War das wirklich ein Offener Brief, von dem die LVZ am Samstag, 20. Oktober, so vollmundig berichtete, elf Wissenschaftler von UFZ und Uni Leipzig würden darin die Argumente des NuKLA e.V. gegen den vom Leipziger Ordnungsdezernat vorgelegten Forstwirtschaftsplan auseinandernehmen? Den Brief hat die LVZ nicht veröffentlicht. Er ging wohl an die Ratsfraktionen. Und da wird es heikel. Da geben Wissenschaftler ihre Neutralität auf und werden Lobby.

Tatsächlich hat die LVZ die Existenz dieses „Offenen Briefes“ nur in einer Meldung erwähnt, gleich aber vollmundig erklärt, die elf Wissenschaftler würden die Thesen des NuKLA zum Schutz des Leipziger Auenwaldes „zerpflücken“.

Aber selbst die paar Behauptungen, die in die Meldung eingeflossen sind, zerpflückt nun Wolfgang Stoiber in seinem Antwortbrief an die LVZ, der jetzt wirklich offen ist. Wir verlinken ihn direkt unter dem Text.

Damit muss die LVZ nun umgehen, die durchaus auch schon kritischer über die Baumfällungen im „geschützten Leipziger Auwald“ berichtet hat. Denn auch dort melden sich Leipziger, die zu Recht verärgert sind über die Winter für Winter sichtbar werdenden Zerstörungen im Wald, der danach nicht mehr als Wald erkennbar ist, sondern nur noch als Kahlschlag, bepflanzt mit jungen Trieben.

Aber gerade das sorgt für Verärgerung, denn solche jungen Baumplantagen pflanzt man an, wenn man zerstörtes Gelände neu bewalden will – aber man fällt keinen Wald, um solche neuen Plantagen anzulegen, die sich dann – wie andernorts längst zu besichtigen – binnen weniger Jahre in dichte Ahornwälder verwandeln.

Femelloch in der Nonne. Foto: Ralf Julke
Femelloch in der Nonne. Foto: Ralf Julke

Und einiges deutet darauf hin, dass einige der Wissenschaftler, die die LVZ erwähnt, eingebunden sind in das Projekt „Lebendige Luppe“, dem die LVZ-Meldung sogar einen ganz langen Satz widmet: „Das Projekt ‚Lebendige Luppe‘ sei ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung und werde dem Auwald und seinen Bewohnern auf großer Fläche schnell helfen.“

Doch selbst die LVZ schrieb in Bezug auf die kärgliche Wasseranbindung von einem „Bypass für den Auenwald“. Und die Verantwortlichen im Projekt „Lebendige Luppe“ wissen genau, dass das Projekt nur einen kleinen Beitrag zur Revitalisierung der Nordwesteaue leisten kann. Wirklich helfen kann dabei nur eine Gesamtkonzeption mit Öffnung der gesamten Aue.

Und das Beunruhigende ist: Seit den 1990er Jahren wissen das alle. Aber alle tun sich dabei so schwer, dass man das Stöhnen schon von weitem hört. Oder mit dem Erklärungsansatz des Projekts „Lebendige Luppe“ selbst: „Eine ganzheitliche Konzeption ist komplex und muss länderübergreifend und interkommunal erarbeitet werden. Ebenso müssen verschiedene Randbedingungen eingehalten werden. Doch ist die Notwendigkeit einer solchen Konzeption allen Projektpartnern und insbesondere der Vorhabenträgerin Stadt Leipzig bewusst, weshalb seit den 1990er-Jahren intensiv an verschiedenen Projekten und Konzepten für das Leipziger Auensystem gearbeitet wird: …“

Und dann werden all die kleinen Ersatzprojekte aufgezählt, die eben diese Gesamtkonzeption nicht ersetzen.

Die Institution, die jetzt tatsächlich an so einer Gesamtkonzeption arbeitet, ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: „Seit 2016 arbeiten das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und die LTV an einem Auenentwicklungsprogramm.-  Aktuell wird eine ‚Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung unterhalb des Leipziger Elsterbeckens (Nordwestaue)‘ erstellt, die eine ‚Leitbildentwicklung‘ für die Auenentwicklung im Land Sachsen ermöglichen soll. Die Stadt Leipzig kooperiert dabei mit den Landesinstitutionen.“

Vielleicht erleben dann unsere Urenkel, was bei dieser begeisterten Arbeit zur Revitalisierung der Aue herauskommt.

Was bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt „Lebendige Luppe“ herauskommt, erfahren wir vielleicht früher.

„Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die durch das Projekt Lebendige Luppe beauftragt werden, dienen der zu genehmigenden Behörde (Landesdirektion Sachsen) zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der Zulassung des Projektes Lebendige Luppe. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG findet vorerst nicht statt“, heißt es auf der Projektseite.

„Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Unterlagen aller Prüfungen bauen aufeinander auf und finden in den unterschiedlichen Prozessen gegenseitige Berücksichtigung. So werden letztlich alle Ergebnisse der Planungen in die Umweltverträglichkeitsprüfung übernommen oder aber auf diese verwiesen.“

Der Brief des NuKLA e.V. an die LVZ.

Leipziger Zeitung Nr. 60: Wer etwas erreichen will, braucht Geduld und den Atem eines Marathonläufers

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