Nicht nur über den Forstwirtschaftsplan, den der Stadtrat am 24. Oktober beschließen soll, diskutieren die Grünen in ihrer Mitgliederversammlung am heutigen Montag, 22. Oktober. Auch ein zweites unausgegorenes Thema der Leipziger Politik steht zur Debatte. Der Arbeitskreis Umwelt der Grünen beantragt ein sofortiges Moratorium für das „Wassertouristische Nutzungskonzept“ (WTNK).

Das Konzept klingt zwar amtlich und wird in Leipzig und Umgebung immer wieder als Planungsgrundlage verwendet, obwohl es planungsrechtlich in keiner Weise belastbar ist. Und mehrfach kam es auch im Leipziger Stadtrat schon in die Kritik, weil es sämtliche naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf den Gewässern im Leipziger Auenwald schlichtweg ignoriert.

Der jahrelange Streit um die uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens dürfte vielen Leipzigern noch in Erinnerung sein. Erst nach hartem Einspruch der Landesdirektion war das Leipziger Umweltamt bereit, für den Floßgraben und die sensible Eisvogel-Population eine „Allgemeinverfügung“ herauszugeben, die bis heute eher lückenhaft kontrolliert wird.

Mit dem WTNK unterlaufen die im Grünen Ring versammelten Verwaltungen jeden kontrollierbaren Planungsprozess und sorgen mit dieser Auslagerung wichtiger Entscheidungen aus dem normalen politischen Prozess dafür, dass vor allem die anerkannten Naturschutzverbände ihre Möglichkeiten verlieren, die einzelnen Vorhaben fachlich zu kritisieren.

Normalerweise müssten schon im Stadtrat sämtliche Alarmglocken klingeln, weil sich selbst organisierende Verwaltungen so das ganz normale Planungsrecht unterlaufen. Die Schutzbestimmungen im Naturschutzgebiet Leipziger Auenwald sowieso.

Und jetzt soll dieses in Verwaltungen geborene WTNK mit einer dirigierten Öffentlichkeitsbeteiligung „fortgeschrieben“ werden. Aber wie kann man ein Konzept fortschreiben, das den gesetzlichen Grundlegungen für Planungen so deutlich widerspricht?

Auch hier kann man eigentlich einfach die Begründung von Wiebke Engelsing, Tobias R. Möller und Ulrike Böhm aus dem Arbeitskreis Umwelt des Grünen-Kreisverbandes übernehmen, die sich sehr intensiv mit diesem Konzept und seinen teuren Folgen beschäftigt haben.

Mit der bis heute fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung, die auch die Naturschutzverbände dringlichst anmahnen, geht es los:

„Für ein derartig umfangreiches Tourismusprogramm ist laut Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit ordentlicher Beteiligung aller sogenannter ‚Träger öffentlicher Belange‘ (einschließlich aller Naturschutz- und Umweltverbände) durchzuführen“, heißt es im Antrag für die Mitgliederversammlung.

„Die SUP ist vom Gesetzgeber vorgesehen, um derartige Einzelvorhaben sinnvoll und unter Berücksichtigung aller Belange frühzeitig und auf einer übergeordneten Ebene hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit und ihrer Umweltverträglichkeit abprüfen zu können. Dieses Ziel des Gesetzgebers kann an einem Runden Tisch mit unklarem Auftrag, ohne Rechtsgrundlage und unvollständiger Beteiligung nicht umgesetzt werden.

Der Runde Tisch hat keine Rechtsgrundlage. Das zu erarbeitende Konzept bleibt angeblich unverbindlich, damit kann es auch nicht als Planrechtfertigung im Rahmen der erforderlichen Einzelgenehmigungen herangezogen werden. Erst die SUP würde die Voraussetzung für die Genehmigungsverfahren der einzelnen Bestandteile schaffen.

Hinzu kommt, dass bereits während der Beratungen Tatsachen geschaffen werden.

Beispiel 1: Ein Wanderrastplatz, Bestandteil des kritischen Kurses 1 über den Floßgraben, wird in Markkleeberg bereits gebaut.

Beispiel 2: Trotz fehlender Aussicht auf ein Baurecht wurde der vorzeitige Baubeginn des Harthkanals durch die Landesdirektion gestattet (geschätzte Baukosten: 80 Mio €). Bisher ist völlig unklar, welchen Einfluss das sulfatbelastete Wasser des Zwenkauer Sees auf den Cospudener See, den Floßgraben und die Pleiße haben wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde 2009 durch die Landesdirektion nach überschlägiger Prüfung als nicht notwendig erachtet.

Diese parallele bauliche Umsetzung von Einzelvorhaben zeigt die nicht vorhandene Relevanz des Runden Tisches und führt ihn ad absurdum. Der Runde Tisch suggeriert fachliche Beteiligung, suggeriert ein demokratisches Vorgehen, während er lediglich ein Mäntelchen für Wirtschaftsinteressen und den Ausverkauf und Raubbau an unseren Leipziger Naturschätzen (dem Auenwald, den noch vorhandenen naturnahen Gewässerabschnitten, den noch bestehenden Gewässern mit gutem chemischen und ökologischen Zustand) darstellt.

Die Leipziger Gewässer sind überwiegend in unbefriedigendem bis schlechtem Zustand. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials, erreicht werden können und die Erhaltungsziele der FFH-Richtlinie innerhalb der FFH-Gebiete gewährleistet werden.

Sachsenweit sind über 90 % der Gewässer 2015 in mäßigem bis schlechtem Zustand und haben die vorgegebenen Ziele bis 2015 in keiner Weise erreicht. Nun gilt eine Fristverlängerung bis 2021 bzw. 2027, aber die erforderlichen Renaturierungsmaßnahmen werden nicht angegangen, sondern wie jetzt mit dem WTNK der weitere Ausbau der Gewässer forciert.“

Da die Grünen ein Moratorium für das WTNK schon öffentlich gefordert haben, wird am heutigen Montag wohl ein handfester Beschluss daraus, der dann erst einmal der Grünen-Fraktion im Stadtrat eine Handlungsebene gibt.

Die Mitgliederversammlung der Grünen findet am heutigen Montag, 22. Oktober, um 19 Uhr in der Alten Schlosserei (Kurt-Eisner-Str. 66 (HH)) statt.

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