Während irgendwelche Wissenschaftler von UFZ und Uni Leipzig an irgendwen irgendwelche Offenen Briefe schicken, haben sich andere tatsächlich mit dem vom Leipziger Ordnungsdezernat vorgelegten Forstwirtschaftsplan der Stadt Leipzig beschäftigt – und können detailliert auflisten, was daran alles nicht stimmt. Das wird jetzt zumindest auf der Mitgliederversammlung der Leipziger Grünen am Montag, 22. Oktober, Thema. „Der Forstwirtschaftsplan ist nicht beschlussfähig.“
Das schreiben Wiebke Engelsing, Tobias R. Möller und Ulrike Böhm vom Arbeitskreis Umwelt- und Klimaschutz in ihrem Antrag an die Mitgliederversammlung. Und was sie dann aufzählen zeigt, dass nichts an diesem Plan durchdacht ist. Hier hat einfach ein Stadtförster festgelegt, wie viel Holz er aus dem Wald holen will. Und zu Recht stellen die drei Grünen fest, dass der Förster der falsche Mann ist, die Naturschutzbelange im Auenwald zu vertreten.
Einfach mal aus der Begründung des Antrags übernommen, da muss ich das nicht alles extra erklären:
„1. Es fehlen wichtige Angaben zur Beurteilung der Eingriffe, insbesondere die folgenden:
– Konkrete MaĂźnahmenbereiche werden nicht benannt (fĂĽr Femelschläge von insgesamt 1,1 ha wird ein Suchraum von 15,3 ha, fĂĽr Sanitärhiebe an Wegen und StraĂźen werden 22 ha, fĂĽr Altdurchforstungen werden insgesamt fast 50 ha ausgewiesen).
– Es werden (auĂźer in der Nonne) keine Angaben zu maximalen Stammumfängen bzw. zum Alter der fĂĽr die Fällung vorgesehenen Bäume gemacht.
– Es fehlen Angaben zu Anzahl und Art der Bäume, die gefällt werden sollen.
- Es bestehen erhebliche Zweifel bezüglich der FFH-Verträglichkeit des FWP 2018. Für die Eingriffe in Altbaumbestände (Femelhieb, Schirmhieb, Altdurchforstungen, Sanitärhieb) wurde eine Fläche von mehr als 90 ha und von 3.337 Erntefestmetern ausgewiesen.
- Auf insgesamt 86 ha sind Habitatflächen von Fledermäusen durch Eingriffe in Altbaumbestände betroffen.
Fast alle Eingriffe in Altbaumbestände (ca. 86 ha – bis auf 3,9 ha im Rosental) liegen innerhalb von nach FFH-Richtlinie geschützten Habitatflächen von Fledermäusen (Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus). Insbesondere der südliche Auwald zeigt laut Managementplan einen Anteil baumhöhlenträchtiger Altbestände mit Relevanz für Fledermäuse von 35 %.
- Es fehlen Vermeidungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Erhaltungsziele und zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Tötungs-, Störungs- und Zerstörungsverbotstatbeständen.
Es gibt keine Angaben dazu, wie der Eingriff in Höhlenbäume vermieden werden soll, keine Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen, keine Angaben von Flächen, die auszusparen sind, keine Angaben zu einer fachlich geeigneten ökologischen Begleitung der Rodungen.
Die Naturschutzverbände sind weder personell noch fachlich in der Lage, auf 90 ha Bäume hinsichtlich der Quartiereignung für Fledermäuse zu prüfen und zu kennzeichnen. Die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Stadtwald ist nicht Aufgabe der Naturschutzverbände. Sie sollen die rechtskonforme und fachlich korrekte Umsetzung der Maßnahmen prüfen und kritisch begleiten. Wer übernimmt diesen Kontrollpart, wenn die Naturschutzverbände selbst die Maßnahmen mitverantworten?
- Es sind insgesamt 16 Flächen des Lebensraumtyps LRT 9160 von Eingriffen in Altbaumbestände betroffen.
Ein großer Teil der Flächen liegt außerdem innerhalb des nach FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtyps Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald. Es sind insgesamt 16 Flächen dieses Lebensraumtyps von Maßnahmen betroffen.
- Die flächenscharfen MaĂźnahmen laut Managementplan fĂĽr diese Flächen sehen keine Entnahme von Altbäumen vor. Es handelt sich um Forstwirtschaftliche Entnahmen im FFH-Gebiet (…)
- Eine Größenordnung von 22 ha ist für Verkehrssicherungsmaßnahmen (Sanitärhiebe kranker Eschen v. a.) ausgewiesen und 1.310 Festmeter. Sanitärhiebe in diesem Umfang zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind nicht nachvollziehbar.“
Und dann kommt der Knackpunkt, der deutlich macht, was nicht einmal die elf Wissenschaftler sehen wollen, die ihren Offenen Brief augenscheinlich nur an die LVZ geschickt haben. Da gibt es bei dem Thema ja keinen Widerspruch. Woher auch? Die Kritik steht in der L-IZ.
Und der zentrale Punkt ist die Tatsache, dass der Leipziger Auenwald ein FFH-Schutzgebiet ist, nicht nur irgendein einfacher Stadtwald, den eine verschworene Gemeinschaft dann einfach umbauen kann, sodass er hinterher irgendwie so aussieht, wie sie sich das gedacht haben. Und das unter einem immensen Aufwand.
Und wer die schon angelegten Femellöcher aus den vergangenen Jahren im Auwald sucht, findet sie nicht. Dort ist nämlich genau das passiert, was eigentlich ausgemerzt werden sollte: Sie sind mit schnell wachsendem Ahorn zugewachsen.
Der Leipziger Stadtförster schafft den Leipzigern einen prächtigen Ahornwald. Das kann er wirklich gut.
Und weiter in der AntragsbegrĂĽndung:
„8. Der Forstwirtschaftsplan stellt die Forstwirtschaft innerhalb des FFH-Gebietes frei. Dies widerspricht den Vorgaben für das FFH-Gebiet:
Es ist nicht Aufgabe der Forstwirtschaft, die Schutzziele des FFH-Gebietes umzusetzen. Die Forstwirtschaft verfügt nicht über die fachlichen Voraussetzungen, auf Flächen von insgesamt über 120 ha selbständig die FFH-Verträglichkeit und Artenschutzrechtskonformität zu gewährleisten. Der Stadtforsten ist keine Schutzgebietsverwaltung. Die Förster sind forstwirtschaftlich d. h. für die wirtschaftliche Nutzung von Holz ausgebildet.
Da es sich bei dem FWP um einen Plan nach § 36 Nr. 2 handelt und der FWP kein Plan ist, der unmittelbar der Verwaltung des Gebietes dient (wie z. B. der Managementplan), ist für den FWP gemäß § 34 Abs. 1 eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
Die forstwirtschaftliche Nutzung muss wie jede andere Nutzung und Inanspruchnahme von Flächen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes geprüft werden. Das ist bisher nicht erfolgt und aufgrund fehlender Angaben im Forstwirtschaftsplan auch nicht möglich. Es steht jedoch außer Frage, dass der Forstwirtschaftsplan, wie er jetzt vorliegt, erhebliche Beeinträchtigungen eines Lebensraumtyps und mehrerer Habitate von Fledermäusen erlaubt. Es wird nicht hinreichend belegt, wie diese Schädigungen vermieden werden können.“
Das Gesetz, auf das sich die drei Antragsteller beziehen, ist das Bundesnaturschutzgesetz, in dessen § 33 es heißt: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde kann unter den Voraussetzungen des § 34 Absatz 3 bis 5 Ausnahmen von dem Verbot des Satzes 1 sowie von Verboten im Sinne des § 32 Absatz 3 zulassen.“
Man kann gespannt sein, wie die Grünen, die sich bislang auch noch nicht mit der Försterei im Leipziger Auenwald beschäftigt haben, auf den Antrag reagieren.
Die Mitgliederversammlung der GrĂĽnen findet am Montag, 22. Oktober, um 19 Uhr in der Alten Schlosserei (Kurt-Eisner-Str. 66 (HH)) statt.
Und dass es keine Widerlegung sein kann oder gar eine ZerpflĂĽckung der Thesen des NuKLA und von Prof. Gerken, die die elf versammelten Wissenschaftler an die LVZ geschickt haben, wird auch deutlich, wenn man sich um die Walddiskussion in Deutschland mal ein bisschen bemĂĽht.
Denn da stehen sich die Verteidiger der Machbarkeit, die fest überzeugt sind, sie könnten sich ihre Wunschwälder mit großem Aufwand erschaffen, einer wachsenden Zahl von Forschern gegenüber, die den Wald als lebendigen Organismus betrachten, der sehr wohl und viel besser in der Lage ist, sich selbst zu regenerieren und einen nachhaltigen und artenreichen Zustand zu erreichen.
Und die LĂĽbecker haben das frĂĽh gewusst und gemeinsam beschlossen, ihren Stadtwald aus der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung herauszunehmen und ihn schonend zu behandeln. Es wird ohne eine politische Entscheidung nicht gehen.
Es geht in Leipzig genau um diese Richtungsentscheidung. Und das wissen die elf Wissenschaftler auch.
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