Leipzig wird immer lauter, trotz eines zumeist Papier gebliebenen Lärmschutzprogramms. Während die LVB massiv investieren, um den Lärm durch Straßenbahnen zu verringern, nimmt die Lärmbelastung durch Kfz, Eisenbahn und Flugzeuge massiv zu. Und trotzdem lehnt das Umweltdezernat die Auflage eines Programms für Schallschutzfenster als überflüssig ab.
Den Antrag gestellt hatte im Mai die Grünen-Fraktion: „Die Stadt legt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auf. Dieses Programm wird mit jährlich 250.000 € ausgestattet.“
Und sie hatte es auch an einem anschaulichen Beispiel erklärt, das den Leipzigern nur allzu vertraut ist – der zum Tangentenviereck-Stück gewordenen Karl-Tauchnitz-Straße.
„Nicht zuletzt die jahrelange Diskussion um eine Lärmentlastung der Anwohner*innen der Karl-Tauchnitz-Straße und der Harkortstraße zeigt den großen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen. Diese können einerseits durch eine Verkehrsentlastung oder Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, wie der Verwaltungsstandpunkt zur ‚Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße‘ (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) offenbart, müssen bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle in Angriff genommen werden“, stellten die Grünen fest.
„Für die Umrüstung der Fenster in Lärmschutzfenster hatte die Stadt Leipzig bereits in den 90er Jahren ein kommunales Förderprogramm, welches jedoch in Zeiten knapper Kasse den Streichungen freiwilliger Leistungen zum Opfer fiel. Seither hat die Verkehrs- und damit auch die Lärmbelastung an Leipziger Straßen weiter in erheblichem Umfang zugenommen, sodass die Stadt dieses Programm, beispielsweise als 50 % Zuschuss der Investitionssumme, aus Fürsorgepflicht gegenüber den Steuerzahler*innen wieder aufnehmen sollte.“
Ob eine Lärmentlastung in der Karl-Tauchnitz-Straße nicht dennoch möglich wäre, muss offenbleiben. Die Erklärungen der Stadtverwaltung zu den diversen Anträgen aus dem Stadtrat klangen eher so, als habe man sich mit der Schaffung des Tangentenvierecks und der massiven Umleitung des Lkw-Verkehrs über die Karl-Tauchnitz-Straße in eine Sackgasse manövriert.
Andererseits erzählen die Probleme der Anwohner hier eben auch davon, dass der Verkehr in der Stadt massiv zugenommen hat und dass Leipzig nicht wirklich belastbare Pläne hat, die Lärmbelastung zu mindern.
Wovon ja auch die Ergebnisse der „Bürgerumfrage 2017“ erzählten.
Die Lärmbelastung durch Straßenbahnen ist seit 2015 von 14 auf 12 Prozent gefallen, die durch Baustellen von 11 auf 9 Prozent.
Dafür fühlten sich mittlerweile 7 Prozent der Leipziger durch Eisenbahnlärm massiv belastet (2015: 5 Prozent). Die Lärmbelastung durch den ungeregelten Flugverkehr am Frachtflughafen Leipzig/Halle wuchs von 7 auf 9 Prozent. Und beim Kfz-Verkehr fühlen sich mittlerweile 24 Prozent der Leipziger massiv belastet (2015: 23 Prozent).
Ein Schallschutzfenster-Programm auch außerhalb der am Flughafen definierten Fluglärmzone würde also rechnerisch Sinn machen. Aber das Leipziger Umweltdezernat zeigt sich nun in seiner Stellungnahme überzeugt, dass eigentlich alle Leipziger genügend Fensterschallschutz haben.
„Aus fachlicher Sicht ist die Schaffung eines neuen konventionellen Schallschutzfenster-Förderprogramms nicht mehr zeitgemäß. Das in den 90er Jahren durchgeführte Förderprogramm basierte auf der Notwendigkeit, Wohngebäude mit Schallschutzfenstern auszustatten, die vor 1990 errichtet wurden und für die zum damaligen Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen bzgl. des Schallschutzes für Wohngebäude noch nicht existierten“, erklärt nun das Umweltdezernat.
„Im Jahr 1990 wurde die 1989 verabschiedete DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) öffentlich-rechtlich eingeführt. D. h. bei jedem ab 1990 errichteten Neubau und jeder ab 1990 durchgeführten Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden musste der Schallschutz den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Mittlerweile kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Wohngebäude entlang hochbelasteter Straßen gemäß den Bestimmungen der DIN 4109 entsprechend schallgedämmt saniert bzw. errichtet wurde.“
Das ist erst einmal nur eine Vermutung. Und mit einer Vermutung setzt das Dezernat fort: „Das betreffende Gebäude in der Karl-Tauchnitz-Straße wurde ebenfalls nach 1990 errichtet und sollte bereits den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Die Eigentümer würden demnach nicht von einem neuen Schallschutzfenster-Förderprogramm profitieren können. Zudem geht der Trend weg von der Installation herkömmlicher Schallschutzfenster hin zu Fenstern, die einen ausreichenden Innenraumpegel und parallel eine ausreichende Lüftung gewährleisten können. Dazu zählen z. B. die Hamburger Hafencity-Fenster und die Eilenburger Hafencity-Fenster.“
Wer sich die Betroffenheitskarte zum Verkehrslärm in Leipzig anschaut, sieht, dass das Zentrum-Süd, zu dem das Musikviertel gehört, mit zu den dunkelblauen Ortsteilen gehört, wo über 30 Prozent der Betroffenen über massive Kfz-Verkehrslärmbelastung klagen. Der Ortsteilkatalog, der das genauer differenzieren wird, soll erst in den nächsten Wochen erscheinen.
Der Ortsteilkatalog von 2016 wies diesen Ortsteil schon mit einer Kfz-Lärmbelastung von 26 Prozent aus – was im Grunde bedeutet, dass der Verkehrslärm hier in den letzten zwei Jahren noch deutlich zugenommen haben muss.
Was eben auch heißt: Immer mehr Leipziger leiden verstärkt unter Verkehrslärm, möglicherweise punktuell an besonders belasteten Straßen, wo der Lärm dauerhaft die von der DIN 4109 vorgegebenen 53 Dezibel übersteigt. Und selbst wenn es nur in Spitzenzeiten so ist, ist das eine massive Lärmbelastung.
Wie freilich das Leipziger Umweltdezernat tickt, macht es im letzten Absatz der Stellungnahme deutlich: „Eine Minderung der Verkehrslärmbelastung und damit auch die Einhaltung der gemäß DIN 4109 vorgegebenen Innenraumpegel sollte primär durch eine Änderung des Mobilitätsverhaltens (nachhaltige Mobilität) oder auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Tempo 30) erreicht werden. Entsprechende Maßnahmen wurden und werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung (§ 47d BImSchG) für die Stadt Leipzig erarbeitet und sollten dringend umgesetzt werden.“
Das ist dann wieder einer der hilflosen Appelle an die Kraftfahrer, ihr lärmintensives Fahrverhalten zu ändern, die in der Regel so schön ins Leere gehen. Und es ist das verkappte Eingeständnis, dass die eigenen Begründungen nur an den Haaren herbeigezogen sind: Wenn die Anwohner am Lärm nichts ändern können, hilft ihnen auch ein Appell an die Autofahrer nicht, die hier ihre Motoren aufheulen lassen. Von den vielen Fahrzeugen in Leipzig ganz zu schweigen, die extra getunt sind, um entsprechende Lärmstärken zu erreichen.
Deswegen klingt dann der Beschlussvorschlag des Dezernats zumindest etwas arrogant: „Die Schaffung eines kommunalen Förderprogramms ‚Schallschutzfenster in Bestandgebäuden‘ wird abgelehnt, da kein Bedarf besteht.“
Selbst die Bürgerumfrage zeigt einen Bedarf. Es wäre vielleicht an der Zeit, ihn endlich genauer zu ermitteln.
Grüne beantragen Absetzung der Petition zur Karl-Tauchnitz-Straße in der heutigen Ratsversammlung
Grüne beantragen Absetzung der Petition zur Karl-Tauchnitz-Straße in der heutigen Ratsversammlung
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