Seit einiger Zeit dürfen sich ja Leipzigs Ordnungsamtskräfte auch um Lärm und Nachbarschaftsstreit kümmern, entlasten damit die Leipziger Polizei und machen dabei Erfahrungen, die vorher nicht zum Erfahrungsbereich Leipziger Standordnungskräfte gehörten. Was mit hineinspielt, wenn Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal jetzt die Leipziger Polizeiverordnung aktualisieren will.

Die neu sortierte „Polizeiverordnung der Stadt Leipzig über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig“ hat er in der vergangenen Woche in der Dienstberatung des OBM vorgestellt. Tatsächlich nimmt sie vor allem Änderungen auf, die durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates zur Aufrüstung und Aufgabenmehrung des Leipziger Stadtordnungsdienstes schon entstanden sind. Wenn statt der Polizei der Stadtordnungsdienst nächtliche Nachbarschaftsstreits klärt, ändert sich logischerweise die Sicht auf ein Problemfeld, das vorher nur zum Arbeitsalltag der Polizei gehörte.

Auch wenn es die Meldung der Stadtverwaltung dann eher blumig umschreibt: „Polizeiverordnungen verkörpern Lebenslagen und Streitgegenstände auf kommunaler Ebene, die nicht bereits anderweitig geregelt sind. Sie dienen der Gefahrenabwehr und haben auf Basis der gesetzlichen Vorschriften eine Gültigkeit von längstens zehn Jahren. Da die momentan gültige Polizeiverordnung seit dem 9. Januar 2010 in Kraft ist, muss eine neue erlassen werden. Einbezogen wurden alle betroffenen Ämter und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung sowie die Polizeidirektion Leipzig.“

Welche Auswirkungen die auch in Leipziger Medien exzessiv geführte Debatte mit sich gebracht hat, deutet der Ordnungsbürgermeister zumindest an.

„Obwohl der Schutz Dritter unter anderem vor erheblichen Belästigungen selbstverständlich sein sollte, zeigt sich im täglichen Miteinander leider oft ein anderes Bild“, erläutert Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.

„Die vorliegende Neufassung wurde deshalb thematisch neu strukturiert und den aktuellen Gegebenheiten und Notwendigkeiten angepasst. Mit der Novellierung haben wir ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung für die in unserer Stadt lebenden Menschen und ihrer Gäste geschaffen. Sie reflektiert sowohl die durch die Stadt Leipzig und den Polizeivollzugsdienst gesammelten Erfahrungen als auch die Entwicklung im gesellschaftlichen Zusammenleben.“

So werden in der neuen Verordnung etwa zum Schutz der Nachtruhe nunmehr konkrete Ruhezeiten festgelegt. Die Nachtzeit umfasst demnach die Zeit von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe erheblich zu stören, zu unterlassen. Darüber hinaus sind auch Änderungen für Hundebesitzer beabsichtigt. So soll es künftig verboten werden, neben öffentlich zugänglichen Spiel- nun auch Sportplätze mit Hunden zu betreten oder diese dorthin laufen zu lassen. In größeren Menschenansammlungen sind die Tiere mit einem Maulkorb zu versehen.

Natürlich enthält die neue Polizeiverordnung nicht nur Verbote, sondern auch Gebote, welche im täglichen Miteinander selbstverständlich sein sollten, betont die Verwaltung. So wird sehr deutlich dazu aufgerufen, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger öffentliche Straßen, Grün- und Erholungsanlagen sauber zu halten. Einrichtungen der Stadtmöblierung wie beispielsweise Bänke, Unterstände und Toilettenanlagen sowie Abfall- und Wertstoffsammelbehälter sind entsprechend des eigentlich zugedachten Zwecks zu nutzen und dürfen nicht umgestellt werden.

Die neue Polizeiverordnung kann frühestens in der Ratsversammlung am 22. Januar 2020 verabschiedet werden. Ihr tatsächliches Inkrafttreten richtet sich dann nach der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen.

Der Stadtrat tagt: Eine neue Polizeiverordnung oder: Wer mag hier welche Musik? + Audio

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