Das sind dann wohl die schönsten Ablehnungen aus der Verwaltung, wenn diese eines Tages einfach mitteilt, dass sich der Antrag erledigt hat, weil man seit zwei Monaten genau das schon macht, was in diesem Fall die Linksfraktion im Januar beantragt hatte. „Das Mittagessen wird ab 01.08.2019 für Kinder und Jugendliche, die für den Leipzig-Pass anspruchsberechtigt sind, kostenfrei“, hatte diese beantragt.

„Für die Finanzierung werden zusätzlich 2019 800.000 Euro und 2020 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, war dann der zweite Teil des Antrags. Übrigens schon der zweite seiner Art. Noch im Juli 2018 hatte das Sozialdezernat der Linksfraktion beschieden, dass eine kostenlose Schulspeisung einfach nicht zu finanzieren wäre.

Aber irgendwie war das Frühjahr 2019 im Stadtrat reineweg seltsam. Die Tagesordnungen der Stadtratssitzungen waren so vollgepackt, dass die Ratsversammlung immer wieder noch eine Extra-Runde drehen musste. Und doch wurde nicht alles geschafft. Dann kam die Stadtratswahl und durch die späte Akzeptanz des Wahlergebnisses auch noch eine etwas längere Sommerpause, in der die Stadtverwaltung natürlich keine Pause machte.

Erst recht nicht bei Sachen, die sogar inzwischen Gesetz geworden sind. Denn auch wenn die SPD in diesem Jahr eine Wahlschlappe nach der anderen kassiert, arbeitet sie in der Bundesregierung unermüdlich weiter. Und aus ihrem Portfolio stammt dann auch das „Starke-Familien-Gesetz“, das in seiner ersten Stufe am 1. Juli in Kraft trat und das von Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) im Januar vorgestellt worden war.

Was ja noch nicht bedeuten musste, dass es vom Bundestag auch schnell beschlossen würde. Auf dem Tisch der aktuellen Bundesregierung stapeln sich noch dutzende Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die oft schon am widerständigen Verhalten der Unionsparteien scheitern, denen selbst das eher gemütliche Tempo der SPD noch zu hoch ist. Man denke nur an den zähen Klimakompromiss, den das „Klimakabinett“ am 20. September vorgestellt hat.

Im „Starke-Familien-Gesetz“ ging es vor allem um die Stärkung von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Da zählt das Geld fürs Schulessen mit dazu.

Was das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule jetzt so formuliert: „Leipzig-Pass-Anspruchsberechtige, die entweder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen eine Mittagessenförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Bis zum 31.07.2019 hatten die Anspruchsberechtigen einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 € je Mittagessen zu tragen. Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes entfällt dieser Eigenanteil ab dem 01.08.2019.

Besteht kein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, erhalten in Leipzig Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass eine Mittagessenförderung in gleicher Höhe. Grundlage ist der Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 (A-00042/14). Für diesen Personenkreis entfällt ebenfalls ab dem 01.08.2019 der Eigenanteil in Höhe von 1,00 € je Mittagessen.

Dementsprechend erhalten Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass ab/seit 01.08.2019 bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen ein kostenfreies Mittagessen.“

Natürlich ging es der Linksfraktion auch darum, dass diese Kostenerlasse durch Finanzen aus dem Stadthaushalt gedeckt sind. Nur dass das Bundesgesetz jetzt die Möglichkeit eröffnete, diese Kosten durch Bundesmittel aufzufangen.

Um wie viel Geld es dabei geht, hat das Sozialdezernat auch aufgeschlüsselt: „Die sich aus der Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes im Jahr 2019 ergebenden Mehraufwendungen für die Mittagessenverpflegung betragen ca. 711,4 TEUR (711.400 Euro, d. Red.) und setzen sich wie folgt zusammen:

Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt: 6.500 EUR
Bereich SGB II: 480.800 EUR
Bereich Hilfen für Asylbewerber: 77.700 EUR
Bereich Wohngeld/Kindergeldzuschlag: 146.400 EUR

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt innerhalb der jeweiligen Budgeteinheiten des Sozialamtes. Leistungen für Bildung und Teilhabe werden vollständig durch Bundesmittel über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft finanziert.“

Der Stadtrat muss also kein Extra-Budget beschließen, aber die betroffenen Kinder bzw. ihre Eltern werden trotzdem finanziell entlastet.

Kostenlose Schulspeisung für alle: Sozialdezernat hält den Antrag der Linken für nicht finanzierbar

Kostenlose Schulspeisung für alle: Sozialdezernat hält den Antrag der Linken für nicht finanzierbar

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