Auch dieser Punkt war dann in der Ratsversammlung am 19. September nicht mehr unterzubringen: Punkt 21.14 „Einführung der Gästetaxe“. Auch so ein Punkt mit viel Diskussionsbedarf. Der Finanzbürgermeister hat ja bekanntlich eine neue Fassung vorgelegt. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aber haben einen Änderungsantrag mit einer ganzen Latte von Änderungswünschen eingereicht.

Denn das Finanzdezernat hat jetzt zwar vorgeschlagen, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine Gästetaxe zahlen sollen, aber das geht den drei Ratsfraktionen nicht weit genug. Wenig Geld haben ja auch andere Reisende. Und gerade in preiswerten Backpacker-Unterkünften steigen nun einmal in der Regel Menschen ab, die nicht mit der Scheckkarte bezahlen und auch beim Verreisen auf jeden Euro achten müssen.

Deswegen schlagen die drei Fraktionen eine sozial deutlich genauer gestaffelte Erhebung vor, die genau das berücksichtigt, dass viele Reisende auch jenseits des 18. Lebensjahrs auf ihr Geld achten müssen.

Die vorgeschlagene Liste liest sich jetzt so:

„Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  2. b) Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  3. c) Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX,
  4. d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird
  5. f) Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  6. g) Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird.“

Und nicht nur hier verlangen die drei Fraktionen eine deutliche Nachjustierung, sondern auch bei der Gästetaxe selbst. Denn zu Recht wurde ja intensiv darüber diskutiert, dass sich Gäste im Nobelhotel 3 Euro viel lockerer leisten können als Menschen, die in Hostels und anderen preiswerten Unterkünften ein Obdach suchen. Also müsse der erhobene Betrag gestaffelt werden, fordern die drei Fraktionen:

„Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxesatz wird wie folgt ersetzt: Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“

Und auch an anderer Stelle wollen sie sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen: Es wird zwar – auf Vorschlag der Verwaltung – ein „Forum Gästetaxe“ gebildet, in dem vor allem die Anbieter tourismusrelevanter Häuser und Veranstaltungen vertreten sind. Aber damit wäre die Entscheidung über das, was wirklich tourismusrelevant gefördert werden soll, wieder einmal ausgelagert. Das Recht aber, über genau diese Förderung abzustimmen, soll nach Ansicht von SPD, Linken und Grünen zwingend der Stadtrat behalten: „Die Auswahl neuer, gästetaxefähiger Projekte, wird in jedem Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 31.12. erfolgen.“

Da am Mittwoch, 19. September, die Zeit fehlte, wird auch über die Vorlage zur Gästetaxe erst am nächsten Donnerstag, 27. September, in der extra angesetzten Ratsversammlung entschieden.

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