Eigentlich wollte der Stadtrat bereits am Mittwoch, den 15. Mai, über einen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, ein Darlehen der Stadt an die L-Gruppe in Höhe von rund 228 Millionen Euro bis Ende 2020 in Eigenkapital umzuwandeln. Doch wegen rechtlicher Unsicherheiten einigte man sich darauf, das Thema auf die Fortsetzung der Ratsversammlung am 22. Mai zu vertagen.

Heiko Oßwald (SPD) erklärte in der Sitzung am 15. Mai, dass dies nur ein „kleiner Baustein“ sei, „um die LVV zu stärken und das 365-Euro-Ticket zu finanzieren“. Durch die Umwandlung werde die L-Gruppe nicht mehr Geld haben. Aber es wäre ein „klares Bekenntnis der Stadt, dass kein Kapital für Haushaltszwecke verwendet wird“.

Uwe Rothkegel aus der CDU-Fraktion hielt dagegen, dass die L-Gruppe davon nicht profitieren werde. Zudem sei es ihr zuzumuten, die geringe Summe, die jährlich zu tilgen ist, tatsächlich zahlen können. Der Antrag sei deshalb wohl eher als Wahlkampfmanöver zu sehen oder als „Retourkutsche“ dafür, dass die CDU kürzlich einem Tarifmoratorium für die LVB zugestimmt hat.

In der Fortsetzung der Ratsversammlung am 22. Mai präsentierte die Verwaltung dann folgenden Vorschlag:

„1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.1 die Restschuld der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH („LVV“) aus dem Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig (planmäßig 227.846.477,31 EUR) mit Wirkung zum 31.12.2020 vollständig in Eigenkapital der LVV zu wandeln und die mit dem Gesellschafterdarlehen in Zusammenhang stehenden Vertragswerke entsprechend zu beenden.

1.2 in der Gesellschafterversammlung der LVV einen Beschluss herbeizuführen, wonach die LVV in den Jahren 2021 bis 2023 jährlich 5.000.000,00 EUR mit einer Zweckbindung für investive Maßnahmen im ÖPNV anspart. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Gesellschafterversammlung der LVV auf Basis entsprechender Verwendungsbeschlüsse der Ratsversammlung. Die Weiterleitung der Mittel an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH muss im Rahmen des beihilferechtlich Zulässigen erfolgen. Die Ausgleichszahlungen gemäß Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag haben Vorrang.

1.3 bei künftigen Planungen und Beschlüssen zur Ergebnisverwendung der LVV für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 jährlich einen Betrag in Höhe der bis dato angenommenen Zinsentwicklung auf das Gesellschafterdarlehen in die Gewinnrücklagen der LVV einzustellen, soweit das Jahresergebnis der LVV dafür ausreicht. Die Ausgleichszahlungen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages haben Vorrang.

2. Über den weiteren Verlauf nach dem Jahr 2023 entscheidet die Ratsversammlung nach der Evaluation der geltenden Mobilitätsstrategie (Nachhaltigkeitsszenario) und damit zusammenhängender Investitionsbedarfe bis 30.06.2023 erneut.“

Nachdem die Fraktionen nochmals 20 Minuten Zeit erhielten, sich intern zu ihrem Abstimmungsverhalten zu beraten, folgte am Ende ein klares Ergebnis: 61 dafür, niemand dagegen, keine Enthaltungen.

OBM geht zu zwei Dritteln auf den SPD-Vorschlag für das Gesellschafterdarlehen der LVV ein

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