Der Leipziger Wohnungsmarkt ist eng geworden. Gerade in innerstädtischen Quartieren ist das schon deutlich zu spüren. Umso besorgter waren die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen im März, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung 2020 ohne Nachfolgeregelung ausläuft. Deshalb beantragten sie, der OBM möge sich in Dresden darum bemühen, dass es eine Anschlussregelung gibt.

Die Stadt Dresden hatte so eine Verordnung schon 2015 bekommen, Leipzig erst 2018. Sie konnte also noch kaum wirksam werden. „Die Kappungsgrenzen-Verordnung von 2015 tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Leipzig hat die Kappungsgrenze, welche Mieterhöhungen nur noch in Höhe von 15 % in Richtung der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässt, erst Anfang 2018 eingeführt“, schrieben die antragstellenden Fraktionen. „Eine Erhöhung zurück wieder auf 20 % schon nach 2 ½ Jahren wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar. Der aktuelle Monitoringbericht Wohnen 2018 bestätigt, dass in Leipzig weiterhin eine angespannte Wohnungsnot zu verzeichnen ist.“

Der Oberbürgermeister müsste sich also „beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die zum 30. Juni 2020 auslaufende Kappungsgrenzen-Verordnung mit in Kraft treten spätestens zum 1. Juli 2020 erneuert wird, sodass eine nahtlose Fortwirkung gewährleistet ist.“

Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau stimmt dem Antrag jetzt zu. Man hat es ja alles im Bauausschuss schon ausführlich diskutiert.

„Die Absenkung der Kappungsgrenze gehört gemäß der Beschlüsse VI-A-03790 vom 17.05.2017 und VI-DS-07652 vom 27.09.2018 zu den Instrumenten zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig“, nennt das Dezernat einen der Gründe, warum die Stadt bei dem Thema dranbleiben sollte. Und eine Absenkung der Kappungsgrenze sei ebenso sinnvoll, denn nach wie vor sind die Leipziger Einkommen auch für sächsische Verhältnisse unterdurchschnittlich. Schon 2018 hat sich der Anteil der Miete an den Einkommen im Schnitt wieder von 30 auf 34 Prozent erhöht, bei niedrigen Einkommen ist der Anteil noch höher.

„Die Absenkung der Kappungsgrenze möglicher Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 % auf 15 % zielt darauf ab, den Mietenanstieg von vergleichsweise günstigem Wohnraum zu drosseln. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerung an die Hand gegeben“, betont das Dezernat.

„Dies ist vor dem Hintergrund der von stadtweiten Mietanstiegen geprägten Wohnungsmarktentwicklung zielführend. So betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2017 der Anteil der Haushalte, bei denen in den vergangenen vier Jahren eine Mieterhöhung stattfand, 34 %. Nur bei 20 % der Haushalte wurde diese – wenigstens teilweise – mit einer Modernisierungsmaßnahme begründet.“

Möglicherweise muss der OBM wegen dieses Themas doch noch nach Dresden fahren, denn die Absenkung auf 15 Prozent ist noch nicht sicher. Da braucht es wohl noch ein klärendes Gespräch mit dem Innenminister. Oder im Text des Planungsdezernats: „Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen plant das Sächsische Ministerium des Innern vor Außerkrafttreten der Verordnung die Überprüfung einer erneuten Kappungsgrenzenverordnung. Um eine nahtlose Fortwirkung ab 01.07.2020 zu gewährleisten, sollte die Stadt Leipzig bereits 2019 auf die in Leipzig weiter bestehende Notwendigkeit einer abgesenkten Kappungsgrenze beim Sächsischen Ministerium des Innern hinwirken.“

Der Stadtrat tagt: Senkung der Kappungsgrenze um 5 Prozentpunkte beschlossen

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