Als Leipzigs Stadtverwaltung Anfang März ihre Befragung zur sozialen Erhaltungssatzung startete, war man in der Linksfraktion ein wenig entsetzt. Denn noch im September 2018 hatte die Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau mehrere dutzend Stadtgebiete festgestellt, in denen der Verdrängungsdruck heute schon groß ist, wo die Stadt also dringend handeln muss, um die Verdrängung finanziell schwächerer Bewohner zu verhindern.

Aber am 8. März verkündete das Dezernat: „Die Stadt Leipzig prüft aktuell in fünf Stadträumen, ob eine sogenannte Soziale Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch erlassen werden kann. Dazu werden zunächst mit einer detaillierten Haushaltsbefragung Daten erhoben. (…) Das Ziel einer solchen baurechtlichen Satzung besteht darin, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Damit wird versucht, Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen und die Bevölkerungsmischung im Wohngebiet zu erhalten.“

Und dann stellte das Dezernat noch fest: „Eine Voruntersuchung sowie eine Ratsentscheidung hatten vergangenes Jahr folgende relevante Stadträume identifiziert:

  1. Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest
  2. Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz

III. Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig

  1. Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch
  2. Connewitz.

… Erste Ergebnisse der Befragungen liegen bis zum Sommer 2019 vor, sie fließen in die Detailuntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen und in die Arbeit der Ämter ein.“

Das mit der Stadtratsentscheidung stimmt. Aber dass die Verwaltung jetzt freilich mit der Formulierung von Aufstellungsbeschlüssen für diese Stadtgebiete zögert, findet man in der Linksfraktion inakzeptabel.

Ergebnisse des Grobscreenings zur Erhaltungssatzung. Grafik: Stadt Leipzig
Ergebnisse des Grobscreenings zur Erhaltungssatzung. Grafik: Stadt Leipzig

„Die formalen Voraussetzungen für einen Aufstellungsbeschluss im oben genannten Untersuchungsgebiet sind aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung VI-DS-05896 gegeben“, heißt es jetzt in jedem einzelnen Antrag, mit dem die Linksfraktion erreichen möchte, dass die Stadt für jedes der als betroffen festgestellten Gebiete schnellstmöglich einen Aufstellungsbeschluss erlässt, damit die Bewohner dieser Ortsteile wenigstens eine gewissen Schutz genießen und Maßnahmen, die der sozialen Erhaltungssatzung zuwider laufen, erst einmal zu unterlassen sind.

Dabei hat die Linke die im September ermittelten Brennpunkte 1:1 übernommen und für jeden einen einzelnen Antrag formuliert: “Die darin identifizierten Relevanzgebiete, die kongruent zu den statistischen Bezirken sind, können als konkrete Gebietsabgrenzungen für Aufstellungsbeschlüsse benutzt werden. Üblicherweise werden im weiteren Verwaltungsverfahren die Gebietsabgrenzungen konkretisiert und in die Satzungsbeschlüsse integriert.“

Und so hat die Linksfraktion für folgende Stadtgebiete die Aufstellung einer Erhaltungssatzung beantragt, mal deutlich umfassender wie in Plagwitz/Lindenau, Ost/Südost oder dem Innerer Osten, mal deutlich kleiner wie mit der Brockhausstraße (statt ganz Schleußig, das im Grobscreening von 2018 gar nicht auftaucht), dazu noch Kleinzschocher, Leutzsch-Ost, Leutzsch-West, Gohlis-Süd und Zentrum-West.

Da diverse “Aufwertungen” in den betroffenen Gebieten längst passieren, drängt jetzt die Zeit. Die Stadtverwaltung wollte zwar schon im Dezember entsprechende Aufstellungsbeschlüsse fassen, verschob das Vorhaben dann aber aufs Ende des 1. Quartals 2019, zuletzt aber war dazu gar nichts mehr zu hören. Was die Linksfraktion zum Handeln animierte. Denn erst wenn ein Aufstellungsbeschluss vorliegt, genießen die betroffenen Gebiete einen gewissen Schutz.

“Dann kann sich die Verwaltung auch ein bisschen Zeit nehmen mit dem zugehörigen Satzungsbeschluss, in dem dann die Gebietsgrenzen möglicherweise noch einmal konkretisiert werden”, sagt Linke-Stadtrat Mathias Weber. Vorbild sind andere Städte wie Köln, Tübingen und Berlin. Ganz zu Anfang – im Mai 2018 – war es auch ein Antrag der Linksfraktion gewesen. Da möchte man am Ende schon den Druck aufrecht erhalten, damit gerade die von Verdrängung bedrohten Stadtquartiere schnellstmöglich unter eine solche Milieuerhaltungssatzung gestellt werden.

Für fünf Stadträume in Leipzig soll die Einführung einer Erhaltungssatzung geprüft werden

Für fünf Stadträume in Leipzig soll die Einführung einer Erhaltungssatzung geprüft werden

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