Es war schon im Mai, als die Leipziger Linksfraktion ein kommunales Wohnungsbauprogramm für den Geschosswohnungsbau beantragte. Der Grund dahinter war die Tatsache, dass gerade Familien in Leipzig immer schwerer noch bezahlbare größere Wohnungen finden. Gebaut wird fast nur noch im Luxussegment. Die Stadt sieht durchaus ein, dass da jetzt was passieren muss – und legt einen Alternativvorschlag vor.

„Allein im Monat April 2018 wurden lediglich rund 60 1-Raum-, 20 4-Raum- und 5 5-Raum- Wohnungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft im Leipziger Stadtgebiet auf den Immobilienplattformen zur Miete angeboten. Unter diesen rund 85 Wohnungsangeboten standen zahlreiche Wohnungen nicht für ALG 2-Empfänger zur Verfügung.

Die Anzahl von verfügbaren preiswerten Wohnungen nimmt über alle Wohnungsgrößen seit Monaten rapide ab. Zahlreiche Bestandshalter sprechen bereits von Wohnungsnot vor allem in den o. g. Wohnungsgrößen“, hatte die Linksfraktion die Dringlichkeit in ihrem Antrag unterstrichen.

Und das nächste Problem ist mal wieder eins der Förderung. Denn die fehlt derzeit ausgerechnet für die familientauglichen Wohnungen für Normalverdiener.

„Die Richtlinie gebundener Mietwohnungsbau (RL gMW) des Freistaates Sachsen kann sich lediglich beim Neubau von kleinen 1- bis 3-Raum Wohnungen positiv auswirken. Im Zusammenhang mit Wohnungen mit 4/5/6 Räumen greift die RL gMW nicht, und genau in diesem Segment bricht der Markt für preiswertere Wohnungen aktuell zusammen“, hatte die Linksfraktion formuliert.

„Um auf langer Sicht überhaupt substanziell eine Verbesserung in Leipzig herbeizuführen, ist aus Sicht der Fraktion Die Linke eine zusätzliche Förderung der kommunalen öffentlichen Hand notwendig. Erst die Kombination der Förderung RL gMW und einer sozialen kommunalen Wohnungsbauförderung kann zusätzlichen preiswerten Wohnraum schaffen und damit Effekte in den größeren Wohnungssegmenten erzielen.

Bei der Erarbeitung des kommunalen sozialen Wohnungsbauprogramms sollen insbesondere diejenigen Wohnungsunternehmen beteiligt werden, die an einer langfristigen Investition in Leipzig interessiert sind und auf umfangreiche Erfahrungen mit Wohnraum im KdU-Segment zurückschauen können.“

Das mit der kommunalen Förderung kam dann nicht so gut an. Denn schon jetzt geht die Stadt bei sozialen Leistzungen überall in die Bezahlung und muss die Löcher stopfen, die sich Bund und Land zusammengespart haben. Da ist kaum noch Spielraum, nun auch noch sozialen Wohnungsbau aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

Deswegen schlägt die Verwaltung jetzt lieber etwas anderes vor: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem pilothaften Verfahren eine kommunale Förderung von großen Wohnungen für Haushalte ab 5-Personen vorzubereiten, das die Landesrichtlinie gebundener Mietwohnraum ergänzt. Weiter wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Ergebnis der Pilotphase an einem kommunalen Wohnungsbauprogramm zu arbeiten.“

Ergänzen heißt in diesem Fall: Die in der Stadt verfügbaren Mittel werden mit in das Landesförderprogramm gegeben (das eh schon viel zu knapp bemessen ist) und vor allem für den Bau größerer Wohnungen eingesetzt.

Bislang steht nicht viel Geld dafür zur Verfügung, kann man noch lesen: „In 2018 stehen aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes 400.000 Euro (250.000 € aus dem Baustein C 4 und 150.000 € aus dem Baustein B 3) für ein kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen zur Verfügung, für dessen Verwendung ein gesonderter Beschluss erforderlich ist (vgl. VI-DS-04464-NF-01).

Eine Vorlage für die Freigabe der in 2018 gesperrten Haushaltsmittel zur Beschlussfassung für die Ratsversammlung ist vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung erarbeitet worden und befindet sich im Gremienumlauf. Diese Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06397 soll am 12.12.2018 in der Ratsversammlung beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollen die bisher im Ergebnishaushalt geplanten Mittel in den Finanzhaushalt übergehen mit der Inanspruchnahme in 2019 ff.“

Also erst einmal nur 400.000 Euro. Ein kleiner Anfang. „In Anwendung des § IV Ziff. 3 der Richtlinie gebundener Mietwohnraum sollen diese kommunalen Mittel die Fördermiete von 6,50 €/m² Wohnfläche im Neubau in den Bereich der Kosten der Unterkunft für große Wohnungen ab 5-Personen subventionieren.“

Aber man ahnt schon, dass das nicht wirklich viele Wohnungen werden. Und ein Wohnungsbauprogramm soll erst nach dieser Pilotphase erarbeitet werden. Das kann also dauern.

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