Der Austausch der Fahrgastunterstände an Bus- und Bahnhaltestellen hat die letzte juristische Hürde genommen, teilt das Leipziger Rathaus am heutigen Freitag, 22. Februar, mit. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Donnerstag, 21. Februar, die Beschwerde der Firma Wall GmbH gegen die Vergabe der Leistung an die Firma RBL Media GmbH durch die Stadt Leipzig zurückgewiesen.
Bereits im November hatte die Vergabekammer per Beschluss bescheinigt, dass das Vergabeverfahren um die Werberechte fehlerfrei von der Stadt durchgeführt worden war. Damit kann der Auftrag jetzt erteilt werden. Neben den Fahrgastunterständen sind auch weitere Werbeträger im öffentlichen Raum von der Vergabe umfasst.
Die Stadt hatte im Juni 2018 – nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss – die Werbefirma RBL Media GmbH zum Sieger der Ausschreibung der Werberechte an den Fahrgastunterständen erklärt und angekündigt, ihr den Zuschlag für den Bau und die Betreuung der Fahrgastunterstände sowie anderer Werbeanlagen vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2034 zu erteilen. Gegen die Entscheidung der Stadt hatte der jetzige Vertragspartner, die Wall GmbH, unmittelbar nach dem Ratsbeschluss eine Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beantragt und anschließend Beschwerde beim OLG Dresden eingelegt.
Wall hatte die Werbekontrakte von JCDecaux übernommen, das seit den 1990er Jahren für den Betrieb und die Wartung der Wartehäuschen und die dortige Werbung verantwortlich war.
Nachdem der Rechtsstreit jetzt zugunsten der Stadt Leipzig entschieden ist, können alle Kräfte auf die Vorbereitung zum Umbau aller Fahrgastunterstände und Werbeanlagen im Stadtgebiet ab dem 1. Juli 2019 konzentriert werden, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, atmet Leipzigs Verwaltung auf.
Zur Vorgeschichte: 2016 musste eine erste Ausschreibung zur Außenwerbekonzession zunächst aufgehoben werden, da kein wirtschaftlich akzeptables Angebot vorgelegen hatte. Bei der Neuausschreibung votierten die Stadträte im Juni dieses Jahres für das Angebot der RBL Media GmbH, das für Leipzig am wirtschaftlichsten war. Zu den wichtigsten Kriterien zur Bewertung der Angebote auf die erneute Ausschreibung gehörten eine Garantie zum Aufbau und Betrieb von mindestens 670 Fahrgastunterständen für Leipzig sowie ein hoher Standard des Designs und der Qualität von Stadtmöblierung und Werbeanlagen entsprechend dem Werbekonzept der Stadt.
So sieht das Konzept u. a. vor, mit den Unterständen auch innovative Ideen zum Klimaschutz umzusetzen. So werden grundsätzlich alle Fahrgastunterstände mit Gründächern oder Solarmodulen ausgestattet.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Es gelingt damit, statt der heute ca. 600 Wartehäuschen zukünftig ca. 900 Stück an Straßenbahn- und Bushaltestellen aufzustellen.
Leipzig hofft nun, den Austausch der Fahrgastunterstände endlich beauftragen zu können
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