben.“

Norman Volger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und ordnungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, sieht hinter der etwas flott zusammengewürfelten Vorlage auch ein Problem, das immer öfter zu spüren ist, wenn es um die Arbeit der Verwaltung geht. Augenscheinlich fehlt es immer wieder am nötigen Personal, um auch rechtskonforme Vorlagen zu erstellen, die dem Stadtrat vorgelegt werden können.

„Es hat den Eindruck, als wäre die Polizeiverordnung mit heißer Nadel gestrickt worden“, sagt Volger. „Gerade im Bereich der Rechtsverordnung hat aber die Stadt Leipzig Kompetenz und Möglichkeit, im Bereich Ordnung und Sicherheit zu handeln. Dafür braucht es ausreichend Raum zur Befassung und klare und verständliche Vorschriften, die sofort und von jedem Menschen verstanden werden können. Daran fehlt es. Wir sollten uns hierbei nicht unter Druck setzen lassen, dafür ist das Thema zu wichtig.“

In den Änderungsanträgen setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, dass das Nächtigen und Lagern auf öffentlichen Flächen in der Verordnung gestrichen wird, um eine daraus folgende Kriminalisierung wohnungsloser Menschen zu verhindern.

„Auf der anderen Seite wollen wir ausdrücklich geregelt haben, dass das Wegwerfen von Müll wie Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial durch die Stadt geahndet wird“, so die Grünen. „Einweggrills sollen dagegen auf Grünflächen grundsätzlich untersagt werden.“

Und auch das Streitthema von 2016 zur Regelung der Straßenmusik (und ihrer Lautstärke) taucht wieder auf, genauso wie Debatte um Paragraph 6: „Verunreinigungen durch Wildplakatierung und Graffiti“, wo es in der Vorlage des Ordnungsdezernats heißt: „Es ist verboten, unbefugt öffentliche Straßen, bauliche Anlagen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen befindlichen Einrichtungen und Anpflanzungen 1. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt ist; 2. mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen Beschriftungen zu bekleben oder sonst zu versehen oder die Vornahme solcher Handlungen durch andere Personen zu veranlassen.“

Ein Paragraph, der es mehrfach in sich hat. Denn gerade Graffiti gelten (sofern ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers aufgebracht) sowieso schon laut Strafgesetzbuch als Sachbeschädigung. Das ist ja die Handlungsgrundlage der Polizei, die nach Graffiti-Sprayern ja mittlerweile regelrecht systematisch jagt. Das hat also in einer städtischen Ordnung gar nichts zu suchen. Aber die Grünen vermuten wohl nicht zu Unrecht, dass hier ein Sachbearbeiter seinen eigenen Kleinkrieg führt, der auch Aktionen kriminalisieren soll, die überhaupt keine Sachbeschädigung darstellen. Weshalb die Grünen als Ergänzung dieses Paragraphen fordern: „Ausgenommen davon ist Straßenkreide, soweit sie nicht langanhaftend ist, keine chemischen Zusätze enthält und wasserlöslich ist.“

Was auch die Linksfraktion dazu bringt, hier eine Ergänzung zu fordern: „ […] 1. Zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt wird; ausgenommen hiervon ist das Besprühen und Bemalen von öffentlichen Straßen und Plätzen mit wasserlöslicher und umweltfreundlicher Sprüh- und Straßenkreide.“

Was die Linksfraktion auch begründet: „Bisher kommt es im Rahmen von angemeldeten Versammlungen zu erheblichen Unsicherheiten seitens der Demonstrierenden und der Ordnungskräfte hinsichtlich des Umgangs mit Straßen- und Sprühkreide. Durch diese Klarstellung in der Polizeiverordnung ist dieses künstlerische Element der freien Meinungsäußerung legitim und fortlaufend nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu werten.“

Hier klingt zumindest an, aus welcher politischen Richtung einige der Verschlimmbesserungen in der Polizeiverordnung stammen und wie sehr sie dem seit November sichtbaren Versuch des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) entsprechen, jeglichen demokratischen Protest auf Leipzigs Straßen zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit zu desavouieren. Bis tatsächlich kaum noch ein Bürger weiß, was man eigentlich bei öffentlichen Demonstrationen überhaupt noch darf, ohne nicht sofort in Untersuchungshaft zu landen und saftige Ordnungsstrafen zu kassieren.

Insofern ist der Antrag der Grünen, diese Polizeiverordnung zu vertagen, ein erster Versuch, dieser unheilvollen Entwicklung ein Ende zu setzen. Denn unübersehbar hat das jahrelange Getrommel eben dazu geführt, dass einige Sachbearbeiter in der Ordnungsbehörde mittlerweile wirklich glauben, sie müssten das Amt zur Strafverfolgungsbehörde umbauen.

Im Foto haben wir einen Strafbestand, der auch dann unter Sachbeschädigung fällt, wenn er nicht in der Leipziger Polizeiverordnung steht (das Graffiti im Hintergrund), mit einem Tatbestand im Bild, den die Leipziger Polizeiverordnung nur zeitlich regelt, ansonsten aber duldet, egal wie viel Lärm „motorbetriebene Garten- oder Bodenbearbeitungsgeräte“ machen. (§ 18 Haus- und Gartenarbeiten nicht gewerblicher Art).

Leipzigs Polizeiverordnung soll 2020 in neuer Form beschlossen werden

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