Eigentlich sollte sich der Stadtrat am 22. Januar auch mit der neuen Polizeiverordnung beschäftigen. Doch die Grünen wollten diesen Punkt von der Tagesordnung nehmen und hatten dank der Unterstützung der AfD auch Erfolg mit ihrem Absetzungsantrag. „Es bestehen zu viele offene Fragen hinsichtlich einzelner Regelungsbereiche“, hieß es seitens der Grünen. Was zu einer drastischen Auskunft des Oberbürgermeisters Burkhard Jung führte.
Aufgrund einer Nachfrage erklärte er bereits zum Beginn der Sitzung am 22. Januar 2020, dass er die Absetzung der Abstimmung zur neuen Polizeiverordnung Leipzigs nach ihrer Rechtmäßigkeit prüfen müsse. Denn die neue Verordnung muss nach 10 Jahren Gültigkeit der alten, welche Ende Dezember 2019 ausgelaufen sei, bis zum 8. Februar 2020 beschlossen sein.
„Wir laufen damit in eine gesetzlose Situation hinein“, quittierte deshalb Jung dann auch den mit 30 Stimmen am Ende positiv votierten Absetzungsantrag, welcher auch für die Fortsetzung der Sitzung am kommenden Mittwoch galt. Zuvor hatte er einen Kompromiss angeboten, die Debatte zur Polizeiverordnung gleich auf den 29. Januar 2020 zu verlegen. Jung selbst kann als Oberbürgermeister nur einen Monat Übergangszeit seit dem 8. Januar 2020 gewährleisten.
Da hätte die neue Polizeiverordnung bereits die alte ersetzen sollen, doch der Verwaltungsvorschlag kam wohl zu spät und trug eine äußerst merkwürdige Handschrift.
Heiko Rosenthal versuchte noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Stadtrat die Neufassung seit dem 10. Dezember 2019 vorgelegen hätte. Zuvor hatte Jürgen Kasek (Grüne) den Absetzungsantrag seiner Fraktion so begründet, dass es hier um ein „grundlegendes Thema für das Zusammenleben in Leipzig“ geht. Die Zeit sei nicht gewesen, sich inklusive der Einbeziehung der Bevölkerung mit dieser neuen Vorlage zu befassen.
Demnach könnte es sein, dass die am 22. Januar vorgenommene Absetzung des Beschlusses bis zur Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, 29. Januar 2020, aufgrund der Rechtsungültigkeit durch den OBM zurückgenommen werden muss und die neue Polizeiverordnung erneut zur Abstimmung gestellt wird. Wie sich diese aufgrund der etwa ein Dutzend umfassenden Änderungswünsche bis dahin noch verändert ist offen, aber wohl in der kurzen Zeit nicht mehr zu klären.
Eine reine Ablehnung der neuen Polizeiordnung wäre, sollte die Rechtslage sich so darstellen, am 29. Januar nicht mehr möglich. Der Stadtrat tritt danach erst wieder am 26. Februar 2020 zusammen, bis dahin hätte Leipzig keine gültige Verordnung. Weshalb die Grünen noch vor dem 8. Februar eine Sondersitzung des Rates überlegen.
Weil die Tagesordnung auch in anderen Punkten an diesem Tag nicht abgearbeitet werden konnte, wird die Ratsversammlung so oder so am 29. Januar fortgesetzt.
Die Debatte zur Absetzung am 22. Januar 2020 im Stadtrat
Video: Livestream der Stadt Leipzig
Grüne beantragen Absetzung und Neufassung der Polizeiverordnung in der heutigen Ratsversammlung
Grüne beantragen Absetzung und Neufassung der Polizeiverordnung in der heutigen Ratsversammlung
Hinweis der Redaktion in eigener Sache (Stand 24. Januar 2020): Eine steigende Zahl von Artikeln auf unserer L-IZ.de ist leider nicht mehr für alle Leser frei verfügbar. Trotz der hohen Relevanz vieler Artikel, Interviews und Betrachtungen in unserem „Leserclub“ (also durch eine Paywall geschützt) können wir diese leider nicht allen online zugänglich machen. Doch eben das ist unser Ziel.
Trotz aller Bemühungen seit nun 15 Jahren und seit 2015 verstärkt haben sich im Rahmen der „Freikäufer“-Kampagne der L-IZ.de nicht genügend Abonnenten gefunden, welche lokalen/regionalen Journalismus und somit auch diese aufwendig vor Ort und meist bei Privatpersonen, Angehörigen, Vereinen, Behörden und in Rechtstexten sowie Statistiken recherchierten Geschichten finanziell unterstützen und ein Freikäufer-Abonnement abschließen (zur Abonnentenseite).
Wir bitten demnach darum, uns weiterhin bei der Aufrechterhaltung und den Ausbau unserer Arbeit zu unterstützen.
Vielen Dank dafür und in der Hoffnung, dass unser Modell, bei Erreichen von 1.500 Abonnenten oder Abonnentenvereinigungen (ein Zugang/Login ist von mehreren Menschen nutzbar) zu 99 Euro jährlich (8,25 Euro im Monat) allen Lesern frei verfügbare Texte zu präsentieren, aufgehen wird. Von diesem Ziel trennen uns aktuell 350 Abonnenten.
Keine Kommentare bisher